FTB 3-1 Multi-Use Access Points
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diakovere.de
Abschnitt II: Gegenstand
FTB 3-1 Multi-Use Access Points
DIAKOVERE beabsichtigt die Beschaffung von WLAN-Access Points mit WPA3-Verschlüsselung und WLAN 6E-Standard sowie Integration von BTLE- und ZigBee-Kommunikation inkl. Access Point - Management-Software für 800 „Multi-Use Access Points“ an den vier Haupt- und an ca. 14 Kleinststandorten in Hannover sowie in Hachmühlen.
Standorte der DIAKOVERE in Hannover und in Hachmühlen
DIAKOVERE beabsichtigt die Beschaffung von WLAN-Access Points mit WPA3-Verschlüsselung und WLAN 6E-Standard sowie Integration von BTLE- und ZigBee-Kommunikation inkl. Access Point - Management-Software für 800 „Multi-Use Access Points“ an den vier Haupt- und an ca. 14 Kleinststandorten in Hannover sowie in Hachmühlen.
1. Ziele von DIAKOVERE, Planungen, Zusatzinformationen
Bzgl. der Sicherheit der IT-Systeme, deren Nutzung und Sicherstellung des Datenschutzes müssen bei DIAKOVERE Vorgaben aus dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) beachtet werden.
Hieraus resultiert u.a. der zwingend notwendige Ersatz der vorhandenen WLAN-Access Points durch neue Systeme mit WPA3-Verschlüsselung und WLAN 6E-Standard sowie Integration von BTLE- und ZigBee-Kommunikation („Multi-Use Access Points“).
DIAKOVERE beabsichtigt daher den Kauf einer entsprechenden Lösung für ca. 800 „Multi-Use Access Points“ an den vier Haupt- sowie an ca. 14 Kleinststandorten in Hannover.
Eine losweise Vergabe ist nicht sinnvoll und zielführend, da zur Sicherstellung eines stabilen und sicheren IT-Betriebs eine Gesamtvergabe für das IT-System zwingend erforderlich ist. Eine Aufteilung ist weder in Fach- noch in Teillose möglich, da dies bedeuten würde, dass DIAKOVERE für jedes Teillos eigenes Know-how aufbauen und vorhalten müsste. Dies ist aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht vertretbar.
2. Leistungen zur Herstellung des Gesamtsystems
2.1 Lösungsansatz
Es ist davon auszugehen, dass ein Umbau der vorhandenen WLAN-Access Points zur Zielerreichung nicht ausreichen.
Es sollen – soweit technisch möglich - die vorhandenen Installationspunkte der vorhandenen WLAN-Access Points, ggf. inkl. Halterung, genutzt werden. Sämtliche Access Points werden an PoE angeschlossen. Falls die zu beschaffende Multi-Use Access Point-Hardware keine universelle Befestigungsplatte (Universal Mounting Pla-te) besitzt, müssen für die Befestigung der neuen Hardware, unter Umständen, Bohrungen durch den Auftragnehmer erstellt werden. Hierbei ist strikt zu beachten, dass HEPA-Filter und Akkubohrmaschinen eingesetzt werden. Zudem ist die terminliche Abstimmung der Arbeiten mit der jew. DIAKOVERE-Fachabteilung herbeizuführen.
Der Lösungsansatz beinhaltet folgende Eckpunkte:
• Bereitstellung einer entsprechenden Management-Software für die Verwaltung und Steuerung der Multi-Use Access Points (im Folgenden „Access Point - Management-Software“) auf Basis einer Cloud-Lösung, inklusive Nutzungsrechtseinräumung.
• Abbau der vorhandenen WLAN-Access Points; Lieferung, Installation, Eigentumsübertragung und Inbetriebnahme der Multi-Use Access Points an den Standorten von DIAKOVERE in Hannover (siehe Anlage 4 Systemumgebung).
• Durchführung von Schulungen
• Lieferung von bis zu 200 weiteren Access-Points innerhalb von 36 Monaten nach Abnahme auf Abruf sowie bei Ausübung der Option des Auftraggebers gemäß Nr. 17.8 EVB-IT Systemvertrag auch für den Optionszeitraum.
3. Systemservice
Der Auftragnehmer erbringt während der Betriebsphase folgende Dienstleistungen:
3.1 Key Account Manager
3.2 Access Point - Management-Software & Multi-Use Access Points
3.3 Technischer Support + Hotline
4. Beistellungen des Auftragsgebers
Der Auftraggeber stellt Mitarbeitende des Vor-Ort-Services zwecks Begleitung in die Räumlichkeiten von DIAKOVERE bei.
Die Leistung für den Systemservice sowie die Weiterentwicklung und Anpassung der Software können einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Die Leistung für den Systemservice sowie die Bereitstellung, Weiterentwicklung und Anpassung der Software können einmalig um 24 Monate verlängert werden.
Zudem behält sich DIAKOVERE die Nachbestellung von 200 Geräten vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zur Eignung gemäß Anlage 3 mit Angaben zum Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung und Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB.
2) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er nicht zu den Personen oder Unternehmen in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gehört gemäß Anlage 7.
3) Erklärung der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft gemäß Anlage 2, falls erforderlich.
4) Verpflichtungserklärung bei Eignungsleihe gemäß Anlage 5, falls erforderlich.
5) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen gemäß Anlage 6, falls erforderlich.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs.1 Satz 2 Nr. 3 i. V. m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 5 Mio. EUR für Personenschäden über 5 Mio. EUR für Sachschäden und für Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. EUR bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
2) Eigenerklärung des Bieters nach § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. Abs. 4 Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie den Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (Anlage 3 Ziff. V., VI.).
Zu 1): Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden über 5 Mio. € und für Sachschäden und Vermögensschäden über 1 Mio. €, zweifach maximiert pro Jahr.
Zu 2): Nachzuweisen ist ein Mindestumsatz mit vergleichbaren Leistungen in Höhe von durchschnittlich 1,5 Mio. € pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren. Vergleichbar sind die Lieferung und Installation von System-W-LAN-Netzen.
1) Es sind mindestens 3 Referenzen des Unternehmens (Bieter / Bietergemeinschaft / Unterauftragnehmer) aus den letzten fünf Jahren zu benennen, die mit dem Projekt vergleichbar sind.
2) Vorlage einer Zertifizierung nach ISO 27001 nach BSI-Grundschutz oder vergleichbar.
3) Vorlage eines Nachweises, dass der Bieter einen Partnerstatus des Herstellers der Software enthält.
Zu 1) Es sind drei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Kalenderjahren vorzulegen. Die Leistungen sind vergleichbar, wenn das hier ausgeschriebene Gesamtsystem (mit oder ohne BTLE-/ZigBee-Kommunikation) bei Organisationen in Betrieb genommen wurde, die über eine vergleichbare Anzahl von Access Points (min. 500) und eine vergleichbare Anzahl an Standorten (min. 3) verfügen sowie ferner ähnliche Service- und Sicherheitsanforderungen verlangen.
Die Bewerber haben die Erklärungen zur Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (Anlage 4 Ziff. I) und zur Einhaltung der Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (Anlage 3 Ziff. III) abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die Erklärung abzugeben. Bei Einsatz von Nachunternehmer/ innen im Wege der Eignungsleihe haben auch die Nachunternehmen diese beiden Erklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bindung des Auftraggebers
Als privat getragenes Haus ist der Auftraggeber kein Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Der Auftraggeber orientiert sich bei Überschreitung des Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften §§ 97 ff. GWB und der VgV.
2) Eigenerklärungen
Soweit zum Nachweis der Eignung zunächst nur Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, in angemessenem Umfang ergänzende Unterlagen zu verlangen, soweit dies nach seiner Einschätzung erforderlich erscheint.
3) Unterauftragnehmer / Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzubeziehen, hat er den Umfang der Leistungen
des Unterauftragnehmers entsprechend dem als Anlage 6 beigefügten Formblatt „Verzeichnis Unterauftragnehmerleistungen“ anzugeben. Die mit dem Angebot vorzulegenden Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind – bezogen auf die für die Unterauftragnehmer vorgesehenen Leistungsbereiche – für diese Unternehmen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. Unterauftragnehmer) in Anspruch, sind die Nachweise und Erklärungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. der wirtschaftlichen und finanziellen und technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auch für diese Unternehmen bereits mit dem Angebot vorzulegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, hat er die gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die gesamte Auftragsausführung nachzuweisen.
Darüber hinaus muss der Bieter durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen gemäß dem als Anlage 5 beigefügten Formblatt „Verpflichtungserklärung“ nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
4) Regeln für Bietergemeinschaften
Soweit sich aus den vorliegenden Unterlagen bzw. der Auftragsbekanntmachung nichts anderes ergibt,
haben sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft die vorstehend unter Ziffer III.1.1) bezeichneten Erklärungen beizubringen. Die als Anlage 2 beigefügte „Erklärung Bietergemeinschaft“ haben alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot gemeinsam abzugeben und den Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen.
5) Gesamtvergabe
Eine losweise Vergabe ist nicht sinnvoll und zielführend, da zur Sicherstellung eines stabilen und sicheren IT-Betriebs eine Gesamtvergabe für das IT-System zwingend erforderlich ist. Eine Aufteilung ist weder in Fach- noch in Teillose möglich, da dies bedeuten würde, dass DIAKOVERE für jedes Teillos eigenes Know-how aufbauen und vorhalten müsste. Dies ist aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen nicht vertretbar.
6) Ausschluss von Produkten der Marke HUAWEI und ZTE
Den Empfehlungen der EU-Kommission, des BMI und der Behörde BSI folgend wird die Verwendung von Komponenten der chinesischen Telekommunikationsausrüster und Hardwarehersteller HUAWEI und ZTE als Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in einem kritischen Infrastruktursystem angesehen. Angebote von Bietern mit diesen Produkten werden nicht gewertet und ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/
Da vorliegend kein öffentlicher Auftrag in Sinne von § 103 GWB vergeben wird, da die beschaffende Stelle kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und sich freiwillig an die Regeln des GWB und der VgV anlehnt, wird die Zuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen hierdurch nicht begründet. Etwaige Ansprüche - im einstweiligen Rechtsschutz oder bzgl. Schadensersatzansprüchen - können bei den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/