Stellaris 5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stellaris 5
Stellaris 5
Helmholtz Institut (HIRI)
Josef-Schneider-Str. 2/D15
97080 Würzburg
Stellaris 5 mit Zubehör
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gekauft werden soll das Stellaris 5 konfokale Laserscanningmikroskop (CLSM) aus folgenden Gründen: 1. Die Arbeitsgruppen des HIRI verwenden aktuell das inverse CLSM unserer Nachbarinstitute IMIB/ZINF. Dies ist das einzige CLSM, welches in unserer Nähe in einer gentechnischen S2 Anlage steht. Es stehen uns also keine VAT Reg. No DE 1148 15 244 anderen CLSM Geräte zur Verfügung, mit deneri man unfixierte - lebende - Sl-Nr. 131200124006 Proben mit Pathogenen der Risikogruppe S2 untersuchen darf. Der Bedarf unserer Arbeitsgruppen übersteigt jedoch die Kapazität dieses CLSM. 2. as vorhandene CLSM ist für einige unserer Anwendungen weniger gut. 3. Das STELLARIS 5 verfügt über Detektionssysteme, dem STELLARIS 5 SP-Detektionssystem und den Power HyD S Detektoren (in der von uns gewählten Ausstattung drei Power HyD S Detektoren), welches die Untersuchung molekularer oder zellulärer Wechselwirkungen mit verschiedenen Fluoreszenzmarkierungen in fixierten oder lebenden Proben gleichzeitig ermöglicht. In der von uns gewählten Ausstattung können so drei verschiedene Fluoreszenzmarkierungen gleichzeitig detektiert werden. 4. Es ist außerdem wichtig, dass die Markierungen mit Fluorophoren der zum Teil sehr kleinen Zielstrukturen, bzw. Zielstrukturen, die in nur sehr geringen Mengen vorliegen, mit möglichst wenig Rauschen (also einem sehr guten Signal-RauschVerhältnis) detektiert werden. Das STELLARIS 5 SP-Detektionssystem gemeinsam mit den Power HyD® S Detektoren zeichnet sich durch eine extrem hohe Detektionseffizienz aus und ermöglicht eine Beleuchtung bei minimaler Laserintensität. Dadurch werden Bilder mit hervorragendem Signal-RauschVerhältnis aufgezeichnet, was zu kontrastreichen Bildern mit höchster Auflösung führt. Die STELLARIS Power HyD S Detektoren können schwache Signale erkennen, z.B. Proteine die in geringer Häufigkeit vorliegen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stellaris 5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 35578
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltendenFristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung einesNachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf istgem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer(Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWBNummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren istfristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Fristkann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland