FTB2-2 Patientenportal

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30171
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.diakovere.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhaus, kein öffentlicher Auftraggeber
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

FTB2-2 Patientenportal

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48180000 Medizinsoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Umsetzung des FTB2 des KHZG hat DIAKOVERE Fördermittel für die Einführung eines sogenannten Patientenportals (gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 KHSFV) erhalten.

DIAKOVERE verwendet das KIS ORBIS der Firma DH Healthcare GmbH, Konrad-Zuse-Platz 1-3, D-53227 Bonn, im Folgenden: „Dedalus“.

Die Einführung eines Patientenportals soll einen direkten Austausch medizinischer und administrativer Informationen zwischen allen am Behandlungsverlauf Beteiligten ermöglichen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Hauptort der Ausführung:

Hannover

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen der Umsetzung des FTB2 des KHZG hat DIAKOVERE Fördermittel für die Einführung eines sogenannten Patientenportals (gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1Nr. 2 KHSFV) erhalten.

DIAKOVERE verwendet das KIS ORBIS der Firma DH Healthcare GmbH, Konrad-Zuse-Platz 1-3, D-53227 Bonn, im Folgenden: „Dedalus“.

Die Einführung eines Patientenportals soll einen direkten Austausch medizinischer und administrativer Informationen zwischen allen am Behandlungsverlauf Beteiligten ermöglichen.

Erforderlich sind dafür:

- Automatische Terminerinnerung

- APPOINTMENT MGT EMAIL INFO

- Terminbestätigungen per SMS

Patient XCare Suite

- Patient XCare Suite (1 Einrichtung)

Basislizenz Patient (1 Einrichtung)

Authentifizierung mittels Keycloak

Erweitertes User Rollenmanagment

- Patient XCare Suite Basislizenz für jede weitere Klinik

- Patient XCare Suite ORBIS Konnektor

- Patient XCare Suite Dokumentenaustausch

- Patient XCare Suite Online Terminierung

- Patient XCare Suite Fragebögen

- Patient XCare Suite Anbindung HYDMedia

- Patient XCare Suite Behandlungstagebücher

- Patient XCare Suite Anbindung eConsentPro/MEDePort

- Patient XCare Suite Zusatz 901 – 1400 Betten

Zuweiseranbindung 901 - 1400 Betten

Erweitertes Einwilligungsmanagement

- Patient XCare Suite Chatfunktion

Dedalus Portal

- Patient XCare Suite Ambulanz

- Patient XCare Suite Zentrale Patientenaufnahme

- Patient XCare Suite Aufrufsystem Ambulanz

ICAS Aufrufsystem Zentrale Patientenaufnahmen

- Patient XCare Suite Aufrufsystem Zentrale Patientenaufnahme

Dienstleistungen zur Inbetriebnahme

- IT-S

- HCIS Allgemein

- EHR

- KIS

Systemsupport nach Installation

- Support

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
  • Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Erläuterung:

DIAKOVERE plant, den Auftrag zur Einrichtung eine Patientenportals im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 VgV zu vergeben. Dazu wird DIAKOVERE das Unternehmen Dedalus direkt kontaktieren und nach Einigung über Leistungen und Preis Verträge mit diesen Unternehmen schließen.

Im Rahmen der Markterforschung wurden zwei Kriterien gebildet. Hierbei beschreibt das Kriterium I, welches neben der förderrechtlich vorgegebenen technischen, syntaktischen und semantischen auch die organisatorische Interoperatibilität beinhaltet. Zur Erfüllung der Anforderung an organisatorische Interoperabilität wäre es notwendig, dass alle Informationen beider korrespondierender Systeme auch in beiden Systemen und in der für den Endnutzer gewohnten Form dargestellt werden. Die Erfüllung dieser Anforderung kann durch aktuell verfügbare Schnittstellen nicht oder bezogen auf den Informationsumfang aller Behandlungsdaten nicht vollständig gewährleistet werden.

Die Kriterium II fordert, dass relevante Daten zwischen unterschiedlich lokalisierten Leistungserbringern und damit ortsunabhängig strukturiert ausgetauscht werden können. Im Vermerk selbst sind folgende Anforderungen ausführlicher beschrieben:

1. Möglichkeit der Bedienung des Patientenportals über die Oberfläche des KIS-Systems

2. Möglichkeit der „bidirektionalen/synchronen Terminbuchung"

3. Möglichkeit der „direkte Patienten-/Fallanlage in ORBIS"

4. Anlage von Patienten durch Zuweiser

5. Strukturierte Übernahme von Daten aus Fragebögen

6. Einheitliches/synchrones Rollen- und Berechtigungskonzept

Aus beiderlei Gründen kommt der Einsatz eines Subsystems im Rahmen der gewährten Förderung des KHZG nicht in Betracht.

Es handelt sich daher um zusätzliche Lieferleistungen des ursprünglichen Auftragnehmers Daedalus, die zur Erweiterung bereits erbrachter Leistungen bestimmt sind. Ein Wechsel des Unternehmens würde aus den dargelegten Gründen dazu führen, dass die DIAKOVERE eine Leistung mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müssten und dies eine technische Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten insbesondere beim Gebrauch der Gerätschaften mit sich brächte. Aus diesen Gründen ist der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV gegeben.

§ 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV erlaubt ein Verhandlungsverfahren mit einem bestimmten Unternehmen auch dann, wenn (zulässige) produktspezifische Vorgaben des Auftraggebers dazu führen, dass der Auftrag nur vom Hersteller des Produkts erbracht werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn es für das zu beschaffende Produkt keinen Händlerwettbewerb gibt.

So liegt es hier. Ein Händlermarkt existiert nicht. Der Alleinvertrieb der Leistungen des Patientenportals erfolgt durch Dedalus.

Zu der Beschaffung des Patientenportals bei Dedalus gibt es in der beim Auftraggeber vorliegenden Situation aus den vorgenannten Gründen keine Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV. Der mangelnde Wettbewerb aus technischen Gründen ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter durch DIAKOVERE.

Die ausführliche Begründung zu den Ausnahmetatbeständen kann bei der unter Ziffer I.1. angegebenen Kontaktstelle angefordert werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
19/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dedalus.com/dach/de/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Bindung des Auftraggebers

Als privat getragenes Haus ist der Auftraggeber kein Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB, mit der Folge, dass die rechtlichen Vorgaben an die Durchführung eines Vergabeverfahrens den §§ 97 ff. GWB bzw. der EU-Richtlinie 2014/24/EU keine unmittelbare Anwendung finden. Der Auftraggeber orientiert sich bei Überschreitung des Schwellenwertes freiwillig an den Vorschriften §§ 97 ff. GWB und der VgV.

2) Gesamtvergabe

Die benötigte Leistung kann nicht sinnvoll quantitativ in Teil- oder Fachlose aufgeteilt werden. Insbesondere können Updates, Wartung und Support für das Patientenportal nur durch den Anbieter des Basissystems übernommen werden und nicht durch Dritte, sondern nur durch den KIS-Hersteller erbracht werden kann. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV erlaubt ein Verhandlungsverfahren mit einem bestimmten Unternehmen auch dann, wenn (zulässige) produktspezifische Vorgaben des Auftraggebers dazu führen, dass der Auftrag nur vom Hersteller des Produkts erbracht werden kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn es für das zu beschaffende Produkt keinen Händlerwettbewerb gibt. Ein Händlermarkt existiert nicht. Der Alleinvertrieb der Leistungen des Patientenportals erfolgt durch Dedalus.

3) Weitere Hinweise

Der Gesamtwert der Beschaffung (§ 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV) sowie der Tag des Vertragsschlusses können zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung nicht verbindlich veröffentlicht werden. Aus technischen Gründen werden die entsprechend angegebenen Platzhalter verwendet (s. Ziffern II.1.7, II.2.5, V.2.1, V.2.4). Da das System einen Nullwert nicht akzeptiert, wurde 1 eingetragen. Hinsichtlich des Datums in Ziffer V.2.1 kann kein in der Zukunft liegendes Datum eingetragen werden. Der Vertrag wird dennoch frühestens zehn Kalendertage nach dem Tag der Absendung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5), § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB, abgeschlossen. Ansonsten wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung in Ziffer VI.4.3 verwiesen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Da vorliegend kein öffentlicher Auftrag in Sinne von § 103 GWB vergeben wird, da die beschaffende Stelle kein öffentlicher Auftraggeber i.S.v. § 99 GWB ist und sich freiwillig an die Regeln des GWB und der VgV anlehnt, wird die Zuständigkeit der Nachprüfungsinstanzen hierdurch nicht begründet. Etwaige Ansprüche - im einstweiligen Rechtsschuzt oder bzgl. Schadensersatzansprüchen - können bei den ordentlichen Gerichten geltend gemacht werden.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.landgericht-hannover.niedersachsen.de/startseite/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/06/2023

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