Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2303012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37083
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreisgoettingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feuerwehrtechnische Zentrale Ebergötzen, Technische Planungsleistungen für maschinen- und elektrotechnische Gebäudeanlagen
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, am Standort Ebergötzen eine neue Feuerwehrtechnische Zentrale zu errichten.
Das Raumprogramm hat eine Nutzungsfläche von ca. 4.100 qm.
Ein Architektenwettbewerb hierzu wird im März 2023 entschieden, das Konzept des ersten Preises soll umgesetzt werden. Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) erbringt.
Landkreis Göttingen - Außenstelle Am Bahnhof 4 37520 Osterode am Harz
Der Landkreis Göttingen beabsichtigt, am Standort Ebergötzen eine neue Feuerwehrtechnische Zentrale zu errichten. Aufgrund der Fusion der beiden Landkreise Göttingen und Osterode im November 2016 unterhält der neue Landkreis Göttingen derzeit zwei bestehende Feuerwehrtechnische Zentralen an zwei weit auseinanderliegenden Standorten. Beide Standorte weisen unterschiedliche strukturelle und bauliche Defizite auf, die den Bedarf nach einer neuen, verkehrsgünstig gelegenen, FTZ begründen.
Das Raumprogramm hat eine Nutzungsfläche von ca. 4.100 qm und beinhaltet Werkstätten für Atemschutz, Schlauch- und KFZ-Pflege, Werkstätten für Elektro-, Funk- und Medizinprodukte, eine Atemschutz- Übungsstrecke sowie Schulungs- und Verwaltungsräume und eine Fahrzeughalle. Zentrum der FTZ wird der Stabsraum des Katastrophenschutzstabes mit den zugehörigen Fernmelde- und Telefonzentralen.
Ein Architektenwettbewerb hierzu wird im März 2023 entschieden, das Konzept des ersten Preises soll umgesetzt werden.
Dazu soll in diesem Verfahren ein Planungsbüro gefunden werden, welches die Leistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 (ELT) erbringt.
.
Eine Zertifizierung des Projektes (BNB, DGNB) ist denkbar. Auf den Dachflächen ist eine Photovoltaikanlage vorzusehen. Im Zusammenhang mit den Versorgungskonzepten und der Photovoltaikanlage sind mögliche Fördermaßnahmen zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTWYYDY1H4DFMBB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html