Rahmenvereinbarung für die Belieferung mit Notebooks Referenznummer der Bekanntmachung: BESCH-2023-0011
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.drv-oldenburg-bremen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Belieferung mit Notebooks
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Belieferung mit Notebooks
DRV Oldenburg-Bremen
Huntestraße 11
26135 Oldenburg
Deutschland
Die weiteren Verwendungsstellen sind dem Leistungsverzeichnis (Punkt 1.10) zu entnehmen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Belieferung mit Notebooks. Mit der hiesigen Ausschreibung soll die Belieferung mit Notebooks auf Abruf für die Dauer von 36 Monaten (Grundlaufzeit) ab Zuschlagserteilung sowie einer Optionslaufzeit von bis zu weiteren 12 Monaten sichergestellt werden. Eine Verpflichtung der Auftraggeberin zur Abnahme einer bestimmten Menge besteht jedoch nicht. Die hiesige Rahmenvereinbarung kommt aufgrund des Angebotes des Bieters und des darauf erteilten Zuschlags der Vergabestelle zustande.
Als Kalkulationsgrundlage ist von folgenden Schätzmengen auszugehen:
Grundlaufzeit:
Vertragsjahr 1:
- 140 Stück Standard-Notebooks (Displaygröße 15,0" bis 16.0") - davon ca. 60 % in der Grundkonfiguration und ca. 40 % in der Powerkonfiguration
- 60 Stück SUB-Notebooks (Displaygröße 12,5" bis 13.3") - davon ca. 98 % in der Grundkonfiguration und ca. 2 % in der Powerkonfiguration
Vertragsjahr 2 und 3: je Vertragsjahr
- 140 Stück Standard-Notebooks (Displaygröße 15,0" bis 16.0") - davon ca. 95 % in der Grundkonfiguration und ca. 5 % in der Powerkonfiguration
- 60 Stück SUB-Notebooks (Displaygröße 12,5" bis 13.3") - davon ca. 98 % in der Grundkonfiguration und ca. 2 % in der Powerkonfiguration
Optionslaufzeit - Vertragsjahr 4:
- 80 Stück Standard-Notebooks (Displaygröße 15,0" bis 16.0") - davon ca. 95 % in der Grundkonfiguration und ca. 5 % in der Powerkonfiguration
- 20 Stück SUB-Notebooks (Displaygröße 12,5" bis 13.3") - davon ca. 98 % in der Grundkonfiguration und ca. 2 % in der Powerkonfiguration
Über die Gesamtlaufzeit beträgt die maximale Abnahmemenge somit 500 Standard-Notebooks und 200 SUB-Notebooks.
Neben der Grundlaufzeit von 36 Monaten, welche ab dem Tag der Zuschlagserteilung beginnt, wird eine anschließende Optionslaufzeit von 12 Monaten vergeben.
Neben der Grundlaufzeit von 36 Monaten, wird eine Optionslaufzeit von weiteren 12 Monaten vergeben. Die kalkulierten Mengen für die Grundlaufzeit sowie die Optionslaufzeit können Punkt II.2.4 bzw. dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Die geplante Teststellung (vgl. Leistungsverzeichnis Punkt 1.5) wird voraussichtlich im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 25.09.2023 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ausgefülltes Angebotsschreiben
- Ausgefülltes Leistungsverzeichnis
- Ausgefüllter Fragebogen zur Eignungsprüfung
- Unterschriebene Antikorruptionserklärung
- Unterschriebene Eigenerklärung Russland-Sanktionen (Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576)
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c
Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz liegt vor.
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
- Nichtvorliegen von Eintragungen im Gewerbezentral- und Wettbewerbsregister
- Umsatz des Bewerbers in den letzten 3 Jahren
- Der Bewerber erklärt, dass alle Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zu Sozialversicherungen ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgt sind und erfolgen. Dies ist durch entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigungen nachzuweisen, welche dem Angebot beizufügen sind.
- Wird keine Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung nachgewiesen, hat der Bieter eine maximal ein Jahr alte Bankauskunft einer EU-Bank (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV) zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vorzulegen.
-
- Benennen von mindestens 3 Referenzen, bei denen in den letzten drei Jahren eine
mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Leistung erbracht wurde (vgl. Fragebogen zur Eignungsprüfung (Punkt 1.12).
Mindestens 3 Referenzen im Zeitraum von 2020-2023
Abschnitt IV: Verfahren
-
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rückfragen zum Vergabeverfahren sowie zu den Vergabeunterlagen sind stets schriftlich über die Vergabeplattform zu stellen.
2. Mehrfachbewerbungen werden nicht zugelassen. Ein Bewerber, der sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt, wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss trifft auch die Bewerbergemeinschaft, der er angehört.
3. Alle Unterlagen/Nachweise sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung zu erbringen. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
4. Angebotsunterlagen, die über den in den einzelnen Vergabedokumenten geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht zugunsten des Bieters berücksichtigt.
5. Das Fehlen von geforderten Nachweisen und Erklärungen kann ohne Nachforderung zum Ausschluss des Angebots führen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5/36
Fax: [gelöscht]
1. Ein Unternehmen, dass ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
2. Der Antrag ist unzulässig, soweit
-der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
3. Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter Ziff. 2)gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.