Technische Ausstattung der PC-Räume an kreiseigenen Schulen des LK Cuxhaven
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cuxhaven
NUTS-Code: DE932 Cuxhaven
Postleitzahl: 27474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-cuxhaven.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Ausstattung der PC-Räume an kreiseigenen Schulen des LK Cuxhaven
Lieferung von Hardware für die Ausstattung von PC-Räumen an den kreiseigenen Schulen:
PCs mit Maus und Tastatur sowie Monitore mit PC-Halterung
27474 Cuxhaven
Für die technische Ausstattung der PC-Räume in den Schulen benötigt der Landkreis Cuxhaven PCs, Monitore mit entsprechendem Zubehör. Dem Auftraggeber stehen hierfür Haushaltsmittel in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro zur Verfügung.
Die erforderliche Hardware ist von den Bietern als „Hardware-Paket“ anzubieten, bestehend aus einem PC, einer Maus, einer Tastatur, einem Monitor und einer PC-Halterung.
Die Auftragsmenge (Anzahl der Pakete) ist abhängig vom Preis des einzelnen Hardware-Pakets.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausstattung der PC-Räume an kreiseigenen Schulen des LK Cuxhaven
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Züsch
NUTS-Code: DEB25 Trier-Saarburg
Postleitzahl: 54422
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]52
Fax: [gelöscht]49
Internet-Adresse: https://itmediaconsult.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]-3307-3308
Fax: [gelöscht]
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
— Informations- und Wartepflicht gemäß § 134 GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage,
— Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]-3307-3308
Fax: [gelöscht]