Einführung eines Betriebsführungssystems bei der Stadtentwässerung Hannover Referenznummer der Bekanntmachung: 68-0535-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Betriebsführungssystems bei der Stadtentwässerung Hannover
Einführung eines Betriebsführungssystems bei der Stadtentwässerung Hannover;
Ausführungszeitraum 18.04.2024 bis 01.01.2026
Einführung eines Betriebsführungssystems bei der Stadtentwässerung Hannover;
Ausführungszeitraum 18.04.2024 bis 01.01.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind die folgenden Unterlagen über die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit einzureichen. Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, unter einmaliger
Fristsetzung die fehlenden Nachweise nachzufordern; eine Verlängerung der Frist ist ausgeschlossen.
- Angabe über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Eigene Erklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen
Sozialversicherung.
- Angaben über Art und Umfang der in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführten Leistungen, die
mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit Angabe des Rechnungswertes, des
Lieferumfangs und des Auftraggebers.
- einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige/ vergleichbare Bescheinigung
einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens
(zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate). Es wird empfohlen, den Auszug zeitnah zu
beantragen.
Die Nachweise und Erklärungen müssen aktuell (zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate)
sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen.
Bescheinigungen gleich welcher Art sind deutscher Sprache, von einem zertifizierten Gutachter übersetzt,
beizufügen.
Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen.
1. Vorlegen der Beschreibung des Unternehmens, der Unternehmensstruktur und der mit der Software betrauten Fachkräfte etc.
2. Fremdnachweis über die Eintragung in das Handelsregister oder ein dem Handelsregister vergleichbarem Register (nicht älter als 6 Monate)
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren (2020, 2021, 2022)
4. Eigenerklärung zum Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO
5. Angabe, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen, Verpflichtungserklärungen von allen Unterauftragnehmern sowie entsprechende Eignungsnachweisen und Eignungserklärungen
6. Erklärung von Bewerbergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
7. Eigenerklärung, seit wann das Produkt am Markt ist
8. Eigenerklärung, dass die mit dem Projekt betrauten Personen (auch Unterauftrag-nehmer) die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen
9. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und Maßnahmen zur Selbstreinigung gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123 – 125 GWB
10. Vorlage von Referenzen für vergleichbare Projekte
11. Vorlage eines Nachweises der ISO Norm 9001 oder vergleichbarer Normen
12. Eigenerklärung: Ist der Bieter in der Lage, mindestens 4 Personen mit den erforderlichen Kompetenzen im Einführungsprojekt bereitzustellen?
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland