Rahmenvertrag für Unterstützungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich Geschäftsprozessanalyse mit Business Intelligence, SAP "GaBI" Referenznummer der Bekanntmachung: AS230031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bg-phoenics.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Unterstützungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich Geschäftsprozessanalyse mit Business Intelligence, SAP "GaBI"
Rahmenvertrag für Unterstützungs- und Entwicklungsleistungen im Bereich Geschäftsprozessanalyse mit Business Intelligence, SAP "GaBI"
Der Leistungsabruf ist ab dem 01.08.2023 geplant. Die Laufzeit des Vertrags gilt für eine voraussichtliche Laufzeit von 17 Monaten ab Zeitpunkt des ersten Leistungsabrufs.
Darüber hinaus ist eine Verlängerungsoption um weitere 12 Monate möglich.
München
Die BG-Phoenics GmbH (BGP) als Auftraggeber hat bei ihren Kunden 2006 das phoenics.- Data Warehouse (DWH) und seit 2015 SAP Business Warehouse (BW)-Einführungen sowie den Betrieb der Systeme und die fachliche Betreuung durchgeführt.
Im Rahmen des Projektes Geschäftsprozessanalyse mit Business Intelligence (GaBI) soll das bestehende phoenics.-DWH durch eine moderne hybride SAP BW/4-Lösung (d.h. native SQL-DWH-Architektur unter Nutzung von Datavault-2-Modellierung auf einer HANA-DB als Datenbasis und darauf basierend für das Reporting eine SAP BW/4 -Lösung) bis 2024 abgelöst werden. Die Umsetzung hat mit einem Proof of Concept (PoC) „GaBI - Inkrement 1“ begonnen. Auf dieser Basis wollen die Kunden der BGP nun auch die Umsetzung weiterer Inkremente beauftragen.
Es besteht die Option auf eine Verlängerung um weitere 12 Monate. Diese wird schriftlich mit dem Auftragnehmer vereinbart.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße und zum Personalbestand insgesamt. Geschäftsstellenstruktur und Ansprechpartner vor Ort. Ausgefülltes Formblatt Unternehmensdaten beigefügt?
b) Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB. Ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung über
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen beigefügt?
c) Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate. Handelsregisterauszug beigefügt?
d) Einzureichen ist zunächst eine Eigenerklärung des Bieters über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung über Personen-, Sach-, und Vermögensschäden mit einer Mindesthaftsumme je Schadensfall von mindestens 1 000 000,- EUR nebst einer schriftlichen Bestätigung eines in Europa zugelassenen Versicherungsinstituts über die Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung über Personen-, Sach-, und
Vermögensschäden mit einer Mindesthaftsumme je Schadensfall von mindestens 1 000 000,- EUR. Alternativ genügt der Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit vorgenannten Mindestvoraussetzungen. Eigenerklärung oder Nachweis beigefügt?
a) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens für die letzten 3 Geschäftsjahre pro Jahr nach Maßgabe des § 45 Abs. 4 Punkt 3. VgV. Anlagen beigefügt?
b) Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jew. pro Geschäftsjahr
b)1. Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jeweils pro Geschäftsjahr. Gesamtumsatz 2020
b)2. Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jeweils pro Geschäftsjahr. Gesamtumsatz 2021
b)3. Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre jeweils pro Geschäftsjahr. Gesamtumsatz 2022
2.2 Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der Leistungsbeschreibung
c) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der Leistungsbeschreibung
c)1. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils pro Geschäftsjahr. Gesamtumsatz 2020
c)2. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils pro Geschäftsjahr. Gesamtumsatz 2021
c)3. Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre der mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, jeweils pro Geschäftsjahr. Gesamtumsatz 2022
3.1 Referenzen: mindestens zwei maximal drei Referenzen zu SAP Projekten, die nicht älter als fünf Jahren sind, davon mind. eine Referenz aus der öffentlichen Hand
3.2 Profile: Es ist die Mindestanzahl an Profilen (2x Developer, 1xETL Entwickler) einzureichen:
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung. Ein
Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.