Konzeptionierung, Erstellung und Implementierung inkl. anschl. Softwarepflege eines standortübergreifend nutzbaren Datenbanksystems für strahlenschutzrelevante Messdaten
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzeptionierung, Erstellung und Implementierung inkl. anschl. Softwarepflege eines standortübergreifend nutzbaren Datenbanksystems für strahlenschutzrelevante Messdaten
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeptionierung, Erstellung und Implementierung sowie der im Anschluss folgende Support und Service eines auf die Anforderungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung angepassten und standortübergreifend nutzbaren Datenbanksystems für die Erfassung und Speicherung der strahlenschutzrelevanten Messdaten.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Konzeptionierung, Erstellung und Implementierung sowie der im Anschluss folgende Support und Service eines auf die Anforderungen der Bundesgesellschaft für Endlagerung angepassten und standortübergreifend nutzbaren Datenbanksystems für die Erfassung und Speicherung der strahlenschutzrelevanten Messdaten.
Dieses Datenbanksystem besteht aus einer oder mehreren Datenbanken und allen zur Anwendung erforderlichen Anwendungen und Programmen und wird im Rahmen dieser Ausschreibungsunterlagen zusammenfassend als Strahlenschutzdatenbank (StrlSchDB) bezeichnet.
Die Erfüllung der in dieser Ausschreibung aufgeführten Anforderungen hinsichtlich der Konzeptionierung, Erstellung und Implementierung können durch Anpassung einer bestehenden Software oder durch eine speziell für diesen Anwendungsfall entwickelten Software abgedeckt werden. Im Rahmen dieser Ausschreibungsunterlagen werden diese Optionen gleichbedeutend als Erstellung der StrlSchDB bezeichnet.
Als strahlenschutzrelevante Messdaten sind dabei in erster Linie Daten der Raumluftüberwachung, aus Ortsdosisleistungsmessungen und von Kontaminationsmessungen zu berücksichtigen. Daneben sollen Messorte und Proben mit der Strahlenschutzdatenbank katalogisiert werden. Ferner sollen die eingesetzten Messgeräte und Prüfpräparate in der StrlSchDB erfasst werden. Hierbei sollen auch gerätespezifische Unterlagen den jeweiligen Datensätzen angefügt werden können.
Erfüllung der genannten Teilnahmebedingungen und Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und
technischen Leistungsfähigkeit: Unter den die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerbern wird ermittelt, welche Bewerber aufgrund der vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet erscheinen, die zu vergebende Leistung zu erbringen. Unter diesen Bewerbern wird anhand vgl.
Bewertung der vorgelegten Unternehmens-und Referenzangaben ermittelt, welche zu den am besten
geeigneten Bewerbern zu zählen sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In die Bewertung der Teilnahmeanträge der die Mindestanforderungen erfüllenden Bewerber gehen der Umsatz des Bewerbers, die Mitarbeiterstruktur (festangestellte Mitarbeiter für IT Dienstleistungen) und die dargestellten Referenzprojekte folgendermaßen ein: Der Bewerber sollte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einem durchschnittlichen Jahresumsatz von mindestens 1 Mio. EUR erzielt haben. Der durchschnittliche Jahresumsatz geht jeweils zu 20 % in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Die Anzahl (Jahresmittel) festangestellter Mitarbeiter, die für IT-Dienstleistungen tätig waren, geht jeweils zu 20% in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein.
Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Leistungen der letzten 5 Jahre zu erbringen. Erläuterungen sind als Anlage auf jeweils maximal acht DIN A4 Seiten vorzulegen; es sind Ausführungszeit, Ansprechpartner der Auftraggeber, Auftragssumme, und –soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen. Referenzen werden hinsichtlich der Vergleichbarkeit und der Anzahl bewertet. Die Referenzen gehen zu 60% in die Bewertung des Teilnahmeantrages ein. Wenn mehr als 5 Referenzen genannt werden, gehen nur die punkthöchsten 5 Referenzobjekte in die Bewertung ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124_LD)
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124_LD)
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124_LD)
Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Angaben Umsatz + Angaben Referenzen
Angaben Mitarbeiterstruktur + Angaben Refenzen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht - § 135 GWB Unwirksamkeit - § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.