Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen an und zwischen den Standorten des Klinikums Braunschweig
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Freisestr. 9/10
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 201-9220
Fax: +49 201922110
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://klinikum-braunschweig.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen an und zwischen den Standorten des Klinikums Braunschweig
Das Klinikum Braunschweig errichtet als Eigentümer, Bauherr und Investor im Süden von Braun-schweig eine zeitgemäße Zentralklinik am bereits bestehenden Standort Salzdahluhmer Straße. Hierzu werden die klinischen Leistungen der Standorte des Klinikums in Braunschweig schrittweise in die Zentralklinik abgesiedelt. Der Rahmenvertrag dient der Durchführung von Umzugsdienstleistungen mit unterschiedlichen Volumen und Transportbewegungen an und zwischen den Standorten des Klinikums sowie von Entsorgungsdienstleistungen, d.h. der fach- und sachgerechten Entsorgung von Mobiliar und diversen Arbeits- und Ausstattungsgegenständen.
DE911 Braunschweig
Das Klinikum Braunschweig schreibt die Durchführung von Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen an und zwischen den Standorten des Klinikums aus. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag nach § 21 VgV mit einem Vertragspartner. Mit dem ersten Einzelabruf unter dem Rahmenvertrag ist ab September 2023 zu rechnen. Die Umzüge erfolgen mit unterschiedlichen Umfängen von Leistungsgegenständen zum Transport bzw. zur Entsorgung. Der Auftragnehmer hat durch Begehung der Umzugsstandorte vor jedem Einzelabruf eigenständig abzuschätzen, welche Betriebsmittel für die Leistung erforderlich sind und dementsprechend zu planen.
Der maximal abrufbare Höchstwert aus diesem Rahmenvertrag beträgt ohne MwSt gerundet [Betrag gelöscht] EUR. Geschätzter Wert ohne MwSt: [Betrag gelöscht] EUR. Bei dem aufgeführten Wert handelt es sich um einen reinen Schätzwert und nicht um verbindliche Angaben. Dieser wurde auf der Grundlage von Erfahrungswerten und Prognosen erstellt. Es besteht im Hinblick auf diesen Wert kein Anspruch auf Beauftragung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung nachweisen muss. Die dem Angebot beigefügten Erklärungen und Nachweise müssen zwingend in der in dieser Bekanntmachung und den weiteren Vergabeunterlagen vorgeschriebenen Form eingereicht werden.
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, bei Einreichung nicht älter als 6 Monate, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist,
2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt zur Verfügung (Nachweis durch Eigenerklärung),
3. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
4. ggf. unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung.
1. Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung ,
2. Eigenerklärung über die Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Zu 1)
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 5 Millionen Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert), sowie für Sachschäden in Höhe von 2 Millionen Euro und für Vermögensschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (je Schadensfall; 2-fach maximiert) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut (Nachweis durch Kopie einer entsprechenden Versicherungspolice).
Zu 2)
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens [Betrag gelöscht] EUR. Bei Bietergemeinschaften wird die addierte Umsatzzahl gewertet (Nachweis durch Eigenerklärung).
1. Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (einschlägiges Personal und gesamt) in den letzten 3 Jahren,
2. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen - Projektleiter,
3. Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen - stellvertretender Projektleiter,
4. Angabe vergleichbarer Unternehmensreferenzen,
5. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
Zu 1)
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 15 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern im Bereich der Umzugsdienstleistungen (z.B. Fahrer, Monteure, Packer, Schlosser, Träger usw.) im Mittel aus den letzten drei Geschäftsjahren (Nachweis durch Eigenerklärung).
Zu 2)
Der namentlich zu benennende Projektleiter muss eine einschlägige Berufsausbildung nachweisen können und wenigstens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich komplexer Umzüge haben. Der Projektleiter muss nachweislich als Projektleiter/in Erfahrung mit mindestens zwei Projekten aus dem Bereich komplexer Gewerbeumzüge (öffentliche Hand, Banken, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, Arztpraxen, Versicherungen oder vergleichbare Unternehmen mit hohen Anforderungen an die Wahrung der Vertraulichkeit von Unterlagen und die Kontinuität der Geschäftstätigkeit) haben (Nachweis durch Eigenerklärung).
Zu 3)
Der namentlich zu benennende Stellvertreter des Projektleiter muss eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können und wenigstens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich komplexer Umzüge haben (Nachweis durch Eigenerklärung).
Zu 4)
Einzureichen sind mindestens zwei Referenzprojekte „Volumina“, die folgende Anforderungen erfüllen:
• Referenzprojekt muss aus dem Bereich der öffentlichen Hand, Gesundheitseinrichtungen (d.h. insbesondere Kliniken, Labore, Arztpraxen), Versicherungen oder vergleichbare Unter-nehmen mit hohen Anforderungen an die Wahrung der Vertraulichkeit von Unterlagen und die Kontinuität der Geschäftstätigkeit stammen,
• Referenzprojekt muss mindestens ein Umzugsvolumen von 250 m³ aufweisen,
• Abnahme der Leistungen zwischen dem 01.01.2018 und dem Ende der Angebotsfrist.
Zudem ist mindestens eine Referenz „Gesundheitseinrichtung“ einzureichen, die folgende Anforderungen erfüllt:
• Referenzprojekt muss aus dem Bereich der Gesundheitseinrichtungen, d.h. insbesondere Kliniken, Labore, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen oder vergleichbare Einrichtungen stammen,
• Erbringung von Umzugs- und Entsorgungsdienstleistungen während des laufenden Betriebes,
• Beachtung besonderer Rücksichtnahmepflichten
• Abnahme der Leistungen zwischen dem 01.01.2018 und dem Ende der Angebotsfrist.
Zu 5)
Fuhrpark mit mindestens 4 mit einem Ladevolumen von 30 m³ für die Größe der hier ausgeschriebenen Leistungen tauglichen LKW (Nachweis durch Eigenerklärung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt für das Verfahren einen Verfahrensleitfaden mit weiteren Informationen und Hinweisen zur Verfügung. Diese sind ergänzend zu dieser Bekanntmachung zu beachten. Der Verfahrensleitfaden steht unter dem unter Ziff. I.3 genannten Link zur Verfügung. Bieterfragen sind elektronisch in Textform unter Verwendung des Formblatts ausschließlich über die Vergabeplattform zu richten.
Die vorgegebenen Formblätter sind zwingend zu verwenden. Die Formblätter dienen der Unterstützung der Bieter bei der Erstellung des Angebots. Soweit die Formblätter bzw. der Verfahrensleitfaden gegenüber dieser Bekanntmachung weitergehende Informationen enthalten, sind diese – ggf. zusätzlich – maßgeblich. Das Angebot ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Angebote werden im Verfahren nicht berücksichtigt.
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Leistungsfähigkeit und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen vorgelegt werden (§ 48 Abs. 8 VgV). Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (§ 50 VgV). Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Wenn der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens (bspw. im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise) verweisen möchte (Eignungsleihe):
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unter-nehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für den Fall, dass ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nehmen will, verlangt der Auftraggeber eine entsprechende gemeinsame Haftung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung, entsprechend § 47 Abs. 3 VgV.
Falls eine Unterauftragsvergabe ohne Eignungsleihe beabsichtigt ist, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Hierzu ist es erforderlich, die unter dem Link unter Ziff. 1.3 erreichbare Datei regelmäßig erneut herunter zu laden. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die dem Bewerber für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift: Freisestr. 9/10
Ort: Braunschweig
Postleitzahl: 38118
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://klinikum-braunschweig.de