Lieferung eines mobilen Basisstationsscanner nebst Zubehör und Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 0240/23-R1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines mobilen Basisstationsscanner nebst Zubehör und Dienstleistung
Das BfS benötigt ein tragbares Mobilfunkscannersystem für die genaue Positionsbestimmung von Mobilfunk-basisstationen und die automatische Identifizierung von 5G-Kanälen. Das System muss verschiedene Signalparameter durch qualitative Analyse von Mobiltelefonsignalen dekodieren. Die 5. Generation des Mobilfunks hat die dynamische Positionierung der Mittenfrequenz des Synchronisationssignals eingeführt, seitdem kann eine genaue Bestimmung der 5G Signale nur sehr zeitaufwändig manuell durchgeführt werden. Der tragbare Scanner soll als Drive-Test-System im Messfahrzeug des KEMF und als tragbare Lösung für Routenmessungen soll zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse einer Scannermessung sollen Aufschlüsse über die Mobilfunksituation an untersuchten Orten geben, das heißt Karten mit genauen Positionsangaben zu Mobilfunkbasisstationen und eine Übersicht der Betreiber liefern. Diese Ergebnisse sollen als Kommunikationsmittel in die Veranstaltungen und Vorträge des KEMF einfließen und ein genaues Lagebild liefern. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Bundesamt für Strahlenschutz, Kompetenzzentrum EMF, Karl-Liebknecht-Straße 33, 03046 Cottbus
Das BfS benötigt ein tragbares Mobilfunkscannersystem für die genaue Positionsbestimmung von Mobilfunk-basisstationen und die automatische Identifizierung von 5G-Kanälen. Das System muss verschiedene Signalparameter durch qualitative Analyse von Mobiltelefonsignalen dekodieren. Die 5. Generation des Mobilfunks hat die dynamische Positionierung der Mittenfrequenz des Synchronisationssignals eingeführt, seitdem kann eine genaue Bestimmung der 5G Signale nur sehr zeitaufwändig manuell durchgeführt werden. Der tragbare Scanner soll als Drive-Test-System im Messfahrzeug des KEMF und als tragbare Lösung für Routenmessungen soll zum Einsatz kommen. Die Ergebnisse einer Scannermessung sollen Aufschlüsse über die Mobilfunksituation an untersuchten Orten geben, das heißt Karten mit genauen Positionsangaben zu Mobilfunkbasisstationen und eine Übersicht der Betreiber liefern. Diese Ergebnisse sollen als Kommunikationsmittel in die Veranstaltungen und Vorträge des KEMF einfließen und ein genaues Lagebild liefern. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines mobilen Basisstationsscanner nebst Zubehör und Dienstleistung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bfs.de