OsnabrückerServiceBetrieb Ausschreibung des Abfallumschlags Referenznummer der Bekanntmachung: 1053/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49090
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.osnabrueck.de/osb
Abschnitt II: Gegenstand
OsnabrückerServiceBetrieb Ausschreibung des Abfallumschlags
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betriebsführung der Umschlaganlage und der Umschlag der angelieferten Abfälle.
Fürstenauer Weg 73 49090 Osnabrück
Für den Umschlag der Abfälle aus dem Stadtgebiet steht dem OSB seit Anfang 2023 das heutige Recyclingcenter Osnabrück in 49090 Osnabrück, Fürstenauer Weg 73 zur Verfügung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betriebsführung der Umschlaganlage und der Umschlag der angelieferten Abfälle, d.h.
- Annahme/Verwiegung der angelieferten Abfälle sowie der abgehenden Fahrzeuge
- Gestellung und Betrieb von Umschlaggeräten zur Verladung der Abfälle in Transportfahrzeuge
- verschiedene Unterhaltungsleistungen in der Anlage (zum Beispiel der Brandmeldung).
Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, sofern der AG nicht mit einer Frist von 9 Monaten kündigt. Der Vertrag endet spätestens am 31.03.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rückfragen und Auskünfte zur Ausschreibung sind bis zum 24.07.2023 einzureichen. Anfragen, die nach dieser Frist eingehen, können nicht mehr bis zur Einreichungsfrist der Angebote beantwortet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.
BB1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o.Ä. beizufügen, aus der Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB2 Registereintrag
Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizufügen. Für Kommanditgesellschaften ist auch der Handelsregisterauszug des Komplementärs beizufügen.
Für jeden Bieter und jedes Mitglied von Bietergemeinschaften vorzulegen.
WL1 Angaben zum Gesamtumsatz der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022
WL2 Angaben zum Umsatz mit ähnlichen Leistungen der letzten drei Jahre (2020-2022) sowie zum Mittelwert der Jahre 2020-2022. Als ähnliche Leistung gilt der Betrieb oder die Betriebsführung von Abfallumschlaganlagen.
Falls der Bieter solche Leistungen nicht erbracht hat, ist der Umsatz mit dem Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Sortieranlage, Kompostierungsanlage und dgl.) anzugeben. Die hier angegebenen Umsätze sollten sich auf die unter BL 2 angegebenen Referenzen beziehen. Anzugeben sind der Anlagentyp, die Umsätze der Jahre 2020-2022 sowie der Mittelwert der Jahre 2020-2022.
Für jeden Bieter und mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften:
BL 1 Qualitätssicherung
Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb, Tätigkeit: "Lagern", "Behandeln" oder andere Tätigkeit *)
Abfallschlüssel mindestens 20 03 01, 20 03 07, 17 09 04.
Bei ausländischen Bietern: jeweils gleichwertige Qualitätssicherung (z. B. eine Zertifizierung nach EMAS) als Anlage.
*) Hinweis: dem AG ist bewusst, dass für den Abfallumschlag keine eigenständigen Zertifikate erteilt werden. Bezieht sich das Zertifikat auf eine andere Tätigkeit als "Lagern" oder "Behandeln", hat der Bieter mitzuteilen, inwieweit das Zertifikat für die hier ausgeschriebene Leistung relevant ist. Der AG behält sich insoweit Aufklärung vor und wird seine Eignungsbeurteilung nach pflichtgemäßem Ermessen vornehmen.
BL 2 Referenzen
Für den Betrieb oder die Betriebsführung von Abfallumschlaganlagen; falls der Bieter solche Leistungen nicht erbracht hat, sind nachstehend Referenzen für den Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen fester vergleichbarer Abfälle (z.B. Sortieranlage, Kompostierungsanlage und dgl.) anzugeben. Es ist mindestens eine der ausgeschriebenen Dienstleistung gleichwertige Referenz anzugeben und Voraussetzung für eine Wertung des Angebots. Dabei sollen Anlage/Tätigkeit, ggf. Auftraggeber, Umfang (t/a) und Zeitraum genannt werden, sowie der Ansprechpartner des Referenz-Auftraggebers mit Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3 Kommunikation: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Diese sind bis zum 24.07.2023 einzureichen.
Zu I.3 Kommunikation: Um weitere Auskünfte zu erhalten bzw. an der Kommunikationin diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterinformationen den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Daher sollen sich Bieter registrieren oder sie haben vor Angebotsabgabe sicherzustellen, dass ihnen etwaige Korrekturen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen vorliegen.
Allgemein: Das Angebot ist unter Verwendung des im Portal bereitgestellten Formblattes (Angebotsformular) abzugeben.
Zu III.1 Teilnahmebedingungen, für Bietergemeinschaften:
Eine Bietergemeinschaft hat im Angebotsformular ihre Mitglieder aufzuführen und eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- dass im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,
- dass der benannte Vertreter gegenüber der Auftraggeberin im Vergabeverfahren und im Vertragsvollzug alle Mitglieder rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
und in der die beabsichtigte Arbeitsteilung sowie die Gründe und Motive der Zusammenarbeit angegeben sind.
Zu III.1 Einsatz von Unterauftragnehmern:
Der AN hat die Kernleistung (Umschlag der Abfälle, Verwiegung, und Betriebsführung der Anlage) selbst zu erbringen; eine Unterbeauftragung wird nur für Nebenleistungen (z.B. Reinigung, Winterdienst) zugelassen. Falls Leistungen von einem Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen, ist im Angebotsformular die Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern auszufüllen.
Zu IV.2.6) Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7 Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Bezüglich Einwilligung in die Datenverarbeitung und Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJ6U0W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.