Unterhaltungsbaggerung Elbe 2021 / 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 231.2-ElBag / 2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa.elbe-nordsee.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungsbaggerung Elbe 2021 / 2022
Nassbaggerarbeiten mit Laderaumsaugbagger zur Erhaltung und
Wiederherstellung der erfor-derlichen Solltiefen und -breiten in der Fahrrinne
und im Fahrwasser der Unter- und Außenelbe. Die Leistungen umfassen die
Baggerung von 4,75 Mio. m³ innerhalb von 6 Monaten zwischen November 2020 und April 2021.
Es handelt sich um die Unterhaltung des Gewässerbettes im Rahmen der §§7 und 8 WaStrG.
Die Vergabe soll im Verhandlungsverfahren gemäß §3a EU (3) Nr. 5 VOB/A-EU,
Ausgabe 2016 erfolgen. Es handelt sich um die Wiederholung gleichartiger
Bauleistungen. Das Verhandlungs-verfahren (Wiederholungsvertrag) wurde
bereits im Rahmen der Vergabe „Unterhaltungsbagge-rung Elbe 2017/2019“
bekanntgemacht.
Vertragslaufzeit:01.11.2020 bis 30.04.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Unterhaltungsbaggerung Elbe 2021 / 2022
Ort: 28359 Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: 53123 Bonn
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nachtrag 5 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen durch Kampfmittelfunde"
Nachtrag 6 "Boden transportieren und umlagern, 60-62,5 Km - Homogenbereich Sand"
Nachtrag 7 "Boden transportieren und umlagern, 70-72,5 KM - Homogenbereich Schlick"
Ort: 28359 Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Nachtrag5:
Während der Baggerarbeiten kam es mehrfach zu Munitionsfunden. Nach fachtechnischer Beratung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienstes Niedersachsen wurde der Auftragnehmer aufgefordert eine Restrisikobewertung zu erstellen. Es resultierten Maßnahmen, um auf dieser Basis die Baggerarbeiten in den betreffenden Abschnitten mit erheblich reduziertem Risiko wieder aufzunehmen:
- Installation eines Bombengitters am Saugkopf
- Installation von Sprengschutzwänden an Bord um den Ablageort des Saugkopfes herum
- Installation eines Fallschutzes unter dem Saugkopf
Nachtrag 6 und 7:
Nach Baggerungen von Sand im Abschnitt Wischhafen kam es auf Anordnung des AG zu der v.g. Förderstaffel.
Und nach Baggerungen von Schlick im Abschnitt Pagensand kam es auf Anordnung des AG zu der v.g. Förderstaffel.
Beide Förderstaffeln sind nicht durch das Leistungsverzeichnis abgedeckt, so dass entsprechende Einheitspreise erforderlich wurden.
Nachtrag 5:
Die Schutzmaßnahmen waren aufgrund der geänderten Risikolage unumgänglich. Die Baggerarbeiten hätten ohne die Änderung in den betroffenen Abschnitten nicht fortgesetzt werden können.
Nachtrag 6+7:
Eine Umlagerung des Bodenvolumens auf anderen Förderwegweiten war im Bauablauf unumgänglich.