BS 1 GP Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 23E71322BS11016
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dbh-niedersachsen.de/ueber-uns/organisation/umg-baugesellschaft
Abschnitt II: Gegenstand
BS 1 GP Technische Ausrüstung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Generalplanerleistungen Technische Ausrüstung ab der LP 3 bis einschließlich der LP 5 HOAI zur Neuerrichtung der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich insbesondere aus der Leistungsbeschreibung (ANG_Anlage_04_Leistungsbeschreibung).
Göttingen Göttingen Neubau der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Generalplanerleistungen Technische Ausrüstung ab der LP 3 bis einschließlich der LP 5 HOAI zur Neuerrichtung der Baustufe 1 "Operatives Zentrum, Herz-, Neuro- und Notfallzentrum" der Universitätsmedizin Göttingen. Einzelheiten zum Leistungsbild ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (ANG_Anlage_04_Leistungsbeschreibung) und den Vertragsunterlagen. Diesen sind auch etwaige Weiterungsmöglichkeiten zu entnehmen.
Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass der Vertrag eine stufenweise Beauftragung vorsieht. Einzelheiten können den vorstehend benannten Unterlagen entnommen werden.
Der Vertrag enthält eine stufenweise Beauftragung. Einzelheiten können den vorstehend benannten Unterlagen entnommen werden. Auch im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen, dort insbesondere die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Details zur Vertragslaufzeit sind den Vergabeunterlagen, dort insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BS 1 GP Technische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hüfingen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78183
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2W6UJ5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen
Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.