2023-41_VgV_Tunnel_Bovenden Referenznummer der Bekanntmachung: 03_013354_292295
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023-41_VgV_Tunnel_Bovenden
Planung der Erneuerung der Technischen Ausrüstung des Straßentunnels Bovenden im Zuge der B3
Erforderliche Maßnahmen zur Erneuerung der technischen Ausrüstung des Tunnels Bovenden, sowie erforderliche bauliche Maßnahmen sind im Wesentlichen
- die Erneuerung bzw. Ertüchtigung
o der Videoüberwachungsanlage,
o der Lautsprecheranlage,
o der Notruf- / Telefonanlage,
o der Tunnelfunkanlage,
o der Tunnelbeleuchtung,
o von verkehrstechnischen Einrichtungen,
o der Mittelspannungsanlage, inkl. Transformator,
o der Niederspannungsschaltanlagen,
o der USV-Anlage,
o der Verkabelungen und Kabeltragsysteme,
o von Erdung, Blitzschutz, Potentialausgleich,
o der Raumlufttechnik im Betriebsgebäude,
o der Automatisierungs- / Steuertechnik,
- die Neuerrichtung von sanitären Anlagen im Betriebsgebäude,
- die Installation einer Photovoltaikanlage nach Möglichkeit,
- die bauliche Sanierung der Löschwasserbecken,
- der Neubau voraussichtlich zweier Havariebecken, inkl. der zugehörigen technischen Ausrüstung innerhalb der funktionalen Einheit Tunnel, sowie
- die bauliche Anpassung des Tunnelentwässerungssystem (Schlitzrinnen derzeit nicht durch Schotts in Abschnitte unterteilt und nicht über Siphon oder Tauchwand an Sam-melleitung angeschlossen).
Im Zusammenhang mit der Planung der genannten Maßnahmen wird auch die Erstellung eines Explosionsschutzkonzeptes und -dokumentes für die Havariebecken erforderlich, sowie die ganzheitliche Neuerstellung der Sicherheitsdokumentation, inklusive Sicherheitsbetrachtungen.
Des Weiteren ist im Zuge der Planung der Erneuerung der technischen Ausrüstung Tunnel Bovenden an dessen Beispiel die Schnittstelle in der Aufgabenzuordnung zwischen der NLStBV und der Die Autobahn GmbH des Bundes, welche seit dem 01.01.2021 die zentrale Überwa-chung niedersächsischer Bundesstraßentunnel übernimmt, konzeptionell zu betrachten.
Grundleistungen:
- Fachplanung Technische Ausrüstung
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Tunnel
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Löschwasserbecken
- Objektplanung Ingenieurbauwerke Havariebecken
- Fachplanung Tragwerksplanung Havariebecken
Besondere / Zusätzliche Leistungen
- A) Explosionsschutzkonzept und -dokument
- B) Sicherheitsdokumentation
- C) Schnittstelle Tunnelüberwachung
weiteres siehe Leistungsbeschreibungen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem vierstufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen.
Fehlen vereinzelt Unterlagen, kann der Auftraggeber unter Fristsetzung diese Unterlagen nachfordern, sobald ein Ausschluss nicht gesetzlich vorgesehen ist. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung durch den Auftraggeber besteht jedoch grundsätzlich nicht. Wenn innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist die nachgeforderten Erklärungen und Nachweise nicht vorgelegt und nicht aufgeklärt werden, erfolgt der Ausschluss vom weiteren Verfahren. Sollten mindestens fünf Teilnahmeanträge vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, keine Unterlagen nachzufordern und unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verlauf auszuschließen.
3. Anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärungen/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerber wird beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als drei geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Bewerberkreis zu beschränken.
Die Vorgehensweise bei der Bewertung kann der Bewertungsmatrix (Vergabeunterlagen) entnommen werden. Im Hinblick auf die Bewertung der technischen bzw. beruflichen Leistungsfähigkeit des Projektleiters sowie des Bewerbers, sind die vorgelegten Referenzen maßgeblich.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen zu überprüfen. Bei falschen Angaben behält sich der Auftraggeber vor, die Referenz von der Wertung auszuschließen.
4. Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich der Auftraggeber vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bewerberkreises durch Los-Verfahren herbeizuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.1.1. Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 12 Monate bezogen auf den Ablauf der Teilnahmefrist, beizubringen.
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung folgende Erklärungen/Unterlagen einzureichen:
1.2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß 45 (4) Nr. 2 VgV mit folgenden
Haftungssummen (Mindestanforderung):
- mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass für das Zusammenfallen mehrerer Schadensfälle gewährleistet ist,
dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Bei
Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
1.2.2 Mindestjahresumsatz des Unternehmens gemäß § 45 (4) Nr. 4 VgV jeweils bezogen auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: [Betrag gelöscht] EUR brutto
1.3.1 § 46 (3) Nr. 2 VgV: Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Die (Teil-)Projektleiterin bzw. der (Teil-)Projektleiter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- (Teil-)Projektleiterin bzw. (Teil-)Projektleiter muss jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 10 Jahren (seit 2013 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Fachplanung Technische Ausrüstung (Straßentunnel) in den Leistungsphasen 3 und 5 vorweisen.
- (Teil-)Projektleiterin bzw. (Teil-)Projektleiter muss jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 10 Jahren (seit 2013 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Straßentunnel) in der Leistungsphase 3 vorweisen.
- (Teil-)Projektleiterin bzw. (Teil-)Projektleiter muss jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 10 Jahren (seit 2013 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Tragwerksplanung (Becken aus Beton) in der Leistungsphase 3 vorweisen.
- (Teil-)Projektleiterin bzw. (Teil-)Projektleiter muss jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 10 Jahren (seit 2013 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes inklusive Explosionsschutzkonzept gemäß Gefahrstoffverordnung vorweisen.
- (Teil-)Projektleiterin bzw. (Teil-)Projektleiter muss jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 4 Jahren (seit 2019 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Erstellung einer Sicherheitsdokumentation gemäß RABT 2006 in Verbindung mit EABT-80/100 vorweisen.
Ergänzend wird gefordert, dass die Gesamtprojektleitung von der Teilprojektleitung Fachplanung Technische Ausrüstung übernommen wird.
1.3.2. § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens folgende Leistungen erbracht haben:
- Bewerber müssen jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 10 Jahren (seit 2013 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Fachplanung Technische Ausrüstung (Straßentunnel) in den Leistungsphasen 3 und 5 vorweisen.
- Bewerber müssen jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 10 Jahren (seit 2013 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Straßentunnel) in der Leistungsphase 3 vorweisen.
- Bewerber müssen jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 10 Jahren (seit 2013 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung Tragwerksplanung (Becken aus Beton) in der Leistungsphase 3 vorweisen.
- Bewerber müssen jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 10 Jahren (seit 2013 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes inklusive Explosionsschutzkonzept gemäß Gefahrstoffverordnung vorweisen.
- Bewerber müssen jeweils mindestens eine Referenz (abgeschlossene Leistungen) für öffentliche Auftraggeber in den letzten 4 Jahren (seit 2019 bis zur Einreichung des Teilnahmeantrages) für die Erstellung einer Sicherheitsdokumentation gemäß RABT 2006 in Verbindung mit EABT-80/100 vorweisen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV: Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für der Inhaber oder der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
1.3.3. § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen. Dies betrifft die zu § 46 (3) Nr. 1 und 2 VgV genannten Mindeststandards.
§ 75 VgV i. V. m. NIngG
Es gelten die Ausschlussgründe nach § 123 (1) Nr. 1 bis 10 GWB und § 123 (4) GWB sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB.
§ 123 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittelganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
(4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung). Diese Aufforderung steht unter I.3) angegebenen Adresse zum Abrufen bereit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anfragen zum Verfahren sind nur über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3) zu stellen;
- der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Plattform (siehe auch Punkt I.3) in Textform einzureichen;
- wichtiger Hinweis: Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzung der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wendne Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle;
- die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DXVM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de