Unterstützung IT-Sicherheit und IT-Dokumentation
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38124
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmholtz-hzi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützung IT-Sicherheit und IT-Dokumentation
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH benötigt im Bereich IT-Sicherheit und IT-Dokumentation fallweise Unterstützung und strebt daher eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern zur flexiblen Inanspruchnahme an. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt nach dem "Kaskadenprinzip". Dabei werden die Vertragspartner mit den wirtschaftlichsten Angeboten, sowie die Verfügbarkeit der Berater/innen berücksichtigt.
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH
Inhoffenstraße 7
38124 Braunschweig
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH benötigt im Bereich IT-Sicherheit und IT-Dokumentation fallweise Unterstützung und strebt daher eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern zur flexiblen Inanspruchnahme an. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt nach dem "Kaskadenprinzip". Dabei werden die Vertragspartner mit den wirtschaftlichsten Angeboten, sowie die Verfügbarkeit der Berater/innen berücksichtigt.
Die AN soll die folgenden Aufgaben übernehmen:
1. Ergebnisaufbereitung und Dokumentation
2. Geschäftsprozessbetrachtung Aspekt Informationssicherheit
3. Datenklassifikation nach BSI 200-3
4. Erstellung von IT-Dokumentation
5. Marktrecherche aus Sicht Informationssicherheit
6. Fortschrittsberichte
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH strebt eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern zur flexiblen Inanspruchnahme an. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt nach dem "Kaskadenprinzip". Dabei werden die Vertragspartner mit den wirtschaftlichsten Angeboten, sowie die Verfügbarkeit der Berater/innen berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Abschluss eines Rahmenvertrages
Die Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung GmbH strebt eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Wirtschaftsteilnehmern zur flexiblen Inanspruchnahme an. Die Vergabe von Einzelaufträgen erfolgt nach dem "Kaskadenprinzip". Dabei werden die Vertragspartner mit den wirtschaftlichsten Angeboten, sowie die Verfügbarkeit der Berater/innen berücksichtigt. Eine Verpflichtung zur Abnahme oder Ausschöpfung des Volumens seitens der Auftraggeberin besteht nicht.
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2. Termine für die Fachgespräche
Für das Fachgespräch sind ein und eine halbe Stunde vorgesehen. Die Fachgespräche werden voraussichtlich im Zeitraum vom 15.05.2023 bis 17.05.2023 stattfinden.
Für das Fachgespräch sollen der Projektleiter sowie vorzugsweise das hierfür geplante einzusetzende Personal anwesend sein. Werden zur Erbringung der Leistung weitere Unternehmen im Sinne von Bietergemeinschaft, Nachunternehmer oder Eignungsleihe herangezogen, so haben auch hierfür die jeweiligen Ansprechpartner am Fachgespräch teilzunehmen.
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3. Bestandteile der Vergabeunterlagen
3.1 Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden, auszufüllen zu unterschreiben und mit dem Angebot abzugeben sind:
a) Angebotsschreiben
b) Preisblatt
c) Eigenerklärung Eignung
d) Referenzenvordruck
e) Eigenerklärung Katalog-IT-Sicherheitskriterien
f) Eigenerklärung RUS-Sanktionen
g) Allgemeine Einkaufsbedingungen HZI
h) Besondere Vertragsbedingungen HZI
i) Datenschutzhinweise HZI
j) Bieterfragen&Konkretisierungen (falls einschlägig)
k) Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
l) Verzeichnis der Leistungen und Kapazitäten anderer Unternehmen (falls zu-treffend)
m) Anlage V Datenschutz IT-Sicherheit Vertraulichkeit
n) EVB-IT Vertrag (bitte die hierfür vorgesehenen gelb markierten Felder ausfül-len)
o) Formular AVV (bitte ausfüllen)
p) Antikorruptionsklausel HZI
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3.2 Bestandteile der Vergabeunterlagen, die Vertragsbestandteil werden und die beim Bieter verbleiben:
a) Leistungsbeschreibung
b) Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (dieses Dokument)
c) Anlage Z Vereinbarung zur Zusammenarbeit
d) Systemdokumentation Template
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3.3 Bestandteile der Vergabeunterlagen, die vom Bieter zusätzlich zu 13.1 einzureichen sind:
a) Nachweis Berufs- /Handelsregistereintragung
b) Nachweis Haftpflichtversicherung
c) Zertifizierungen nach Zertifizierung nach BSI IT-Grundschutz oder TISAX
d) Nachweis zum Ausschluss von Interessenkonflikten
e) TOM’s (deutsch oder englisch) - sind durch den Bieter zu stellen
f) Konzept (siehe Wertungskriterien)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB). Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB),
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser
Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.