KPP - Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie Psychotherapie (1. BA) - Psychiatrische Klinik Lüneburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Wienebütteler Weg 1
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gesundheitsholding, Herr Ralph Wirth
E-Mail:
Telefon: +49 4131/773680
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pk.lueneburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
KPP - Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie Psychotherapie (1. BA) - Psychiatrische Klinik Lüneburg
Die Psychiatrische Klinik Lüneburg gemeinnützige GmbH ist sowohl Fachkrankenhaus
für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik als auch Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg und der Georg-August-Universität Göttingen und plant am Standort Lüneburg die Zentralisierung der Klinik für Psychiatrie & Psychotherapie.
Nachfolgend aufgeführte Einzelmaßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung:
Zimmer- und Holzbauarbeiten DIN 18334
Lüneburg
Absturzsicherung BT A
Ca. 330 m2 Holzlamellenkonstruktion, Holzart Lärche, KVH, jetzt mit Anschluss- und Konfektionierungsblech H150mm D10mm (ca. 275lfm)
Holzlamellen BT A und B
Ca. 195 m2 Holzlamellenelemente Fassaden, Brettschichtholz GL24h, jetzt in Konstruktionstiefe 115 mm
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131/151334-36
Fax: +49 4131/152943
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.