Ev. Krankenhaus Göttingen-Weende gGmbH - PDMS Referenznummer der Bekanntmachung: 443-23
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ekweende.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbt-kanzlei.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ev. Krankenhaus Göttingen-Weende gGmbH - PDMS
Die Evangelische Krankenhaus Göttingen-Weende gGmbH plant ab 2024 die Einführung eines Patientendatenmanagementsystems (PDMS) für die Intensivstation (IS), die Intermediate Care (IMC) sowie den OP inkl. Aufwachraum (AWR). Als Krankenhausinformationssystem (KIS) kommt ORBIS der Dedalus HealthCare GmbH zum Einsatz. Als Medikationssystem wird aktuell RpDoc der RpDoc(R) Solutions GmbH genutzt, perspektivisch ist ein Wechsel des Medikationssystems hin zur KIS integrierten Lösung von Dedalus nicht ausgeschlossen, aber nicht Bestandteil dieser Vorinformation.
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Aktuell werden sowohl auf den Normalstationen als auch auf der Intensivstation die Medikamentenpläne mit RpDoc erstellt. Im Rahmen der Einführung eines PDMS werden für einen medienbruchfreien Ablauf der Prozesse Medikationspläne benötigt, die im KIS als auch im PDMS und Medikationssystem vorliegen müssen und dort fortgeschrieben werden. Eine vollumfängliche Integration ist hier zwingend notwendig.
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Eine Kernanforderung des Umsetzungsprojekts ist die Übertragung von ambulanten/stationären Medikationsplänen aus dem Medikationssystem in das zu etablierende PDMS ohne eine manuelle händische Schnittstelle. Eine automatisierte Übertragung mit Möglichkeit der kritischen Überprüfung seitens des ärztlichen Dienstes ist erwünscht. Ebenso soll eine Rückübertragung der Medikationspläne von der Intensivstation bzw. aus dem PDMS in das Medikationssystem bei Verlegung auf die Normalstation möglich sein. Ziel ist es, keinen manuellen Übertragungsaufwand für Medikationspläne zum Zeitpunkt der Verlegung auf die Intensivstation und zurück auf die Normalstation zu generieren. Dies gilt ebenso für die unterbrechungsfreie Übergabe aller abrechnungsrelevanten Größen wie bspw. Beatmungsstunden und der zugehörigen Beatmungs-Modi oder die Erkennung von als zusatzentgeltrelevanten Stoffgruppen (Medikamenten) und Überleitung in den DRG Workplace. Bereits auf Normalstation angelegte Behandlungspläne, Stammdaten, oder sonstige Patienten- und Behandlungsinformationen etc., welche dann auf den über das PDMS bedienten Stationen -unterbrechungsfrei und ohne doppelte manuelle Eingaben- fortgeführt und bei Rückverlegung wiederum an die Normalstation übergeben werden können, sind eine klare Voraussetzung für das zukünftige System. Manuelle Doppeleingaben von bereits im KIS System hinterlegten Informationen sind auf Grund von Ressourcenwahrung und Fehleranfälligkeit zwingend zu vermeiden.
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Im Rahmen des Umsetzungsprojektes soll eine Vorinformation über den anstehenden Beschaffungsbedarf erfolgen.
1. Anforderungen an die Übertragung von Medikationsplänen:
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Der Anbieter eines PDMS für Intensivstation/IMC/AWR/OP muss gewährleisten, dass der digitale Medikationsprozess auf der Intensivstation/IMCAWR/OP bei Verlegung von einer anderen Organisationseinheit (z.B. Normalstation) und zurück digital ohne manuelle Eingriffe fortgeführt werden kann und alle Daten in strukturierter Form weiter genutzt werden können.
Die Medikamenteninformationen der Organisationseinheit müssen in das PDMS elektronisch übernommen und fortgeführt werden können (u.a. Präparat, Wirkstoff, Pharmazentralnummer, Dosierung, Dosiereinheit, Zeitintervall, Einnahmezeit, Therapiebeginn, Sondengängigkeit, Teilbarkeit, Applikationsweg, Trägerlösung). Der digitale Medikationsprozess muss bei Verlegung offensichtlich unterbrochen oder übergeben sein, wenn ein Patient auf Intensivstation/IMC/AWR/OP verlegt wurde.
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Auf der Intensivstation/IMC/AWR/OP wird der digitale Medikationsprozess inklusive digitalem Stellprozess und Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung (AMTS) fortgeführt.
Bei Verlegung einer Patientin/eines Patienten auf eine externe Organisationseinheit wird der digitale Medikationsprozess auf der Intensivstation/IMC/AWR/OP beendet. Die Medikamenteninformationen aus dem PDMS müssen auf der externen Organisationseinheit komplett digital und ohne Schnittstellenverluste (z.B. Normalstation) elektronisch übernommen und fortgeführt werden können.
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2. Anforderungen an die Abbildung von Medikationsplänen auf der Intensivstation:
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Medikations- und Infusionspläne sollen folgende Attribute abbilden:
- Wirkstoff / Präparat
- Dosierung / Konzentration
- Dosierungseinheit
- Menge
- Applikationszeitpunkte am Tag
- Applikationszeitpunkte an Wochentagen/in Wochen/Monaten
- Beginn der Anordnung
- Ende der Anordnung (optional im Voraus festzulegen)
- Pausen (Einzelgaben oder Zeiträume, in denen das Medikament ausgesetzt wird)
- Absetzen (vor einem ggf. festgelegten Ende der Anordnung)
- Anmerkungen/Messenger (z.B. für Stationsapotheker, antibiotic stewardship)
Ein Infusionsplan hat folgende Attribute:
-- Art: Dauerinfusion/Spritzenpumpe/Kurzinfusion/freies Volumen
-- Laufrate oder Gesamtvolumen
-- Medikamentenzusatz (Gesamtdosis bzw. Konzentration)
-- Applikationszeitpunkte am Tag
-- Applikationszeitpunkte an Wochentagen/in Wochen/Monaten
-- Beginn der Anordnung
-- Ende der Anordnung (optional im Voraus festzulegen)
-- Pausen (Einzelgaben oder Zeiträume, in denen die Infusion ausgesetzt wird)
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Das PDMS soll eine Möglichkeit bieten, aktuelle Medikationspläne auf Arzneimittelsicherheit zu prüfen. Zur Prüfung soll ein in das KIS integriertes AMTS-Subsystem eingebunden werden. Es sollen Warnungen zu Interaktionen, Kontraindikationen oder Dosisanpassungen gegeben werden. Dazu sollen auch Daten aus dem Labor einfließen (z.B. GFR).
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Das PDMS soll eine Möglichkeit bieten, Medikationspläne (BMP, eMP, TI) einzuscannen (z.B. über QR-Code)
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Die Lösung soll als KIS-Subsystem oder on premise in unserem lokalen Rechenzentrum auf Basis unserer VMware Virtualisierungslösung betrieben werden.
Der Vertrag kann mehrmals um zwei Jahre verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Mit der späteren Interessensbestätigung sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
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2.1 Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung im Auftragsfall mit folgenden Haftungssummen:
- mindestens 15 Mio. EUR für Personenschäden ,
- mindestens 10 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei einer Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Hinweis: Es sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. In den späteren Vordrucken sind die entsprechenden Erklärungen enthalten. Bei Bietergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften sind die entsprechenden Erklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen.
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2.2 Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022).
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist der Gesamtumsatz für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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Mit der späteren Interessensbestätigung sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
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3.1 Anzahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022) jahresdurchschnittlich im auftragsrelevanten Bereich (Software-Erstellung und -Pflege) beschäftigten Personen, gegliedert nach:
a) Geschäftsführung / Inhaber
b) Softwareentwicklung
c) Sonstige Beschäftigte
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften ist die Personalübersicht für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft einzeln und für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft insgesamt darzustellen.
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3.2 Erfahrungsnachweis des Bewerbers in Form der Benennung von Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 01.01.2020), welche im Hinblick auf die Anforderungen an das vorliegende Projekt vergleichbar sind.
Es sind mindestens 3 Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Vergleichbar sind Projekte (kumulativ):
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a. bei denen ein PDMS
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b. in einem Haus mit bis zu 500 Betten und für die Organisationseinhaiten IMC, OP und Intensivstation ausgerollt und
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c. in Betrieb genommen wurde.
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Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind darüber hinaus folgende Angaben notwendig:
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail)
- Kurze Beschreibung der Leistung / des Projekts
- Konkret erbrachter Leistungsgegenstand / Anteil an der Gesamtleistung
- Auftragswert in EUR (netto)
- Leistungszeitraum (Beauftragung / Beginn / Abschluss / ggf. Abnahme)
- Referenzschreiben des Auftraggebers mit Angaben zur Einhaltung der Qualitäts-, Zeit- und Kostenvorstellungen des Auftraggebers (nicht zwingend)
Tariftreueerklärung NTVergG
Mit der späteren Interessensbestätigung ist die Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gemäß dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) unterzeichnet abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb.
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Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote.
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Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren und ohne gesonderte Auftragsbekanntmachung vergeben.
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Die Bereitstellung der vollständigen und finalisierten Vergabe- und Vertragsunterlagen erfolgt mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung.
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Interessierte Unternehmen werden aufgefordert, gegenüber der Kontaktstelle, bis spätestens 20.07.2023, 11:00 Uhr, formlos ihr Interesse zu bekunden.
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Der Auftraggeber behält sich vor weitere Unternehmen aufzufordern, auch wenn sie nicht auf Grundlage dieser Vorinformation ihr Interesse bekundet haben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6J63TA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.