Technische Dienstleistungen für die Instandhaltung und Wartung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gasunie.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Dienstleistungen für die Instandhaltung und Wartung
A. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Ausrüstungen sowie Druckbehälterprüfungen für Betriebsplätze, Verdichterstationen, Biogas-/ Wasserstoffein-speiseanlagen (BGEA/WSEA), Gasdruckmess- und Regelanlagen, Armaturenplätze und für das Transportleitungsnetz (im folgenden Verlauf als „Technische Dienstleistungen“ benannt).
B. Bereitschaftsdienst
- 24/7 für Biogas-/Wasserstoffeinspeiseanlagen
- 24/7 für die Erstsicherung des Transportleitungsnetzes
Die Arbeiten im Bereich „technische Dienstleistungen“ umfassen für die Leistungs- und Arbeitsbereiche folgender Gewerke:
• Elektrotechnik
• Mess- und Regeltechnik
• Mechanik
Die Vergabe erfolgt in drei (3) Losen:
• Los 1: Leistungserbringung gemäß Vergabeunterlagen – Region Nord
• Los 2: Leistungserbringung gemäß Vergabeunterlagen – Region Süd
• Los 3: Leistungserbringung gemäß Vergabeunterlagen – Region West
Für die GUD ist von übergeordneter Wichtigkeit, dass bei der Leistungserbringung auf mindestens zwei – im besten Fall drei - Dienstleiter zurückgegriffen werden kann, um das wirtschaftliche und technische Risiko zu streuen. Ziel dieser Loslimitierung ist daher, sicherzustellen, dass insgesamt mindestens zwei Bieter beauftragt werden. Dennoch soll dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung getragen werden, was in Bezug auf das letzte verfügbare Los in der Regelung unter 2.ii. erfolgt.
1. Zuschlag auf ein Los
Die Bewerber haben die Möglichkeit sich auf alle Lose zu bewerben (Los 1 bis 3). Der Zuschlag pro Bieter erfolgt auf ein Los (Ausnahmereglung s. unten). Die Zuteilung erfolgt anhand des wirtschaftlichsten Angebotes je Los gemäß der Bewertungsmatrix (Anlage 12). Für den Fall, dass ein Bieter auf mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erhält er den Zuschlag auf das noch verfügbare Los mit dem größten prognostizierten Auftragsvolumen gemäß der Bekanntmachung.
2. Zuschlag auf zwei Lose (Ausnahmeregelung)
i. Für den Fall, dass es für ein Los nur einen Bieter gibt, dieser Bieter aber bereits den Zuschlag auf ein anderes Los erhalten hat, kann dieser ausnahmsweise auch auf dieses Los einen Zuschlag erhalten, sofern sichergestellt ist, dass insgesamt über alle Lose zwei Bieter beauftragt werden.
ii. Würde ein Bieter A aufgrund der oben benannten Regelung den Zuschlag auf das letzte noch verfügbare Los erhalten, obwohl er hierfür nicht das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erhält er den Zuschlag nur dann, wenn sein Angebot preislich nicht mehr als 4% von dem des Erstplatzierten des letzten verfügbaren Loses gemäß der Bewertungsmatrix ZK1 (Anlage 12) abweicht. Sollte die preisliche Abweichung (ZK1) größer 4% betragen, erhält der Erstplatzierte den Zuschlag. Dieses hat zur Folge, dass dieser Bieter den Zuschlag auf zwei Lose erhält. Sollte dieser Bieter aufgrund der Ausnahmeregelung in i. bereits für die anderen beiden Lose den Zuschlag erhalten, erhält der Bieter A den Zuschlag, so dass die Ausnahmeregelung bzgl. der 4% entfällt. Durch diese Art der Loslimitierung soll eine zu große Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot vermieden werden, welches hier zu Gunsten der Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos eine geringfügige Einschränkung erhält.
3. Zuschlag auf drei Lose (Ausnahmeregelung)
Für den Fall, dass es nur einen Bieter im gesamten Verfahren gibt, erhält dieser Bieter den Zuschlag auf alle drei Lose.
Leistungserbringung gemäß Vergabeunterlagen – Region Nord
A. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Ausrüstungen sowie Druckbehälterprüfungen für Betriebsplätze, Verdichterstationen, Biogas-/ Wasserstoffein-speiseanlagen (BGEA/WSEA), Gasdruckmess- und Regelanlagen, Armaturenplätze und für das Transportleitungsnetz (im folgenden Verlauf als „Technische Dienstleistungen“ benannt).
B. Bereitschaftsdienst
- 24/7 für Biogas-/Wasserstoffeinspeiseanlagen
- 24/7 für die Erstsicherung des Transportleitungsnetzes
Die Arbeiten im Bereich „technische Dienstleistungen“ umfassen für die Leistungs- und Arbeitsbereiche folgender Gewerke:
• Elektrotechnik
• Mess- und Regeltechnik
• Mechanik
Für die GUD ist von übergeordneter Wichtigkeit, dass bei der Leistungserbringung auf mindestens zwei – im besten Fall drei - Dienstleiter zurückgegriffen werden kann, um das wirtschaftliche und technische Risiko zu streuen. Ziel dieser Loslimitierung ist daher, sicherzustellen, dass insgesamt mindestens zwei Bieter beauftragt werden. Dennoch soll dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung getragen werden, was in Bezug auf das letzte verfügbare Los in der Regelung unter 2.ii. erfolgt.
1. Zuschlag auf ein Los
Die Bewerber haben die Möglichkeit sich auf alle Lose zu bewerben (Los 1 bis 3). Der Zuschlag pro Bieter erfolgt auf ein Los (Ausnahmereglung s. unten). Die Zuteilung erfolgt anhand des wirtschaftlichsten Angebotes je Los gemäß der Bewertungsmatrix (Anlage 12). Für den Fall, dass ein Bieter auf mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erhält er den Zuschlag auf das noch verfügbare Los mit dem größten prognostizierten Auftragsvolumen gemäß der Bekanntmachung.
2. Zuschlag auf zwei Lose (Ausnahmeregelung)
i. Für den Fall, dass es für ein Los nur einen Bieter gibt, dieser Bieter aber bereits den Zuschlag auf ein anderes Los erhalten hat, kann dieser ausnahmsweise auch auf dieses Los einen Zuschlag erhalten, sofern sichergestellt ist, dass insgesamt über alle Lose zwei Bieter beauftragt werden.
ii. Würde ein Bieter A aufgrund der oben benannten Regelung den Zuschlag auf das letzte noch verfügbare Los erhalten, obwohl er hierfür nicht das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erhält er den Zuschlag nur dann, wenn sein Angebot preislich nicht mehr als 4% von dem des Erstplatzierten des letzten verfügbaren Loses gemäß der Bewertungsmatrix ZK1 (Anlage 12) abweicht. Sollte die preisliche Abweichung (ZK1) größer 4% betragen, erhält der Erstplatzierte den Zuschlag. Dieses hat zur Folge, dass dieser Bieter den Zuschlag auf zwei Lose erhält. Sollte dieser Bieter aufgrund der Ausnahmeregelung in i. bereits für die anderen beiden Lose den Zuschlag erhalten, erhält der Bieter A den Zuschlag, so dass die Ausnahmeregelung bzgl. der 4% entfällt. Durch diese Art der Loslimitierung soll eine zu große Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot vermieden werden, welches hier zu Gunsten der Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos eine geringfügige Einschränkung erhält.
3. Zuschlag auf drei Lose (Ausnahmeregelung)
Für den Fall, dass es nur einen Bieter im gesamten Verfahren gibt, erhält dieser Bieter den Zuschlag auf alle drei Lose.
zweimal um jeweils zwei Jahre
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; Alle Kriterien sind in der Bewertungsmatrix bzw. dem Dokument „Formblätter Verhandlungsverfahren“ aufgeführt.
Leistungserbringung gemäß Vergabeunterlagen – Region Süd
A. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Ausrüstungen sowie Druckbehälterprüfungen für Betriebsplätze, Verdichterstationen, Biogas-/ Wasserstoffein-speiseanlagen (BGEA/WSEA), Gasdruckmess- und Regelanlagen, Armaturenplätze und für das Transportleitungsnetz (im folgenden Verlauf als „Technische Dienstleistungen“ benannt).
B. Bereitschaftsdienst
- 24/7 für Biogas-/Wasserstoffeinspeiseanlagen
- 24/7 für die Erstsicherung des Transportleitungsnetzes
Die Arbeiten im Bereich „technische Dienstleistungen“ umfassen für die Leistungs- und Arbeitsbereiche folgender Gewerke:
• Elektrotechnik
• Mess- und Regeltechnik
• Mechanik
Für die GUD ist von übergeordneter Wichtigkeit, dass bei der Leistungserbringung auf mindestens zwei – im besten Fall drei - Dienstleiter zurückgegriffen werden kann, um das wirtschaftliche und technische Risiko zu streuen. Ziel dieser Loslimitierung ist daher, sicherzustellen, dass insgesamt mindestens zwei Bieter beauftragt werden. Dennoch soll dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung getragen werden, was in Bezug auf das letzte verfügbare Los in der Regelung unter 2.ii. erfolgt.
1. Zuschlag auf ein Los
Die Bewerber haben die Möglichkeit sich auf alle Lose zu bewerben (Los 1 bis 3). Der Zuschlag pro Bieter erfolgt auf ein Los (Ausnahmereglung s. unten). Die Zuteilung erfolgt anhand des wirtschaftlichsten Angebotes je Los gemäß der Bewertungsmatrix (Anlage 12). Für den Fall, dass ein Bieter auf mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erhält er den Zuschlag auf das noch verfügbare Los mit dem größten prognostizierten Auftragsvolumen gemäß der Bekanntmachung.
2. Zuschlag auf zwei Lose (Ausnahmeregelung)
i. Für den Fall, dass es für ein Los nur einen Bieter gibt, dieser Bieter aber bereits den Zuschlag auf ein anderes Los erhalten hat, kann dieser ausnahmsweise auch auf dieses Los einen Zuschlag erhalten, sofern sichergestellt ist, dass insgesamt über alle Lose zwei Bieter beauftragt werden.
ii. Würde ein Bieter A aufgrund der oben benannten Regelung den Zuschlag auf das letzte noch verfügbare Los erhalten, obwohl er hierfür nicht das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erhält er den Zuschlag nur dann, wenn sein Angebot preislich nicht mehr als 4% von dem des Erstplatzierten des letzten verfügbaren Loses gemäß der Bewertungsmatrix ZK1 (Anlage 12) abweicht. Sollte die preisliche Abweichung (ZK1) größer 4% betragen, erhält der Erstplatzierte den Zuschlag. Dieses hat zur Folge, dass dieser Bieter den Zuschlag auf zwei Lose erhält. Sollte dieser Bieter aufgrund der Ausnahmeregelung in i. bereits für die anderen beiden Lose den Zuschlag erhalten, erhält der Bieter A den Zuschlag, so dass die Ausnahmeregelung bzgl. der 4% entfällt. Durch diese Art der Loslimitierung soll eine zu große Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot vermieden werden, welches hier zu Gunsten der Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos eine geringfügige Einschränkung erhält.
3. Zuschlag auf drei Lose (Ausnahmeregelung)
Für den Fall, dass es nur einen Bieter im gesamten Verfahren gibt, erhält dieser Bieter den Zuschlag auf alle drei Lose.
zweimal um jeweils zwei Jahre
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; Alle Kriterien sind in der Bewertungsmatrix bzw. dem Dokument „Formblätter Verhandlungsverfahren“ aufgeführt.
Leistungserbringung gemäß Vergabeunterlagen – Region West
A. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Maschinen und Ausrüstungen sowie Druckbehälterprüfungen für Betriebsplätze, Verdichterstationen, Biogas-/ Wasserstoffein-speiseanlagen (BGEA/WSEA), Gasdruckmess- und Regelanlagen, Armaturenplätze und für das Transportleitungsnetz (im folgenden Verlauf als „Technische Dienstleistungen“ benannt).
B. Bereitschaftsdienst
- 24/7 für Biogas-/Wasserstoffeinspeiseanlagen
- 24/7 für die Erstsicherung des Transportleitungsnetzes
Die Arbeiten im Bereich „technische Dienstleistungen“ umfassen für die Leistungs- und Arbeitsbereiche folgender Gewerke:
• Elektrotechnik
• Mess- und Regeltechnik
• Mechanik
Für die GUD ist von übergeordneter Wichtigkeit, dass bei der Leistungserbringung auf mindestens zwei – im besten Fall drei - Dienstleiter zurückgegriffen werden kann, um das wirtschaftliche und technische Risiko zu streuen. Ziel dieser Loslimitierung ist daher, sicherzustellen, dass insgesamt mindestens zwei Bieter beauftragt werden. Dennoch soll dem Wirtschaftlichkeitsgebot Rechnung getragen werden, was in Bezug auf das letzte verfügbare Los in der Regelung unter 2.ii. erfolgt.
1. Zuschlag auf ein Los
Die Bewerber haben die Möglichkeit sich auf alle Lose zu bewerben (Los 1 bis 3). Der Zuschlag pro Bieter erfolgt auf ein Los (Ausnahmereglung s. unten). Die Zuteilung erfolgt anhand des wirtschaftlichsten Angebotes je Los gemäß der Bewertungsmatrix (Anlage 12). Für den Fall, dass ein Bieter auf mehr als ein Los das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erhält er den Zuschlag auf das noch verfügbare Los mit dem größten prognostizierten Auftragsvolumen gemäß der Bekanntmachung.
2. Zuschlag auf zwei Lose (Ausnahmeregelung)
i. Für den Fall, dass es für ein Los nur einen Bieter gibt, dieser Bieter aber bereits den Zuschlag auf ein anderes Los erhalten hat, kann dieser ausnahmsweise auch auf dieses Los einen Zuschlag erhalten, sofern sichergestellt ist, dass insgesamt über alle Lose zwei Bieter beauftragt werden.
ii. Würde ein Bieter A aufgrund der oben benannten Regelung den Zuschlag auf das letzte noch verfügbare Los erhalten, obwohl er hierfür nicht das wirtschaftlichste Angebot eingereicht hat, erhält er den Zuschlag nur dann, wenn sein Angebot preislich nicht mehr als 4% von dem des Erstplatzierten des letzten verfügbaren Loses gemäß der Bewertungsmatrix ZK1 (Anlage 12) abweicht. Sollte die preisliche Abweichung (ZK1) größer 4% betragen, erhält der Erstplatzierte den Zuschlag. Dieses hat zur Folge, dass dieser Bieter den Zuschlag auf zwei Lose erhält. Sollte dieser Bieter aufgrund der Ausnahmeregelung in i. bereits für die anderen beiden Lose den Zuschlag erhalten, erhält der Bieter A den Zuschlag, so dass die Ausnahmeregelung bzgl. der 4% entfällt. Durch diese Art der Loslimitierung soll eine zu große Abweichung vom Wirtschaftlichkeitsgebot vermieden werden, welches hier zu Gunsten der Streuung des wirtschaftlichen und technischen Risikos eine geringfügige Einschränkung erhält.
3. Zuschlag auf drei Lose (Ausnahmeregelung)
Für den Fall, dass es nur einen Bieter im gesamten Verfahren gibt, erhält dieser Bieter den Zuschlag auf alle drei Lose.
zweimal um jeweils zwei Jahre
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; Alle Kriterien sind in der Bewertungsmatrix bzw. dem Dokument „Formblätter Verhandlungsverfahren“ aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A1. Anschreiben Teilnahmeantrag einschl. Erklärung zur Richtigkeit der gemachten Angaben.
A2. Angaben zum Bewerber bzw. zu jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (Firma, Adresse, Kontaktdaten zum Ansprechpartner (m/w/d).
A3. Eigenerklärung jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zur Vertretungsbefugnis, Handlungsbefugnis und gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft (soweit zutreffend).
A4. Verpflichtungserklärung für Eignungsleihe (soweit zutreffend).
A5. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Teilnahmefrist) oder ein gleichwertiges Dokument des Landes, in dem das jeweilige Unternehmen ansässig ist inkl. Nachweis der Gleichwertigkeit.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften ist dieses Dokument von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen.
A6. Eigenerklärung, dass
- keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und/oder § 124 GWB vorliegen;
- dass keine Person rechtskräftig verurteilt worden ist, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer der nachfolgenden Straftaten: § 324 Strafgesetzbuch (Gewässerverunreinigung), § 324a Strafgesetzbuch (Bodenverunreinigung), § 325 Strafgesetzbuch (Luftverunreinigung), § 325a Strafgesetzbuch (Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen), § 326 Strafgesetzbuch (Unerlaubter Umgang mit Abfällen), es gilt § 123 Abs. 2 GWB entsprechend;
- dass keine Preisabsprachen oder sonstige wettbewerbs-beschränkenden Abreden getroffen wurden.
Hinweis: Bei Bewerbergemeinschaften ist diese Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Im Fall einer Eignungsleihe ist diese Erklärung auch vom betreffenden anderen Unternehmen einzureichen.
B1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensereignis und mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Kalenderjahr für Körper-, Sach- und Vermögensschäden - die Haftpflichtversicherung muss auch Schäden am zu bearbeitenden Objekt einschließen (Kopie ausreichend) oder eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
B2. Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsfall und mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Versicherungsjahr für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auch Umweltschäden nach USchadG mit den vorgenannten Deckungssummen einschließt oder Eigenerklärung, dass eine entsprechende Umwelthaftpflichtversicherung im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird.
B3. Aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder gleichwertig (nicht älter als 4 Wochen bei Ablauf der Teilnahmefrist) mit einem Bonitätsindex von höchstens 299 (Wertung nach Creditreform oder gleichwertig) (Kopie ausreichend) oder Eigenerklärung, dass nach Creditreform oder gleichwertig ein Bonitätsindex von höchstens 299 (Wertung nach Creditreform oder gleichwertig) für das Unternehmen besteht.
Hinweis: Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Einwände und/oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein soll. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann. Im Falle einer Eigenerklärung behält sich der Auftraggeber vor, die entsprechende Bonitätsauskunft zwecks Verifizierung der Eigenerklärung selbst einzuholen.
C1. Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikates über ein aktuelles Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015 oder 2018 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C2. Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikates über ein aktuelles Umweltmanagementsystem nach DIN ISO 14001 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C3. Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikates über ein bestehendes Sicherheitsmanagementsystem mindestens nach SCC-VAZ 2021 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C4. Vorlage eines aktuell gültiges Zertifikates nach DVGW-Arbeitsblatt G 468 I+II (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C5. Vorlage eines aktuell gültiges Zertifikates nach DVGW-Arbeitsblatt G 466 I (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C6. Vorlage eines aktuell gültiges Zertifikates nach DVGW-Arbeitsblatt G 493 II (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C7. Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikates über die Anerkennung als Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C8. Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikates über die Anerkennung als Fachbetrieb für Technisches Sicherheitsmanagement (TSM) nach DVGW Arbeitsblatt G1000 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C9. Vorlage eines aktuell gültigen Zertifikates nach DVGW-Arbeitsblatt GW 1200 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C10. Vorlage eines aktuell gültiges Zertifikates nach DVGW-Arbeitsblatt G 491, G 492, G 495 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C11. Vorlage eines aktuell gültiges Zertifikates nach DVGW-Arbeitsblatt G 498, G 499 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C12. Vorlage eines aktuell gültiges Zertifikates nach DVGW-Arbeitsblatt G 265-2 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen).
C13. Vorlage eines aktuell gültiges Zertifikates nach DVGW-Arbeitsblatt G 265-3 (Kopie ausreichend) oder vergleichbar (die Vergleichbarkeit ist durch das Unternehmen mit Einreichung der Teilnahmeunterlagen nachzuweisen)
C14. Nachweis von min. zwei (2) Referenzen im Bereich Technische Dienstleistungen für die Instandhaltung und Wartung von Gasanlagen in der EU (bitte Formblatt C14 verwenden), welche nachweislich jeweils folgende Mindeststandards erfüllen:
• Instandhaltung und Wartung gem. DVGW-Arbeitsblatt G 468 I+II, G 466 I sowie DVGW-Arbeitsblatt G 493 II
• Die eingereichten Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein bei Ablauf der Teilnahmefrist
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die E-Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt. Die Vergabeunterlagen stehen kostenlos unter dem Punkt I.1) dieser Bekanntmachung zu entnehmenden Link zum Download zur Verfügung. Um über Änderungen an den Vergabeunterlagen informiert zu werden, an der Bieterkommunikation teilzunehmen, einen Teilnahmeantrag einzureichen oder nach zu vorerfolgter Aufforderung ein Angebot abzugeben, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich.
Bei Fragen zur Registrierung und Nutzung der E-Vergabeplattform subreport ELViS wenden Sie sich bitte direkt an den Support von subreport (Tel.: +49 (0) 221-98 578-57).
2. Bitte beachten Sie die Erläuterungen zur Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sowie zum Verhandlungsverfahren in den unter o.a. Link zum Download verfügbaren Ausschreibungsbedingungen.
3. Bitte verwenden Sie für die geforderten Eigenerklärungen die Vordrucke in dem unter o.a. Link zum Download verfügbaren Dokument „Formblätter_Teilnahmewettbewerb“.
4. Der vorgegebene Text in den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Formblättern und Eigenerklärungen zum Teilnahmewettbewerb darf nicht verändert werden.
5. Die Einreichung von Kopien der geforderten Nachweise ist ausreichend. Bei Einreichung gleichwertiger Nachweise ist die Gleichwertigkeit durch den Antragsteller anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
6. Unvollständige Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Das Recht zur Nachforderung fehlender Erklärungen (Angaben) und Nachweise gemäß § 51 SektVO bleibt hiervon unberührt.
7. Hinsichtlich einer Eignungsleihe wird auf § 47 SektVO sowie auf die unter o.a. Link verfügbaren Ausschreibungsbedingungen verwiesen.
8. Mitteilungen gemäß § 134 GWB über die geplante Zuschlagserteilung, Absageschreiben an unterlegene Bieter sowie Zuschlagserteilungen nach Ablauf der Wartefrist erfolgen ausschließlich über die E-Vergabeplattform subreport ELViS. Teilnehmer bzw. Bieter im Vergabeverfahren sind verpflichtet, nach Zugang einer von subreport ELViS generierten automatischen E-Mail über die Hinterlegung einer Nachricht, sich diese bei subreport ELViS selbständig abzurufen.
9. Der AG behält sich ausdrücklich vor, auf das erste eingereichte Angebot, ohne die Durchführung von Bietergesprächen, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Bewertungsmatrix zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin, insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB.
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.