Tragwerksplanung für das Bauvorhaben "Sanierung der Stadthalle Braunschweig" Referenznummer der Bekanntmachung: VE-7-05
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung für das Bauvorhaben "Sanierung der Stadthalle Braunschweig"
Erstellung einer Tragwerksplanung im Rahmen der Sanierung einer denkmalgeschützten Stadthalle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Braunschweig, vertreten durch die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH, plant eine umfangreiche Sanierung der Bausubstanz und der Technischen Gebäudeausrüstung der im Jahre 1965 errichteten Stadthalle Braunschweig.
Da die gesamte Planung den Restriktionen des Denkmalschutzes unterliegt, liegt bei der Sanierung der Stadthalle ein besonderer Fokus auf der steten Optimierung der zeitgemäßen Nutzung zugunsten der denkmalgeschützten Substanz.
Die Aufgabe des Auftragnehmers besteht darin, gemeinsam mit den Objektplanern, den Fachplanern der TGA, dem Brandschutz etc. das Tragwerk zu konzipieren und zu entwickeln, das eine optimale Umsetzung der in der Aufgabenbeschreibung näher umschriebenen Forderungen vor dem Hintergrund der denkmalpflegerischen Restriktionen erlaubt. Basis für den Auftragnehmer sind die bereits existierenden Planungen zum Tragwerk, inkl. Bodengutachten und Vorüberlegungen.
In diesem Zusammenhang sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen.
Der Auftragnehmer berät im Rahmen seiner Tätigkeit das Planer- und Bauleitungs-Team in allen Belangen der Tragwerksplanung und erstellt die notwendige Statik, Schal- und Bewehrungspläne und Stahl- und Positionspläne.
Das existierende Parkdeck benötigt gegebenenfalls eine Ertüchtigung.
Darüber hinaus wird eine wetterfeste Einhausung der Stadthalle (Gerüststatik) benötigt.
Es werden unter anderem Statiken für die Abbruchplanung und Verbauplanung benötigt.
Durch die notwendige Dachsanierung und die Prüfung möglicher und nötiger Ertüchtigungen der weitspannenden Stahlkonstruktion des Daches des großen Saals inkl. einer möglicherweise erforderlichen Lasterweiterung für die Planung von zusätzlichen Auflasten für eine evtl. zu installierende PV Anlage sowie einen Retentionsdachaufbau und für die Bühnentechnik sind weitere Leistungen im Tragwerksbereich zu erbringen.
Ein Augenmerk im gesamten Gebäude liegt zudem auf der Optimierung von Durchbrüchen für die neu zu installierende TGA (max. Gewinn an Raumhöhe), für die im Denkmalschutz sinnvolle Lösungen gefunden werden müssen, die sowohl ausführbar als auch abnahmefähig sind.
Die Waschbetonfassadenplatten (Denkmalschutz) benötigen eine Prüfung inkl. einer Erneuerung der Aufhängekonstruktion. Hier ist der Nachweis zu führen, dass bei der Abnahme, Aufarbeitung und Wiederanbringung keine Gefahr für die Stabilität und Haltbarkeit besteht.
Falls ein Abbruch des nachträglich errichteten Vordaches der Stadthalle erfolgen sollte und ein neues Vordach in diesem Bereich geplant und errichtet wird, wird auch hier eine Statik benötigt.
Die statischen Vorgaben für Bauzwischenstände, für konstruktive Einbauten und für statisch relevante Konstruktionen z.B. zur Lastverteilung von Lüftungsgeräten auf den Dachflächen sind im Leistungsumfang ebenfalls enthalten.
Neben der Abstimmung mit allen an der Planung fachliche Beteiligten ist auch eine enge Zusammenarbeit mit der Bauleitung während der Realisierung notwendig um eine baubegleitende Detaillierung bei Bauteilerkundung nach Rückbau durchführen zu können.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Aufgabenbeschreibung verwiesen.
Siehe Verfahrensbeschreibung und Unterlage "Eignungskriterien Tragwerk"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, über die Eintragung bei der Ingenieurkammer oder in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) oder der Handwerksrolle dieses Staates oder Nachweis über die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise (für Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24 EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe aufgeführt). Die Nachweise können in Fotokopie/Ablichtung (PDF) vorgelegt werden, müssen jedoch eindeutig lesbar sein.
§ 53 NBauO
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.