Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup Referenznummer der Bekanntmachung: 009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Zwischenahn
NUTS-Code: DE946 Ammerland
Postleitzahl: 26160
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bauakademie-nord.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau von zwei Lehrwerkhallen im Bau-ABC Rostrup
Der zu vergebene Auftrag betrifft die Installation der Lüftungstechnik im Rahmen des Neubaus zweier Lehrwerkhallen für das Bau-ABC in Rostrup.
Lüftungstechnik Gebäude 14 (Kurzzeichen: LüTech Geb 14)
26160 Bad Zwischenahn
- 1 Stck Lüftungsanlage ca. 5.200m3/h
- Ca. 235 qm Luftkanäle
- Ca. 320 m Wickelfalzrohre
- Ca. 24 Stck Drallauslässe
- Ca. 57 Stck Tellerventile
- Ca. 3 Stck 4-Wegedeckenkassetten mit Außeneinheit
- 1 Stck Schweißrauchabsaugung mit ca. 12.000m3/h
- 2 Stck Abgasabsugungsanlagen mit je 4 Absaugstellen
Lüftungstechnik Gebäude 30 (Kurzzeichen: LüTech Geb 30)
26160 Bad Zwischenahn
- 1 Stck Lüftungsanlage ca. 2.5003/h
- Ca. 100 qm Luftkanäle
- Ca. 110 m Wickelfalzrohre
- Ca. 14 Stck Drallauslässe
- Ca. 14 Stck Tellerventile
- 1 Stck 4-Wegedeckenkassetten mit Außeneinheit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftungstechnik Gebäude 14 (Kurzzeichen: LüTech Geb 14)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftungstechnik Gebäude 30 (Kurzzeichen: LüTech Geb 30)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg in Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26125
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.