Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: E/0167
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2024
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen niedersächsischer Kommunen, Verbände und kommunaler Eigenbetriebe im Bezirk Lüneburg.
Ca. 1.303 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 13.787.428 kWh.
Die Abnahmestellen der Teilnehmer wurden von der ausschreibenden Stelle in 4 Regional- und Einzellose aufgeteilt.
Lieferzeitraum: 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
„Celle“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 383 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.777.333 kWh/a.
Losteilnehmer:
351001 Gemeinde Adelheidsdorf
351012 Gemeinde Hambühren
351018 Gemeinde Nienhagen
351021 Gemeinde Wathlingen
351023 Gemeinde Wietze
351402 Samtgemeinde Flotwedel
351404 Samtgemeinde Wathlingen
351502 Samtgemeinde Wathlingen
351503 Zweckverband Abfallwirtschaft Celle
„Lüneburg / Uelzen“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 670 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 4.517.694 kWh/a.
Losteilnehmer:
355406 Samtgemeinde Ostheide
360002 Stadt Bad Bevensen
360004 Gemeinde Bienenbüttel
360005 Flecken Bad Bodenteich
360006 Klosterflecken Ebstorf
360007 Gemeinde Eimke
360009 Gemeinde Gerdau
360013 Gemeinde Lüder
360020 Gemeinde Soltendieck
360023 Gemeinde Suderburg
360026 Gemeinde Weste
360029 Gemeinde Wriedel
360030 Gemeinde Wrestedt
360405 Samtgemeinde Suderburg
360407 Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
360408 Samtgemeinde Aue
„Verbände Lüneburg“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 78 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca.1.824.552 kWh/a.
Losteilnehmer:
355508 WBV Lüneburg Süd
355509 Abwasserentsorgung Bleckede GmbH
355510 Abwassergesellschaft Ilmenau
„Abwasserzweckverband Uelzen“
Bezirk Lüneburg
Ökostrom für ca. 172 Abnahmestellen mit einem Stromverbrauch im Referenzjahr von ca. 2.667.849 kWh/a.
Losteilnehmer:
360503 Abwasserzweckverband Uelzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2019 bis 2022 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 4 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Keine Personen zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Frist zur Einreichung der Erstangebote (2.Stufe):
Die Frist für den Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe beträgt beim Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb mindestens 30 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Für den Fall, dass eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Teilnahmefrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 8 VgV eine Frist festlegen, die 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Die jeweiligen Settlementpreise der Year Futures für Energie sind in letzter Zeit um jeweils über 200% gegenüber den jeweiligen Settlementpreisen der Year Futures für Energie zum 30.06.2022 gestiegen. Ein weiterer Preisanstieg ist aufgrund der Marktsituation zu befürchten.
Die Frist zur Einreichung der Eingang der Erstangebote in der 2. Stufe wird hiermit wegen besonderer Dringlichkeit auf 10 Tage, gerechnet ab dem Tag nach Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegt.
Verhandlung:
Der Auftraggeber behält sich vor, in der 2. Stufe den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote der 2. Stufe zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Sollte sich die Notwendigkeit zur Verhandlung ergeben, werden Sie dann in der 2. Stufe mit gesonderten Schreiben dazu eingeladen. In der 2. Stufe werden ggf. auch alternative Beschaffungsmodelle verhandelt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]