Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup Referenznummer der Bekanntmachung: 018
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauakademie-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup
Der Auftrag betrifft die Fassadenarbeiten für den Neubau von zwei Lehrwerkhallen auf dem Gelände des Bau-ABC in Rostrup.
Vorgehängte Fassade Gebäude 14 (Kurzzeichen: FassGeb14)
26160 Bad Zwischenahn
- ca. 225 qm gedämmte, vorgehängte Fassade mit Alu-Unterkonstruktion
Vorgehängte Fassade Gebäude 30 (Kurzzeichen: FassGeb30)
26160 Bad Zwischenahn
- ca. 80 qm gedämmte, vorgehängte Fassade mit Alu-Unterkonstruktion
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorgehängte Fassade Gebäude 14 (Kurzzeichen: FassGeb14)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Edewecht
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26188
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorgehängte Fassade Gebäude 30 (Kurzzeichen: FassGeb30)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Edewecht
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.