Grundstück Norderney hinterer Hafenbereich, Grundstück N15 Referenznummer der Bekanntmachung: 47-23

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg
NUTS-Code: DE943 Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nports.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9F63TY/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9F63TY
I.6)Haupttätigkeit(en)
Hafeneinrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grundstück Norderney hinterer Hafenbereich, Grundstück N15

Referenznummer der Bekanntmachung: 47-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
63100000 Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste. Unter anderem betreibt Niedersachsen Ports den Inselhafen Norderney auf der gleichnamigen Nordseeinsel, welcher auch über Gewerbeflächen verfügt.

Die im Rahmen dieses Verfahrens zu vermarktende Gewerbefläche im Bereich des Hafens Norderney mit einer Gesamtgröße von ca. 7.176 m² soll mittels Abschlusses von Miet- oder Erbbaurechtsverträgen vergeben werden. Im Folgenden werden Erbbaurechtsverträge und Mietverträge zusammenfassend als "Grundstücksverträge" bezeichnet.

Das Verfahren ist offen und richtet sich an interessierte Unternehmen mit hafenaffinem Nutzungsbedarf. Das Grundstück wird zur Realisierung von Vorhaben, die nach dem derzeit gültigen Bebauungsplan (siehe Informationsmemorandum) zulässig sind und die in Ziff. II.2.4) aufgeführten Anforderungen an die hafenaffine Nutzung erfüllen, im Rahmen dieses transparenten Auswahlverfahrens vermarktet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
63110000 Frachtumschlag und -lagerung
63120000 Lagerung und Lagerhaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE947 Aurich
Hauptort der Ausführung:

Hafen Norderney 26548 Norderney

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Niedersachsen Ports führt dieses Verhandlungsverfahren für gewerbliche hafenaffine Ansiedlungen auf dem Grundstück N15 mittels Abschlusses von Grundstücksverträgen mit Verpflichtung zur Nutzung gem. des vertraglich festzulegenden Nutzungszwecks durch.

Auf dem Ansiedlungsgrundstück soll eine gewerbliche hafenaffine Ansiedlung beliebiger Art erfolgen. An das Ansiedlungsprojekt auf dem hier gegenständlichen Grundstück werden demnach die nachstehenden Mindestanforderungen gestellt:

1. auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Güter/Materialien bearbeitet, abgefertigt und/oder gelagert, die über den Hafen Nordeney umgeschlagen werden oder

2. die geplante Ansiedlung genießt durch die Lage im Hafengebiet Standortvorteile für den eigenen Betrieb, insbesondere erhebliche Logistik- und Transportkostenvorteile und

3. die geplante Ansiedlung ist gem. der Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 47 B der Stadt Norderney zulässig.

Eine touristische Nutzung des Grundstücks oder eine Nutzung zu Wohnzwecken ist ausgeschlossen.

Mit dem Teilnahmeantrag sind daher bereits die in dem jeweiligen Formblatt Teilnahmeantrag abgefragten Angaben zu der geplanten Nutzung einzureichen.

Anhand dieser wird Niedersachsen Ports überprüfen, ob die geplante Ansiedlung der von Niedersachsen Ports vorgegebenen Nutzung/Mindestanforderungen entspricht.

Der Zuschnitt sowie die Lage des Grundstücks N15 sind dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lageplan zu entnehmen. Um eine möglichst hohe Durchmischung verschiedener Ansiedler/Gewerbe zu erreichen, soll das Grundstück in Teilflächen vergeben werden. Die Größe der Teilflächen wird Niedersachsen Ports im Rahmen der prozessgesteuerten Ansiedlung festlegen. Hierzu wird auf die nachstehenden Erläuterungen zum Verfahrensablauf verwiesen.

1. Bekanntmachung

Niedersachsen Ports hat dieses Auswahlverfahren auf www.dtvp.de (Deutsches Vergabeportal) und auf der eigenen Homepage unter https://www.nports.de/geschaeftsmoeglichkeiten/gewerbeflaechen/ bekanntgemacht. Die Vergabeunterlagen können unmittelbar über den entsprechenden Projektraum auf dem Deutschen Vergabeportal heruntergeladen werden.

2. Teilnahmewettbewerb

Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, im Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter und die Erfüllung der Mindestanforderungen an das Ansiedlungsprojekt geprüft werden wird.

3. Verhandlungsverfahren

Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden die geeigneten Bieter von Niedersachsen Ports zur Abgabe eines indikativen Angebotes aufgefordert.

Die indikativen Angebote sind auf Grundlage der von Niedersachsen Ports im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegebenen essentialia negotii (wesentliche Vertragsbedingungen) zu erstellen. Die erforderlichen Bestandteile des indikativen Angebotes sowie die entsprechenden Wertungskriterien werden den Bietern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Unabhängig von der Art des Vertrages wird ein Mindesterbbauzins/Mindestmietzins verlangt werden. Dieser wird spätestens mit Aufforderung zur Abgabe eines indikativen Angebots mitgeteilt werden und ist von den Bietern im Rahmen des indikativen Angebotes verbindlich anzugeben sein.

Auf Grundlage der indikativen Angebote wird Niedersachsen Ports den "Bestbieter" ermitteln, mit dem vorrangig über eine Ansiedlung auf dem Grundstück N15 verhandelt wird.

Unter Berücksichtigung der Flächenbedürfnisse des Bestbieters wird sodann die geeignete Teilfläche des Grundstücks N15 für den Bestbieter durch Niedersachsen Ports festgelegt.

Über die verbleibenden Restflächen wird entsprechend des Rangs der anderen Bieter sowie der Vereinbarkeit der jeweiligen Ansiedlungsvorhaben mit den Restflächen in Verhandlungen mit jeweils einem Bieter eingetreten.

Der Bestbieter und die Bieter für die Restflächen ("Bieter Restflächen") erhalten von Niedersachsen Ports die Einladung zur Aufnahme der Verhandlungen und den Bietern wird der Beginn der Reservierungsfrist mitgeteilt.

Der Bestbieter und die Bieter Restflächen können bis zum Ablauf der Reservierungsfrist auf die endverhandelte Fassung des jeweiligen Grundstücksvertrages ein (ggf. notarielles) Angebot gegenüber Niedersachsen Ports abgeben.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 360
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit richtet sich jedoch - bei einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren - nach § 3 KonzVgV und hängt von

verschiedenen Faktoren ab. Die in dieser Bekanntmachung angegebene Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die Bieter haben mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen abzugeben:

1. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB / Art. 38 Abs. 4, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB / Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.

2. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.

3. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002, 2580/2001, 753/2011 und 2016/1686 (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.

4. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.

5. Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, zu gehören.

6. Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:

1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die Bieter haben mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärung abzugeben:

Angaben zum Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2021, 2022), auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.

Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:

1. Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

2. Geeigneter Nachweis, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.

3. Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein) des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat seine/ihre technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren Tätigkeiten in einer selbst zu erstellenden Anlage zu dem Teilnahmeantrag.

Die Vergleichbarkeit richtet sich auch nach dem von dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Rahmen seines Teilnahmeantrages angegebenen Nutzungskonzept. In der Referenz ist die mit der von dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Teilnahmeantrag angegebenen Nutzung vergleichbare bisherige Geschäftstätigkeit inkl. einer Darstellung der bisherigen Hafenaffinität (z.B. auch Darstellung etwaiger Lieferketten und diesbezüglichen Nutzung hafenaffiner Transportmöglichkeiten) aufzuzeigen.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Im Verfahren zugelassen sind

1. natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder

2. ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung. Eine solche Begründung einer Bietergemeinschaft ist bis zur Abgabe des (indikativen) Angebots zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.

3. Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist. Die Mitgliedschaft in einer Bietergemeinschaft schließt demnach eine zusätzliche Teilnahme als Bieter aus, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung und/oder für den Vertragsabschluss angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.

Soweit ein Bieter einen Dritten mit der Führung des Verfahrens beauftragt (Projektentwickler oder sonstiger Dritter als Verhandlungsführer), ist auf Anforderung von Niedersachsen Ports eine Vollmacht zur Vertretung vorzulegen. Vor Abschluss eines Mietvertrages muss schriftlich bestätigt werden, dass sich der Vollmachtgeber die im Verlaufe des Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse und Äußerungen des Vertreters als eigene Kenntnis der Vertragsumstände zurechnen lässt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/07/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Niedersachsen Ports führt zur Vermarktung des Grundstücks N15 dieses transparente und diskriminierungsfreie Auswahlverfahren (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) durch. Das Verfahren richtet sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung, da es sich bei den hier abzuschließenden Grundstücksverträgen um Konzessionen i.S.d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) handelt.

2. Für die Veröffentlichung der Bekanntmachung wurde das Portal www.dtvp.de ausgewählt. Da zum Start dieses Vergabeverfahrens eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt.

Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.

3. Das Auswahlverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.

4. Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass alle verfahrensrelevanten Mitteilungen/Rückfragen ausschließlich über den Projektraum der Vergabeplattform zu stellen sind. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine ausdrückliche Eingangsbestätigung anzufordern.

5. Niedersachsen Ports und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Mietvertrag unter anderem anhand der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Mietvertrages haben.

6. Die Entscheidung über das Ob der Ansiedlung behält sich Niedersachsen Ports auch angesichts der erforderlichen Gremienzustimmungen vor.

7. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Verfahrensunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.

8. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9F63TY

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB, Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
13/06/2023

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