Abfallentsorgungsleistungen im Landkreis Osterholz - Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils an der Abfall-Service Osterholz GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: ÖPP-ASO_2025
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-osterholz.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallentsorgungsleistungen im Landkreis Osterholz - Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils an der Abfall-Service Osterholz GmbH
Der Landkreis Osterholz ("Landkreis") liegt im nördlichen Niedersachsen in der Metropolregion Nordwest. Mit 650 Quadratkilometern und über 110.000 Einwohnern liegt der Landkreis "vor den Toren" der Freien Hansestadt Bremen.
Zur Sicherstellung der Abfallentsorgung im Landkreis soll der Geschäftsanteil des privaten Gesellschafters (49%) der Abfall-Service Osterholz ("ASO") neu vergeben und ein neuer Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis und der ASO über die Leistungen der öffentlichen Abfallentsorgung geschlossen werden (sog. Drittbeauftragung).
Der Landkreis beabsichtigt daher, den 49%igen Gesellschaftsanteil an der ASO zum 1. Januar 2025 an einen strategischen Partner im Wege eines europaweiten Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für 20 Jahre (nebst Verlängerungsoption um weitere fünf Jahre) neu zu vergeben.
Der private Gesellschafter soll dabei im Rahmen dieser Ausschreibung keine operativen Leistungen erbringen, sondern - ggf. mit Konsorten oder Eignungsverleihern - (ggf. über eine zu bildende Projektgesellschaft) an der ASO beteiligt werden.
Mit der europaweiten Ausschreibung des 49%igen Gesellschaftsanteils sollen die folgenden Ziele erreicht werden:
- dauerhafte Sicherung der Abfallentsorgung und -verwertung im Landkreis,
- nachhaltige und ökologisch hochwertige Umsetzung der Abfallwirtschaft,
- die Wahrung der Interessen der Bevölkerung,
- die Sicherstellung der Gebührenstabilität,
- die Garantie der langfristigen Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und
- die Gewährleistung der Rechtskonformität von Verfahren und Verträgen.
Die ASO nimmt derzeit im Wesentlichen die folgenden Aufgaben war:
Die Abfall-Service Osterholz GmbH (kurz: ASO) ist beauftragter Dritter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gemäß § 22 KrWG im Landkreis Osterholz. Die in diesem Rahmen zu erbringenden Leistungen umfassen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus sonstigen Herkunftsbereichen (im Folgenden: Satzungsgeschäft/kommunaler Bereich).
Zudem erbringt die ASO gewerbliche Logistik- und Verwertungsleistungen für sonstige Herkunftsbereiche (im folgenden gewerblicher Bereich).
Die Beauftragung im kommunalen Bereich (Satzungsgeschäft) umfasst im Einzelnen u.a. folgende Leistungen:
- Annahme, Sammlung, Transport und Entsorgung von Hausmüll aus privaten Haushaltungen sowie aus sonstigen Herkunftsbereichen im Rahmen der Abfälle zur Beseitigung,
- Sammlung und Transport von Biomüll aus privaten Haushaltungen,
- Behälterdienst für Haus- und Biomüll,
- Verwertung von Bioabfall aus privaten Haushaltungen während des Übergangszeitraums bis zur Aufnahme des Regelbetriebs der Verwertungsanlage der KENN (voraussichtlich: Mitte/Ende 2025),
- Annahme, Sammlung, Transport und Entsorgung von Sperrmüll aus privaten Haushaltungen,
- Annahme, Sammlung, Transport und Entsorgung von Schadstoffen aus privaten Haushaltungen sowie aus sonstigen Herkunftsbereichen im Rahmen der Abfälle zur Beseitigung,
- Annahme, Sammlung, Transport und Verwertung von Grün- und Gartenabfällen (inkl. Tannenbäumen) aus privaten Haushaltungen,
- Annahme, Sammlung, Transport und Entsorgung von Elektro-/Elektronikaltgeräten (Elektroschrott) aus privaten Haushaltungen,
- Annahme, Transport und Entsorgung von Wertstoffen aus privaten Haushaltungen (z.B. Metalle, Kunststoffe etc., die keine Verpackungen sind),
- Betrieb und Unterhaltung des Entsorgungszentrums in Pennigbüttel und von dezentralen Wertstoffhöfen,
- Befördern von Abfällen von dezentralen Höfen und von Pennigbüttel zur Entsorgung,
- Betrieb einer E-Schrott-Übergabestelle,
- Unterhaltung der stillgelegten und rekultivierten Deponie Sandhausen (im Eigentum des Landkreises),
- Unterstützung bei Verwaltungs- und weiteren abfallwirtschaftlichen Dienstleistungen.
Im gewerblichen Bereich erbringt die ASO aktuell u.a. folgende Leistungen:
- Gestellung von Absetz- und Abrollcontainer und deren Entsorgung,
- Gestellung von Umleerbehältern und deren Entsorgung,
- Durchführung der gewerblichen PPK Sammlung und Verwertung,
- LVP Sammlung und den Umschlag für die Jahre 2023 - 2025 als Subunternehmer,
- Annahme, Umschlag, Sortierung und Entsorgung von Abfällen,
- Verkauf von Kompost, Rindenmulch und Erden,
- Vermarktung von Wertstoffen.
Der Landkreis geht davon aus, auch in Zukunft alleine über die Größe und Besetzung der Geschäftsführung der Gesellschaft entscheiden zu können. Ein Benennungs- oder Entsenderecht des privaten Partners ist nicht vorgesehen.
Weitere Einzelheiten enthält der Teaser zum Informationsmemorandum, das bereits mit den Vergabeunterlagen im Teilnahmewettbewerb gegen Rücksendung der Vertraulichkeitsvereinbarung ausgegeben wird. Dieser Teaser dient allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen des Teasers im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten. Die Regelungen zum Verfahren und einen ersten Zeitplan enthält der Verfahrensbrief 1, der mit den Vergabeunterlagen zum Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
Der Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung (notarielle Beurkundung) in Kraft und wird zunächst für eine Laufzeit von 20 Jahren geschlossen. Der Vertrag verlängert sich einmalig um weitere fünf Jahre, wenn er nicht spätestens zwei Jahre vor Ablauf vom Landkreis schriftlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 25 Jahre.
Diese Regelung gilt sowohl für das Gesellschafterverhältnis als auch für den zugrundeliegenden Entsorgungsvertrag zwischen dem Landkreis Osterholz und der ASO.
Maßgeblich für die Bewertung der Eignung im Rahmen der Auswahlentscheidung sind die Leistungsfähigkeit (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) und die Fachkunde (technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Die vorstehenden Kriterien werden anhand der gemäß Abschnitt III.1 dieser Bekanntmachung vorzulegenden Unterlagen bewertet, sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind. Die Bewertung erfolgt nach der nachstehenden Bewertungsmethodik.
Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde stehen im Verhältnis 30% (Leistungsfähigkeit) zu 70% (Fachkunde).
Für die Bewertung der Leistungsfähigkeit werden die unter Ziffer III.1.2 (nur WL2 bis WL4) genannten Angaben und Nachweise herangezogen. Insgesamt können hier maximal 300 Punkte erzielt werden. Zur Beurteilung der Fachkunde werden die unter Ziffer III.1.3 (nur TL1 und TL2) genannten Angaben und Nachweise berücksichtigt. Hier können insgesamt maximal 700 Punkte erreicht werden.
Die einzelnen Angaben und Nachweise haben bei insgesamt 1.000 möglichen Punkten folgende Wertigkeit:
- WL2 und WL3: 100 Punkte,
- WL4: 200 Punkte,
- TL1: 100 Punkte,
- TL2: 600 Punkte.
Eine Wertung nach Punkten findet nur statt, sofern die in Ziff. III.1.2 und III.1.3 genannten Mindeststandards (Mindestanforderungen) erfüllt sind.
Der (positive) Nachweis WL1 wird ebenso wie der gesamte Bereich PL nicht qualitativ gewertet.
Die Bewertung der Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfolgt auf der Grundlage der nachfolgenden Skala/Notenstufen. Die maximal erreichbaren Punktzahlen pro Angabe/Nachweis (WL2/WL3, WL4, TL1, TL2) werden mit dem jeweils erreichten Gewichtungsfaktor (Prozentsatz) multipliziert. Anschließend werden die so ermittelten Punktzahlen addiert.
- 100% = sehr gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in allerhöchstem Maße,
- 80% = gut: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in höchstem Maße,
- 60% = vollbefriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen hohem Maße,
- 40% = befriedigend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in hinreichendem Maße,
- 20% = ausreichend: Bewerber erfüllt in Bezug auf das Eignungskriterium die Anforderungen in gerade noch hinreichendem Maße.
Im Bereich zwischen 0% und 100% können zur Berücksichtigung einer Tendenz zur jeweils höheren Notenstufe Zwischenwerte gebildet werden (10%, 30%, 50%, 70%, 90%). Eine Bewertung eines Eignungskriteriums (Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde) mit 0 % würde einer völligen Nichterfüllung des jeweiligen Eignungskriteriums entsprechen, was den Ausschluss des Teilnahmeantrages zur Folge hat (K.O.-Kriterium).
Basis sind die von den Bewerbern jeweils konkret abgeforderten Angaben und Nachweise zum jeweiligen Eignungskriterium (Anforderungen). Diese werden dann jeweils im Rahmen einer prognostischen Gesamtbetrachtung pro Kriterium berücksichtigt und ausgewertet
Bei den vorstehenden Kriterien handelt es sich um Eignungs-, nicht um Zuschlagskriterien.
Teilnahmeanträge, die nicht eine Mindestpunktzahl von 50% der Gesamtpunkte erreichen (insgesamt 500 Punkte), werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt (K.O.-Kriterium).
Teilnahmeanträge, die in den Einzelkriterien WL2 bis WL4, TL1 oder TL2 nicht jeweils eine Mindestpunktzahl von 20% der Gesamtpunkte (WL2 bis WL4: mind. 60 Punkte, TL1: mind. 20 Punkte, TL2: mind. 120 Punkte) erreichen, werden ausgeschlossen und nicht für die Angebotsphase berücksichtigt (K.O.-Kriterium).
Der Landkreis strebt an, fünf Bieter in das Verhandlungsverfahren einzubeziehen. Sofern keine fünf Bieter hinsichtlich der Gesamtpunktzahl ähnlich geeignet sind, werden lediglich mindestens drei Bieter einbezogen. Bewerber sind ähnlich geeignet, wenn zwischen den Bewerbern mit den Platzierungen 3 und 4 bzw. 4 und 5 kein auffällig großer Abstand bei der Gesamtbepunktung festzustellen ist.
Erreichen mehrere Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl und überschreitet die Bewerberzahl die geplante Anzahl der zur Verhandlung aufzufordernden Bewerber, behält sich der Landkreis vor, die Bieter für die Angebotsphase unter den verbliebenen punktgleichen Bewerbern auszulosen.
Einzelheiten zu möglichen Optionen enthalten die Vergabeunterlagen (insbesondere der Entsorgungsvertrag und der Konsortialvertrag). Zu der Vertragsverlängerungsoption vgl. oben Ziff. II.2.7.
Zu Ziff. II.2.10: Varianten/Alternativangebote sind Gegenstand des Verhandlungsverfahrens. Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bewerber seinem Teilnahmeantrag beizufügen hat. Hierzu hat er die vom Landkreis unter der in Ziffer I.3 genannten Internetadresse bereitgestellten Formulare (Bewerbungsunterlagen) zu verwenden (sofern Formulare bereitgestellt wurden). Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziffer VI.5).
Die Nachweise sind sortiert nach Bewerber/Eignungsverleiher (unternehmensbezogen) zu sortieren und in jeweils eigenen Dateien vorzulegen.
Mit ihrem Teilnahmeantrag haben die Bewerber folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen (Ziff. III.1.1 bis III.1.3):
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen - Organigramm, operativ tätige Tochtergesellschaften), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung und Abfrage der KMU-Eigenschaft. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
PL3. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als sechs Monate).
PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket ("RUS-Sanktionen"). Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Landkreis für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
WL1. Aktuelle positive Auskunft einer oder mehrerer Geschäftsbank(en) des Bewerbers (die insgesamt mindestens ein Volumen von 50% der Darlehens- und Kontokorrentverbindlichkeiten des Bewerbers zum 31.12.2022 abdecken) über die wirtschaftlichen Verhältnisse, zur Kreditwürdigkeit und zur Zahlungsfähigkeit (nicht älter als drei Monate). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz (netto; nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2022; kein Konzernumsatz). Sofern der Bewerber über Beteiligungen an operativ tätigen Tochtergesellschaften verfügt, so sind auch deren externe Umsätze entsprechend der Beteiligungsquote (separat) anzugeben. Falls der Bewerber noch keine 5 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Der Eigenerklärung ist eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer vergleichbar qualifizierten Person beizufügen, in welcher die Eigenangaben und deren korrekter Berechnung bestätigt werden. Die Person, die die Bestätigung ausstellt, muss erkennbar sein. Ausreichend ist eine Bestätigung unmittelbar auf dem ausgefüllten Formblatt.
WL3. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz (netto; nach den Regelungen des deutschen Handelsgesetzbuches ermittelt) des Bewerbers für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen (Umsätze aus [1] Öffentlich-Privaten Partnerschaften im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung sowie [2] aus öffentlich übertragenen Aufgaben der Abfallsammlung und -verwertung und [3] im gewerblichen Bereich) in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2022; kein Konzernumsatz). Sofern der Bewerber über Beteiligungen an operativ tätigen Tochtergesellschaften verfügt, so sind auch deren externe Umsätze entsprechend der Beteiligungsquote (separat) anzugeben. Falls der Bewerber noch keine fünf Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind. Ein Formblatt ist in den Bewerbungsunterlagen enthalten. Der Landkreis behält sich für den vergleichbaren Umsatz vor, eine Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder einer vergleichbar qualifizierten Person zu dieser Eigenerklärung anzufordern, in welcher die Eigenangaben und deren korrekte Berechnung bestätigt werden. Die Person, die die Bestätigung ausstellt, muss erkennbar sein. Ausreichend ist - für den Fall der Anforderung - eine Bestätigung unmittelbar auf dem ausgefüllten Formblatt.
WL4. Vorlage der Jahresabschlüsse (Bilanz, GuV, Anhang, jeweils inklusive Lagebericht und Cash-Flow-Rechnung [für die letztgenannten Bestandteile: sofern vorhanden], vorrangig durch Vorlage der Prüfungsberichte der Abschlussprüfer) für die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Kreditwürdigkeit, insbesondere auch vor dem Hintergrund der Sicherstellung der Entsorgungssicherheit über die Vertragslaufzeit. Die Vorlage der Einzelabschlüsse der Bewerbergesellschaft / jedes Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft sind zwingend erforderlich. Dies gilt auch für Eignungsverleiher, die nicht Mitglied einer etwaigen Bewerbergemeinschaft sind.
Im Falle einer Konzernzugehörigkeit behält sich der Landkreis vor, Konzernabschlüsse zur Einbeziehung in die Eignungsprüfung abzufordern, die der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft als Mutterunternehmen aufstellt oder bei denen die Bewerber als Tochterunternehmen eingebunden sind. Die Pflicht zur Vorlage gilt auch für den Fall, dass der Bewerber Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsverleiher von der Veröffentlichungspflicht befreit sind (z.B. konsolidierte Gesellschaften)
Falls der Bewerber noch keine 5 Jahre existiert, sind entsprechende Abschlüsse für den Zeitraum des Bestehens anzugeben. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Der Landkreis behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bewerber einzuholen.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Landkreis für geeignet erachteter Belege nachweisen. Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Landkreis für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
TL1. Angabe der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der letzten vier abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend der Definition des § 267 HGB (Eigenerklärung; gegliedert nach Aufgabenfeldern/ Qualifikationen gemäß der Einzelheiten in den Bewerbungsunterlagen). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Ein Formblatt ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
TL2. Erfahrungen bei der Erbringung von vergleichbaren Leistungen, belegt durch Referenzen (Eigenerklärungen) in den folgenden Bereichen:
1. Gesellschafter im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung, belegt anhand von Referenzen mit einer Vertragslaufzeit von mindestens vier ununterbrochenen Jahren innerhalb der letzten zehn Jahre (gerechnet ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
2. Erfahrungen im Bereich Abfalllogistik in Gestalt einer verantwortlichen Sammlung von andienungspflichtigem Siedlungsabfall (in einem haushaltsnahen Holsystem), gesammelt für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 100.000 Einwohnern, belegt anhand von Referenzen mit einer Vertragslaufzeit von mindestens vier ununterbrochenen Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre (gerechnet ab Veröffentlichung der dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
3. Erfahrungen im Bereich Betrieb von kommunalen Wertstoffhöfen (Recyclinghöfen) in Gestalt des verantwortlichen Betriebes einer solchen Anlage in einem Entsorgungsgebiet mit mindestens 100.000 Einwohnern, belegt anhand von Referenzen mit einer Vertragslaufzeit von mindestens vier ununterbrochenen Jahren innerhalb der letzten fünf Jahre (gerechnet ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5). Dies kann auch unter Einbeziehung der Referenz nach der o.g. Nr. 1 im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft nachgewiesen werden.
Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bewerbergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bewerbergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Der Landkreis behält sich vor, die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen.
Zu TL2. Es sind mindestens zwei Referenzen für den Bereich Öffentlich-Private Partnerschaften im Bereich der kommunalen Abfallentsorgung (TL2 Ziff. 1) vorzulegen.
Zu TL2. Es sind mindestens zwei Referenzen für den Bereich Abfalllogistik (TL2 Ziff. 2) vorzulegen.
1. Die Bieter (bei Bietergemeinschaft alle Mitglieder) haben mit ihrem Angebot eine Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 4 Abs. 1 NTVergG abzugeben. Das später in den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt ist zwingend zu verwenden.
2. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Eigenerklärung hinsichtlich der Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland erbringen.
3. Der für den Zuschlag vorgesehene Bieter hat vor der notariellen Beurkundung des Vertragswerks einen aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Bewerbungsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der in den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellten Formblättern ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Landkreises erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bewerber müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und ermöglicht Benachrichtigungen bei Bewerberinformationen. Für die Teilnahme an der Angebotsphase ist eine Registrierung bei der Vergabeplattform unabdingbar.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Bewerbungsunterlagen sind umgehend, jedoch spätestens bis zum 10.07.2023 an den Landkreis über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu richten. Der Landkreis behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. Bitte beachten Sie zur Stellung von Bewerberfragen auch den Verfahrensbrief 1, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
3. Die in der Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Abweichungen und Spezifizierungen im Laufe des Verfahrens bleiben vorbehalten.
4. Teilnahmeanträge (und später auch die Angebote) sind über die Vergabeplattform zu übermitteln (vgl. Link in Ziff. I.3). Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (bzw. später der Angebotsfrist) sind die Teilnahmeanträge (bzw. später Angebote) verschlüsselt, so dass der Landkreis keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bewerber steht es jedoch frei, seinen Teilnahmeantrag (bzw. später sein Angebot) bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen oder zurückzuziehen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Der Landkreis kann Ausnahmen zulassen.
6. Der Landkreis behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatz- oder Entschädigungsansprüche der Bewerber bzw. Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit Einreichung seines Teilnahmeantrags stimmt der Bewerber dem zu.
7. Weitere Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragswerks sowie der Zuschlagskriterien werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs an die ausgewählten Bieter ausgegeben.
8. Nach Eingang der Teilnahmeanträge und deren Auswertung erhalten die ausgewählten Bewerber voraussichtlich in der Ende August 2023 die ersten Vergabeunterlagen mit einer Aufforderung zur Abgabe der Erstangebote zugesandt. Die Termine für die (ersten) Verhandlungsgespräche werden gesondert mitgeteilt. Sie werden ggf. per Videokonferenz stattfinden.
9. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf sein jeweiliges Angebot. Der Landkreis seinerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. Der Teaser zum Informationsmemorandum wird nur an Interessenten/ Bewerber ausgegeben, die vorab über die Vergabeplattform die Vertraulichkeitsvereinbarung ausgefüllt/ unterzeichnet eingereicht haben. Der Versand des Teasers erfolgt dann separat als individuelle Nachricht über die Vergabeplattform binnen eines Werktags. Weitere Hinweise zur Vertraulichkeit enthält der Verfahrensbrief 1, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
10. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung auf dem mit den Bewerbungsunterlagen zur Verfügung gestellten Formblatt abgegeben. Diese Erklärung gilt auch für das Verhandlungsverfahren.
Der Landkreis behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (unter anderem mit Blick auf § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) belegen. Bewerbergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach - sei es als einzelnes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder als verantwortlicher Nachunternehmer - an diesem Ausschreibungsverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sollte im Laufe des Verfahrens eine bestehende Bewerber-/ Bietergemeinschaft ihre Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbieter das Verfahren in Bietergemeinschaft fortsetzen wollen, so ist dies nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Landkreises zulässig. Die Einwilligung wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde hat. Eine Bewerbergemeinschaft muss im Rahmen der Angebotsphase (bei entsprechender Auswahl gemäß Ziff. II.2.9 dieser Bekanntmachung) eine Gesellschafterstruktur schaffen, die gewährleistet, dass lediglich eine Gesellschaft im Fall des Zuschlags den Minderheitsgeschäftsanteil erwirbt (Projektgesellschaft). Weitere Einzelheiten hierzu - ebenso wie zur Bildung von Projektgesellschaften - enthält der Verfahrensbrief 1.
11. Der Landkreis behält sich vor, die Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Weitere Einzelheiten enthält der Verfahrensbrief 1.
12. Die Bewerber bzw. Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Teilnahmeantrags bzw. ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bewerbers bzw. Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
13. Zu Ziff. IV.1.4: Der Landkreis wird sich im Laufe des Verfahrens vorbehalten, anhand der Zuschlagskriterien eine Zwischenauswahl derjenigen Bieter vorzunehmen, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll. Für diese Zwischenauswahl muss es hinreichend wahrscheinlich sein, dass die Verhandlungen nach Maßgabe der Zuschlagskriterien und nach den vorgegebenen Anforderungen mit Blick auf eine etwaige Zuschlagserteilung aussichtsreich erscheinen; die übrigen Bieter werden - nach Wahl des Landkreises - zurückgestellt oder scheiden aus. Der Landkreis behält sich in jedem Verfahrensstadium auch ausdrücklich vor, einen oder mehrere "bevorzugte(n) Bieter" auszuwählen und mit diesem/ diesen exklusiv zu verhandeln. Weitere Einzelheiten hierzu wird der Verfahrensbrief 2 enthalten, der nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgegeben wird.
14. Weitergehende Verfahrensregelungen sind dem Verfahrensbrief 1 zu entnehmen, der mit den Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb ausgegeben wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG6ZPE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.