aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover - Jahresabschlussprüfung des aha und der arh GmbH 2023-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 43-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60 C
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
E-Mail:
Telefon: +49 51159097560
Fax: +49 51159097566
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aha-region.de
Abschnitt II: Gegenstand
aha Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover - Jahresabschlussprüfung des aha und der arh GmbH 2023-2027
Prüfung der Jahresabschlüsse des Zweckverbands aha sowie seiner Tochtergesellschaft arh GmbH. Der Auftragnehmer hat die gemäß §§ 316 ff. HGB vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse
und Lageberichte des aha und der arh mit dem in der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) dargestellten Leistungsumfang durchzuführen.
30625 Hannover Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers sowie vor Ort in Hannover.
Der Auftragnehmer hat die gemäß §§ 316 ff. HGB vorgeschriebenen Prüfungen der Jahresabschlüsse und Lageberichte des aha und der arh durchzuführen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass aufgrund der Weiterentwicklung der Buchführungsstandards auf nationaler und europäischer Ebene zukünftig ggf. zusätzliche Leistungen des Auftragnehmers erforderlich werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer bei Bedarf mit solchen Leistungen zu beauftragen.
Der Laufzeit des Vertrages beginnt mit der Erteilung des Zuschlags. Der Vertrag endet mit der vollständigen Erbringung der beauftragten Leistung durch den Auftragnehmer. Der Vertrag umfasst dabei zunächst nur die Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 von aha und arh (Grundbeauftragung). Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht, bis zu viermal eine Verlängerung des Vertrages für die Prüfung der Jahresabschlüsse jeweils eines weiteren Jahres zu verlangen (Optionen).
- Anzahl vergleichbare Referenzleistungen.
- Anzahl der Einwohner in den satzungsgemäßen Entsorgungsgebieten der vergleichbaren Referenzleistung.
- Berufserfahrung Prüfungsleitung.
- Berufserfahrung stellv. Prüfungsleitung.
Näheres ist den Verfahrensbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen), dort in Abschnitt N, zu entnehmen.
Siehe vorstehende Angabe zu Verlängerungsoptionen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers in den Jahren 2020 bis 2022 (insgesamt und aus der Prüfung von Jahresabschlüssen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger).
2. Haftpflichtversicherung
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung, welche den Anforderungen von § 54 des Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (WiPro) sowie den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (AAB) entspricht.
Zu 1.: Jahresumsatz aus der Prüfung von Jahresabschlüssen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger mindestens [Betrag gelöscht] EUR im einfachen Durchschnitt über die Jahre 2020-2022.
3. Referenzleistungen
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01 der Vergabeunterlagen). Es kann grundsätzlich eine beliebige Anzahl von Referenzleistungen vorgelegt werden. Bewertet werden aber nur die Referenzblätter bis maximal Nr. 10 gemäß der vom Bewerber selbst einzutragenden fortlaufenden Nummerierung.
4. Prüfungsleitung
Eigenerklärung zu den für die Prüfungsleitung und stellv. Prüfungsleitung vorgesehenen Personen unter Angabe von Name, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung in der Jahresabschlussprüfung in Jahren.
5. Angaben zum Nachunternehmereinsatz
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Nachunternehmerverzeichnis, Anlage C02 der Vergabeunterlagen).
Zu 3.: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen:
- Prüfung der Jahresabschlüsse von öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) in der Form von Zweckverbänden, Anstalten öffentlichen Rechts oder einer vergleichbaren Rechtsform.
- Jahresabschlussprüfung über mindestens drei aufeinander folgende Prüfungszeiträume (Wirtschaftsjahre) im Zeitraum seit 01.01.2015.
Zu 4.: Für die als Prüfungsleitung vorgesehene Person ist ein Nachweis der Berufszulassung als Wirtschaftsprüfer/in erforderlich.
Für die als Prüfungsleitung vorgesehene Person ist ein Nachweis der Berufszulassung als Wirtschaftsprüfer/in erforderlich.
Siehe Leistungsbeschreibung, Teil B der Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
6. Gesetzliche Ausschlussgründe
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von §§ 123, 124 GWB sowie ggf. Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB.
7. Ausschlussgründe gemäß Verordnung (EU) 2022/576
Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576.
II. Nachunternehmer
Bewerber haben in dem Nachunternehmerverzeichnis (Teil C, Anlage C02) anzugeben, ob und ggf. welche Teile der Leistung sie an Nachunternehmer weitergeben wollen. Das Nachunternehmerverzeichnis ist auch dann auszufüllen und abzugeben, wenn kein Nachunternehmereinsatz vorgesehen ist.
III. Eignungsleihe
Sollte ein Bewerber die Eignungskriterien nur dadurch erfüllen können, dass er ein anderes Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), so hat er mit dem Teilnahmeantrag seine Verfügung über die Ressourcen des anderen Unternehmens sowie das Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe bei diesem Unternehmen mittels einer Verpflichtungserklärung (Teil C, Anlage C03) nachzuweisen.
IV. Bewerber-/Bietergemeinschaften
Für Bewerbergemeinschaften muss ein gemeinsamer Teilnahmeantrag abgegeben werden. Der Name der Bewerbergemeinschaft sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind anzugeben (siehe Teil C der Vergabeunterlagen). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von einer (späteren) Bietergemeinschaft eine gesamtschuldnerische Haftung verlangt wird. Hierzu ist mit dem Teilnahmeantrag die Bewerbergemeinschaftserklärung (Teil C, Anlage C04) in von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichneter Form abzugeben.
Mit Abgabe eines Angebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL63VK
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.