Wartung der Aufzugsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: FM-23-022_461
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-os.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung der Aufzugsanlagen
Wartung der 14 Aufzugsanlagen in Teil- bzw. Vollwartung gem. "3 Bestandsverzeichnis Aufzugsanlagen"
Osnabrück, DE
siehe beigefügte Vergabeunterlagen
siehe Vertragsunterlagen, Anlage "0 Aufzugsanlagen Vertrag"
siehe Vertragsunterlagen, Anlage "0 Aufzugsanlagen Vertrag"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
• § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
• § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
• § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
• § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
• § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
• § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
• den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
• Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
• den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
• weder das Unternehmen des Bieters noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
• das Unternehmen des Bieters nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
• weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
• weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
• das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind mittels Eigenerklärung über die Anlage 5 aufzuzeigen. Dazu hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft folgende Angaben zu machen:
• Art des Referenzprojektes
• Anschrift des Referenzprojektes
• Jährlicher Leistungsumfang (Anzahl der Aufzugsanlagen)
• Leistungszeitraum
• Leistungsart (Wartung, Inspektion, Instandhaltung, Notrufaufschaltung)
• Name des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Funktion und Telefonnummer
Kann ein Bieter keine Referenzprojekte angeben, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Es wird nur die vom Bewerber in Anlage 5 genannten Referenzprojekt berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannte werden (z. B. auch in allgemeinen Broschüren, Referenzlisten o.ä.), werden diese nicht berücksichtigt.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Mit dem Angebot sind drei geeignete Referenzprojekte des Bewerbers abzugeben.
2. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn sie mit den in der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 1a, 1b, 2) beschriebenen ausschreibungsgegenständlichen Leistungen nach Inhalt, Art und Umfang sowie Komplexität vergleichbar ist.
Zum Nachweis der Erfüllung der Mindestanforderungen ist die Eigenerklärung zu Referenzen (Anlage 5) zwingend zu verwenden. Werden nicht mindestens drei geeignete Referenzen vorgelegt, welche die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen, wird der Teilnehmer ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
S. VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]