Sicherheitsdienstleistungen an städtischen Objekten/Einrichtungen in der Stadt Peine
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.peine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen an städtischen Objekten/Einrichtungen in der Stadt Peine
Art: Überwachungsdienstleistungen an städtischen Objekten/Einrichtungen
Umfang: Bewachung der Objekte
Los 1:
• Bahnhof Peine, Bahnhofsplatz 1, 31224 Peine
• Jugendfreizeiteinrichtung Nr. 10, Pfingststraße 10, 31226 Peine (nur Alarmaufschaltung)
• Jugendfreizeiteinrichtung Töpfers Mühle, Wallstraße 58, 31224 Peine (nur Alarmaufschaltung)
• Unternehmenspark Peine I, Woltorfer Straße 76 in 31224 Peine
• Unternehmenspark Peine II, Woltorfer Straße 77 und Geschäftsgebäude, Woltorfer Straße 73 in 31224 Peine
• Bolzplatz Schreibenhauer Straße
Los 2:
• Lehmkuhlenweg 25a, 27, 29, 31, Heinrichstraße 4, Fritz-Stegen-Allee 12-14
• Woltorfer Straße 77, Halle F im Unternehmenspark II
Sicherheitsdienstleistungen an städtischen Objekten/Einrichtungen in der Stadt Peine
Stadt Peine
Art: Überwachungsdienstleistungen an städtischen Objekten/Einrichtungen
Umfang: Bewachung der Objekte
Los 1:
• Bahnhof Peine, Bahnhofsplatz 1, 31224 Peine
• Jugendfreizeiteinrichtung Nr. 10, Pfingststraße 10, 31226 Peine (nur Alarmaufschaltung)
• Jugendfreizeiteinrichtung Töpfers Mühle, Wallstraße 58, 31224 Peine (nur Alarmaufschaltung)
• Unternehmenspark Peine I, Woltorfer Straße 76 in 31224 Peine
• Unternehmenspark Peine II, Woltorfer Straße 77 und Geschäftsgebäude, Woltorfer Straße 73 in 31224 Peine
• Bolzplatz Schreibenhauer Straße
Verlängerung für ein Jahr. Ob von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird, muss der Auftraggeber 6 Monate vor Vertragsende mitteilen.
Sicherheitsdienstleistungen an städtischen Objekten/Einrichtungen in der Stadt Peine
Stadt Peine
Art: Überwachungsdienstleistungen an städtischen Objekten/Einrichtungen
Umfang: Bewachung der Objekte
Los 2:
• Lehmkuhlenweg 25a, 27, 29, 31, Heinrichstraße 4, Fritz-Stegen-Allee 12-14
• Woltorfer Straße 77, Halle F im Unternehmenspark II
Verlängerung für ein Jahr. Ob von der Verlängerungsoption Gebrauch gemacht wird, muss der Auftraggeber 6 Monate vor Vertragsende mitteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Bescheinigung zur Bestätigung der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes o. Wohnsitzes (siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung 124_LD)
- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022-1269
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung 124_LD)
- Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung 124_LD)
- Drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mind. folgenden Angaben: Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme, Ausführungszeitraum (siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung 124_LD)
- Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlichen Beschäftigen sowie Benennung die für die Leitung vorgesehenen Personen (siehe Formblatt Eigenerklärung zur Eignung 124_LD)
- Gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34a GewO
Mit dem Angebot sind nachfolgende Erklärungen/Unterlagen abzugeben:
- Erklärung zu § 4 Absatz 1 NTVergG
- Erklärung zu § 2 NkernVO
- Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022-1269
- Gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34a GewO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.