Neubau Sporthalle Melle / Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 396
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Sporthalle Melle / Generalplanerleistungen
Generalplanerleistungen für den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle in Melle
Am Wellenbad 49324 Melle
Der Landkreis Osnabrück plant den Neubau einer Dreifeld-Sporthalle auf einem Grundstück an der Straße "Am Wellenbad" in 49324 Melle.
Für die Dreifeld-Sporthalle wurden im Rahmen der Projektvorbereitung unterschiedliche Umsetzungsvarianten erstellt und in einem Raum- und Funktionsprogramm dargestellt. Als Grundlage der Planung dient das darin definierte "Raumprogramm Sporthalle LKOS" für eine Dreifeld-Sporthalle.
Die Sporthalle wird vom Landkreis Osnabrück für den schulischen Bedarf benötigt und soll daher den Anforderungen im Maß (27x45 m) der DIN 18032 entsprechen. Zudem sind neben einer Tribüne, einem großen Foyer auch ein zusätzlicher multifunktionaler Kursraum und Lagerflächen für Bestuhlung, Technik und gastronomische Versorgung vorzusehen. Die zu planende Dreifeld-Sporthalle ist auf dem Baugrundstück so zu verorten, dass eine Erweiterung (z.B. mit einem ca. 640 m2 großen Turnschlauch) möglich ist. Die bestehende Parkplätze inkl. Wendeschleife für Busse auf dem Grundstück sind derweil zu erhalten.
Der Landkreis Osnabrück ist Bauherr für das Projekt. Sofern weitere Planungsbeteiligte erforderlich werden, so erfolgt deren Beauftragung in Abstimmung mit und durch den Landkreis Osnabrück. Kostenträger der Gesamtmaßnahme ist der Landkreis Osnabrück.
Neben der hochbaulichen Aufgabe ist eine städtebaulich sinnvolle Gesamtanlage zu schaffen, die sich an der umgebenden Bebauung orientiert und Wege- und Freiflächenbeziehungen berücksichtigt und ergänzt. Der Bauherr legt hohen Wert auf die Wirtschaftlichkeit des Neubaus insbesondere in der Bauphase als auch im Betrieb, also bei der Betrachtung der Bau- und Lebenszykluskosten.
Um eine erfolgreiche Realisierung zu gewährleisten wünscht der AG einen Generalplaner, der Erfahrungen im Sporthallenbau mitbringt und alle erforderlichen Fachdisziplinen erfolgreich zusammenbringt.
Folgende Kosten sind dem Angebot zugrunde zu legen:
? KG 300: ca. 4,30 Mio. Euro netto
? KG 400: ca. 1,40 Mio. Euro netto
? KG 300 bis 700: ca. 7,70 Mio. Euro netto
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahmen ist der Planungsprozess sehr detailliert und zeitlich konzentriert durchzuführen. Die Planung ist während der Baudurchführung ggf. auf jeweils aktuelle Erfordernisse anzupassen, um einen optimalen Bauablauf zu gewährleisten. Beginn der Planung der Maßnahme ist für Mitte 2023 geplant.
Das Grundstück befindet sich in direkter Nachbarschaft zu weiteren Sportanlagen wie etwa dem GrönegauBad, Sportzentrum MellAktiv, den Sportplätzen des SC Melle 03 sowie der Landesturnschule. Im Zuge der Projektentwicklung wurde das Baugrundstück bereits näher untersucht. So befindet sich das Grundstück im gesicherten Überschwemmungsbereich des Laerbachs. Hierzu liegen Machbarkeitsstudien (WHG) und Baugrunduntersuchungen vor. Resultierende Anforderungen und Auflagen zur Genehmigung sind in der Planung zu berücksichtigen. Die vorhandenen Gutachten und Machbarkeitsstudien sind Basis der aktuell angenommenen Projektkosten.
Die Vorbereitung des Projektes wurde im Jahr 2018 seitens des Landkreises Osnabrück initiiert. Es wurden in der weiteren Untersuchung das Grundprogramm einer Dreifeld-Sporthalle entwickelt und in Form eines Raumbuchs ausgearbeitet. Gegenstand der Planung ist das Grundprogramm der Dreifeld-Sporthalle ("Raumprogramm Sporthalle LKOS"). Eine nachträgliche Erweiterung soll nach Projektfertigstellung möglich sein.
Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen soll die Realisierung einer Sporthalle in Melle erfolgen. Dazu sollen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit (vorgeschaltetem) öffentlichem Teilnahmewettbewerb gem. § 17 Vergabeverordnung (VgV) die Generalplanerleistungen vergeben werden. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Hinsichtlich der Beauftragung sind folgende Stufen für die jeweiligen Leistungsbilder vorgesehen:
? Objektplanung, Frei- und Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 33 ff HOAI 2021 i.V. m. Anlage 10)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-8 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt.
? Technische Ausrüstung ALG 1-8:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 (gem. §§ 53-56 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-8 wird separat beauftragt.
3. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 9 wird separat beauftragt.
? Tragwerksplanung:
Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6 (gem. §§ 49-52 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14)
1. Stufe: Die Leistungsphase 1-3 wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: Die Erbringung der Leistungsphase 4-6 wird separat beauftragt.
? Weitere Planungsleistungen
Brandschutzsachverständigenleistungen (gem. AHO Heft Nr. 17)
Bauphysik (gem. Anlage 1.2 HOAI) )
SiGeKo (gem. AHO Heft Nr. 15)
Der Auftraggeber behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 3 zu verzichten bzw. gemeinsam zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen der Stufe 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der Stufen 2 + 3 werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 bis
3 besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe BKS Architekten GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübbecke
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32312
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY168PCHD3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland