Regionalpartnerschaft im Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" für das Helmstedter Revier Referenznummer der Bekanntmachung: V-07-2023-LKH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-helmstdt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalpartnerschaft im Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" für das Helmstedter Revier
Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalpartners im Bundesmodellvorhaben im Helmstedter Revier gemäß
Vertrag und Leistungsbeschreibung
Helmstedt
Im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ sollen Strukturprozesse in den ehemaligen
Braunkohlegebieten, wie der Landkreis Helmstedt einer ist, begleitet, gestaltet und entwickelt werden. Hierfür
werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Mittel in Höhe von bis zu 800.000€ jährlich zur
Verfügung gestellt, die in Projekte zur Förderung des Strukturwandels investiert werden sollen.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen
des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ vom 16. August 2021 ist zur Umsetzung des Programmes
die Arbeit von einem Abwicklungs- und Regionalpartner im jeweiligen Revier notwendig.
Die Aufgaben des Abwicklungspartners werden vom Landkreis Helmstedt übernommen und sind per
Verwaltungsvereinbarung vom 07.09.2021 definiert.
Die Aufgaben des Regionalpartners sind vorrangig die umsetzungsorientierte Initiierung, Begleitung und
Koordinierung von Projekten zur Unterstützung des Entwicklungsprozesses des Strukturwandels in der Region
auf der Grundlage des „Regionalen Investitionskonzeptes“ und der in der Richtlinie vom BMWK festgelegten
Ziele.
Im Mittelpunkt stehen auch revierübergreifend die Aufgaben einer nachhaltigen regionalen Entwicklung
mit spezifischen Anforderungen an Beratung, Steuerung von Beteiligungsprozessen, Konzeptentwicklung,
Projektbeurteilung und Projektmanagement, Programmumsetzung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie
Monitoring und Evaluation.
Der Regionalpartner hat einen entscheidenden Anteil bei der Entwicklung und Initiierung von Projekten
und begleitet deren Umsetzung. Es sensibilisiert die örtlichen Unternehmen, Institutionen und potentiellen
Projektträger hinsichtlich der Prozesse der Strukturentwicklung und führt Aktionen zur Information der
Bevölkerung und zur Umsetzung des regionalen Investitionskonzeptes durch.
Regionale Abgrenzung:
Der Kernraum des Helmstedter Reviers im Rahmen von „Unternehmen Revier“ ist der Landkreis Helmstedt. Er
liegt im östlichen Niedersachsen, direkt an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.
Neben dem Kernrevier Landkreis Helmstedt zählen auch die Städte Braunschweig und Wolfsburg sowie der
Landkreis Wolfenbüttel zum Revier Helmstedt.Alle diese Regionen sind unmittelbar oder auch mittelbar durch
den Rückgang der Braunkohleförderung und oder -verstromung betroffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionalpartnerschaft im Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" für das Helmstedter Revier
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Der Auftraggeber bittet darum, etwaige Rügen nur elektronisch per Mail an die o.g. Kontaktstelle zu reichen. In der Rügeschrift soll der Zeitpunkt der Kenntnisnahme des gerügten Sachverhalts dokumentieren. Für den Fall, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird steht der Weg des Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 GWB offen.§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html