Ex post: Gemeinde Tappenbeck - Projektsteuerungsleistungen für den Sportplatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 69-2022-B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tappenbeck
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Gemeinde Tappenbeck - Projektsteuerungsleistungen für den Sportplatzneubau
Der Auftraggeber möchte Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung für die Errichtung einer neuen Sportanlage mit moderner, nachhaltiger und zeitgemäßer Prägung vergeben.
Sportplatz Gemeinde Tappenbeck 38479 Tappenbeck
Das bestehende Sportgelände der Gemeinde Tappenbeck wurde im Rahmen des Ausbaus der A 39 veräußert. Es soll nun, im Nord-Westlichen Teil Tappenbecks, eine neue Sportanlage mit moderner, nachhaltiger und zeitgemäßer Prägung errichtet werden. Der Sportplatzneubau soll einerseits alle bisher der Gemeinde zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Sportmöglichkeiten anbieten und erweitern, andererseits ein zukünftiges Dorfgemeinschaftsgelände darstellen. Die Modernität und gesellschaftliche Bedeutung der geplanten Sportanlage kommt auch dadurch zum Ausdruck, dass Marcel Schäfer, Geschäftsführer Sport des Fußballbundesligisten VfL Wolfsburg, die Schirmherrschaft übernommen hat. Zur Durchführung des Sportplatzneubaus bedarf es der Unterstützung durch einen Projektsteuerer (nachfolgend: "Projektmanager", da Leistungen der Projektsteuerung und Leistungen der Projektleitung vergeben werden), der den Auftraggeber bestmöglich bei der Wahrnehmung seiner Bauherrenaufgaben entlastet
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung in den Projektstufen 1 (Projektvorbereitung) und 2 (Planung) beauftragt (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungen der weiteren Projektstufen wird der Auftraggeber dann insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens entscheiden. Die Beauftragung mit den Leistungen der Projektsteuerung und Projektleitung in den weiteren Projektstufen 3 (Ausführungsvorbereitung) bis 5 (Projektabschluss) erfolgt - nach Wahl des Auftraggebers in bis zu zwei weiteren Paketen - durch Abruf des Auftraggebers unter Angabe der jeweils abgerufenen Leistungsstufe/n. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der jeweils vorangegangenen Leistungen erfolgt. Näheres ergibt sich aus dem Projektmanagementvertrag (Teil C).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL6GBG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Erkennt ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb ab 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber der Auftraggeber gerügt werden. Werden diese Obliegenheiten nicht beachtet, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)