Cave Automatic Virtual Environment
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Cave Automatic Virtual Environment
Die Aufgaben in der Entwicklung, Planung, Auslegung und des Betriebs von Endlagern sind aufgrund unterschiedlichster Rahmenbedingungen sehr komplex. Zur Erprobung von Digitalisierungskonzepten für die Bergbau- und Endlagertechnik in der BGE befindet sich ein Technikum im Aufbau.
Das Technikum bietet dabei Raum, gemeinsam in Projektkonsortien zu arbeiten. Im Ergebnis können Entwicklungsprojekte effizienter abgewickelt und gleichzeitig ein höherer Reifegrad der technischen Lösungen vor Überführung an die Betriebe erreicht werden.
Für die Entwicklung und Erprobung von Digitalisierungsprojekten soll das Technikum die Darstellung
von „state of the art“ Visualisierungsthemen ermöglichen. Aus diesem Grund soll eine technische Ausstattung in Form eines „Cave Automatic Virtual Environment“ (CAVE) im bestehenden Technikum umgesetzt werden. Die Visualisierungstechnik soll dabei die Erarbeitung von Problemstellungen, Training von Mitarbeitern, Beurteilung von Konstruktionen und Diskussionsrunden in einer virtuellen Realität in Kleingruppen ermöglichen.
Da die Öffentlichkeitsarbeit der BGE einen hohen Stellenwert hat, soll der CAVE ebenfalls für hybride 2D Veranstaltungen mit einer größeren Personengruppe genutzt werden. Zur Hebung von Synergieeffekten wird deshalb die Integration einer Videokonferenzumgebung und hybriden Veranstaltungstechnik in den CAVE verfolgt.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll eine Fachfirma zum Aufbau eines virtuellen Forums gefunden
werden, die folgende Leistungen erbringt:
- Planung und technische Auslegung einer Großbildprojektion zur Darstellung von 2D- und interaktiven VR-Inhalten in Form eines „Cave Automatic Virtual Environment“ inklusive einer integrierten Videokonferenzumgebung und hybriden Veranstaltungstechnik sowie geeigneter Software unter Berücksichtigung der funktionalen Anforderungen der BGE
- Schnittstellenabstimmung mit parallel beauftragten Ingenieurdienstleister und Baufirmen hinsichtlich der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) mit den Gewerken Heizungs-, Kälte-, Lüftungs- und Sanitärtechnik (HLSK) sowie der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR)und Elektrotechnik
- Lieferung, Montage und Inbetriebnahme des Gesamtsystems inklusive eines Regieplatzes mit Mobiliar und technischer Ausstattung
- Schulung der Mitarbeiter im Umgang mit dem System
- Service und Wartung des Systems für 4 Jahre nach abgeschlossener Inbetriebnahme
Die Ausschreibungsunterlage teilt sich inhaltlich in drei Abschnitte:
- Abschnitt 1 umfasst die Leistungen zur planerischen Auslegung der technischen Komponenten und der Schnittstellenabstimmung mit parallel beauftragen Ingenieursdienstleistern.
- Abschnitt 2 enthält die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, Mitarbeiterschulung sowie Bauleitung
- Abschnitt 3 umfasst die Leistung hinsichtlich Service und Wartung des Gesamtsystems über 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.Firmenumsatz in der Unternehmenssparte Virtual Reality (Gewichtung: 10 %):
Der durchschnittliche Umsatz der letzten 3 Jahre [€/Jahr] wird mit einer anschließenden Gewichtung von 10 %
Vorzuweisende Mitarbeiterqualifizierungen (Gewichtung von 30 %) werden nach den folgenden Aufgabengebieten unterschieden:
• Hardware Cave Automatic Virtual Environment mit einer Gewichtung von 25 %: Mitarbeitererfahrung in der planerischen Auslegung von Automatic Virtual Environment Umgebungen hinsichtlich Technikauswahl, Signalmanagement und Berechnung von Projektionsauflösungen und -helligkeiten
• Software Cave Automatic Virtual Environment mit einer Gewichtung von 25 %: Mitarbeitererfahrung in der Auswahl und im Betrieb von Softwarelösungen zur Darstellung von interaktiven VR-Szenarien inklusive dem Umgang mit nicht optimierten konstruktiven CAD-Daten
• Mediensteuerung und Videokonferenztechnik mit einer Gewichtung von 25 %: Mitarbeitererfahrung in der hardware- und softwareseitigen planerischen Auslegung, Be-trieb und Integration von Mediensteuerungssystemen & Videokonferenzsystemen
• Baustellenmanagement & Bauleitung mit einer Gewichtung von 25 %: Mitarbeitererfahrung in der Schnittstellenabstimmung mit beteiligten Baufirmen und dem operativen Baustellenmanagement
Vorzuweisende Referenzen (Gewichtung von 60 %) werden nach den folgenden vier Referenzbereichen mit jeweils unterschiedlicher Gewichtung unterschieden.
• Referenzbereich 1 (Mehrkanalige 3D-Stereoprojektionen) mit einer Gewichtung von 25 %: Projekte mit einer mindestens 5 kanaligen 3D-Stereoprojektion auf einer mindestens 7 Meter breiten Projektionsfläche.
• Referenzbereich 2 (Integrierte Mediensteuerung & Videokonferenzlösung) mit einer Gewichtung von 25 %: Projekte mit einer integrierten Mediensteuerung und Einbindung einer Videokonferenzlösung in eine mehrkanalige Projektionsumgebung
• Referenzbereich 3 (konstruktive CAD-Daten) mit einer Gewichtung von 25 %: Projekte mit einer Softwarelösung zur VR-Darstellung konstruktiver CAD-Daten in ihren nativen Dateiformaten
• Referenzbereich 4 (Informationssicherheit) mit einer Gewichtung von 25 %: Projektabwicklung mit Projektpartner aus informationskritischen Bereichen, in denen die Informationssicherheit im besonderen Maße zu berücksichtigen ist. Maßgeblich zur Ein-ordnung relevanter Projektpartner sind die Angaben aus § 2 Absatz 10 BSIG, § 2 Absatz 14 BSIG (Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI)) und daraus folgernd auch Unternehmen, die § 60 Absatz 1 Nummer 1 und 3 der Außenwirtschaftsverordnung unterliegen. Unter Nachweis können auch vergleichbare ausländische Projektreferenzen angegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.