Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10116754
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen
Lieferung eines Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen inkl. Demontage des Altgeräts, Aufbau, Inbetriebnahme sowie und Softwareschulung
Hannover
Auftragsgegenstand ist die Lieferung eines Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen inkl. Demontage des Altgeräts, Aufbau, Inbetriebnahme sowie und Softwareschulung. Das zu liefernde Röntgendiffraktometrie-System wird zur Mineralidentifikation eingesetzt. Das Gerät muss mit einem sekundärseitigen Doppeldetektorsystem ausgestattet sein. Dabei muss insbesondere die Wahl des Detektors ohne mechanische Umbauten, sondern alleine durch Softwaresteuerung möglich sein. Die Messungen müssen ab 2 Grad 2 Theta möglich sein, ohne dass die Probensignale durch Artefakte gestört werden. Das Doppeldetektorsystem muss sowohl mit einem ortsauflösenden Detektor als auch mit einem fokussierenden Sekundärmonochromator in Kombination mit einem Szintillationszähler oder
Proportionalzählrohr ausgestattet sein. Das Röntgendiffraktometer-System muss die
Bearbeitung sprühgetrockneter Proben erlauben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Röntgendiffraktometers für Mineralanalysen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1. Nachweis des Marktpreises
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
2. Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.
3. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer
Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein
Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.