Regionalpartnerschaft im Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" für das Helmstedter Revier Referenznummer der Bekanntmachung: V-07-2023-LKH
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Postleitzahl: 38350
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://root.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://root.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionalpartnerschaft im Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" für das Helmstedter Revier
Wahrnehmung der Aufgaben des Regionalpartners im Bundesmodellvorhaben im Helmstedter Revier gemäß Vertrag und Leistungsbeschreibung
Im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ sollen Strukturprozesse in den ehemaligen Braunkohlegebieten, wie der Landkreis Helmstedt einer ist, begleitet, gestaltet und entwickelt werden. Hierfür werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Mittel in Höhe von bis zu 800.000€ jährlich zur Verfügung gestellt, die in Projekte zur Förderung des Strukturwandels investiert werden sollen.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlerevieren im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ vom 16. August 2021 ist zur Umsetzung des Programmes die Arbeit von einem Abwicklungs- und Regionalpartner im jeweiligen Revier notwendig.
Die Aufgaben des Abwicklungspartners werden vom Landkreis Helmstedt übernommen und sind per Verwaltungsvereinbarung vom 07.09.2021 definiert.
Die Aufgaben des Regionalpartners sind vorrangig die umsetzungsorientierte Initiierung, Begleitung und Koordinierung von Projekten zur Unterstützung des Entwicklungsprozesses des Strukturwandels in der Region auf der Grundlage des „Regionalen Investitionskonzeptes“ und der in der Richtlinie vom BMWK festgelegten Ziele.
Im Mittelpunkt stehen auch revierübergreifend die Aufgaben einer nachhaltigen regionalen Entwicklung mit spezifischen Anforderungen an Beratung, Steuerung von Beteiligungsprozessen, Konzeptentwicklung, Projektbeurteilung und Projektmanagement, Programmumsetzung, Marketing und Öffentlichkeitsarbeit sowie Monitoring und Evaluation.
Der Regionalpartner hat einen entscheidenden Anteil bei der Entwicklung und Initiierung von Projekten und begleitet deren Umsetzung. Es sensibilisiert die örtlichen Unternehmen, Institutionen und potentiellen Projektträger hinsichtlich der Prozesse der Strukturentwicklung und führt Aktionen zur Information der Bevölkerung und zur Umsetzung des regionalen Investitionskonzeptes durch.
Regionale Abgrenzung:
Der Kernraum des Helmstedter Reviers im Rahmen von „Unternehmen Revier“ ist der Landkreis Helmstedt. Er liegt im östlichen Niedersachsen, direkt an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt.
Neben dem Kernrevier Landkreis Helmstedt zählen auch die Städte Braunschweig und Wolfsburg sowie der Landkreis Wolfenbüttel zum Revier Helmstedt.Alle diese Regionen sind unmittelbar oder auch mittelbar durch den Rückgang der Braunkohleförderung und oder -verstromung betroffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Regionalpartnerschaft im Bundesmodellvorhaben "Unternehmen Revier" für das Helmstedter Revier
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren
auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist,
soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind.