Klärwerk Hannover-Herrenhausen, Erneuerung der Schlammbehandlung BA 2, LV 1090-83 Maschinentechnik Voreindicker Referenznummer der Bekanntmachung: 68-0491-23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30165
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Klärwerk Hannover-Herrenhausen, Erneuerung der Schlammbehandlung BA 2, LV 1090-83 Maschinentechnik Voreindicker
Die Bauleistungen umfassen folgende Einzelbauleistungen:
Beschickungssystem Voreindicker
Fettpumpwerk
Ausrüstung Voreindicker
Primärschlammabzugspumpwerk
Provisorische Druckluftversorgung
Raumlufttechnik Bauwerke Voreindicker
Abluftbehandlung Voreindicker
Rohrleitungssysteme
Voreindicker
Rohrunterstützungskonstruktion
Baustelleneinrichtung
Hannover
1.1 Beschickungssystem Voreindicker
- 11 St Plattenschieber DN 125
- 103 m Rohrleitung DN 125
- 3 St Exzenterschneckenpumpe
- 1 St Mazerator
- 8 St Kernbohrung DN 125
- 2 St TR- Messung
1.2 Fettpumpwerk
- 88 St Erdung Anschlussfahne Edelstahl
- 1 St Molchsendeschleuse
- 2 St Exzenterschneckenpumpe
- 1 St Mazerator
1.3 Ausrüstung Voreindicker
- 1 St Krählwerk liefern und montieren
- 1 St Überfallschwelle liefern und montieren
1.4 Primärschlammabzugspumpwerk
- 2 St TR-Messung
- 3 St Exzenterschneckenpumpe
- 4 St Plattenschieber DN 150
1.8 Provisorische Druckluftversorgung
- 1 St Pneumatikschrank Primäreindickung
- 1 St Pneumatikschrank Beschickungspumpwerk
1.9 Raumlufttechnik Bauwerke Voreindicker
- 10 St Dichtheitsprüfung der Lüftungskanäle
- 22 m² Abluftkanal 500x500 liefern und montieren
- 57,6 m² Zuluftkanal 400x400
1.11 Abluftbehandlung Voreindicker
- 1 St UV-Photooxidationsanlage
- 1 St Kondensattopf
- 30 m Rohrleitung DN 250
2.1 Rohrleitungssysteme
- 130 m Rohrleitung DN 150
- 50 St Losflansch DN 150
- 130 m Isolierung DN 150
3.1 Voreindicker
- 9920 Kg Laufstegsegmente montieren
- 6120 kg Konsolen aus Profilstahl fertigen
- 100 m Geländer montieren
4.2 Rohrunterstützungskonstruktion
– 700 kg Rohrleitungsunterstützung Medienkanal
4.8 Baustelleneinrichtung
- 1 St Baustelle einrichten und räumen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder Eigenerklärung gemäß Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung“ angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
- Angabe des Umsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Aufgliederung des Personals der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis über die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter
- Referenzbescheinigungen für mindestens drei vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Geschäftsjahren
- Gültiges Schweißzeugnis gem. DIN EN ISO 9606ff und/oder DIN EN ISO 14732
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover, Zentrale Submission, Brüderstraße 5, 30159 Hannover
Bieter*innen und Bevollmächtigte nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland