"Ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von Asylbegehrenden für das Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerküche" Referenznummer der Bekanntmachung: 0063-DLG/2023-03.219
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
"Ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von Asylbegehrenden für das Ankunftszentrum Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) in einer Containerküche"
Für die LAB NI soll die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von bis zu 1.250 Asylbegehrenden nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer soll die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb des Ankunftszentrums Braunschweig mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Leistungen unterstützen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen ist zu gewährleisten.
38108 Braunschweig
Für die LAB NI soll die ganztägliche Gemeinschaftsverpflegung von bis zu 1.250 Asylbegehrenden nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI vergeben werden.
Der Auftragnehmer soll die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb des Ankunftszentrums Braunschweig mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) genannten Leistungen unterstützen.
Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.
Eine Versorgung auch bei temporärer Überbelegung und/oder in besonderen Fällen ist zu gewährleisten.
Das Vertragsverhältnis endet am 31.03.2024, soweit der Auftraggeber nicht von seinem einseitigen, in seinem freien Belieben stehenden zweimaligen Optionsrecht (Gestaltungsrecht) zur Verlängerung des Vertrages um zweimal bis zu 3 Monaten Gebrauch macht. Die Ausübung des Vertragsverlängerungsoptionsrechts seitens des Auftraggebers bedarf der Schriftform und wird spätestens einen Monat vor dem jeweiligen Ablauf des Vertrages ausgeübt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verlängerung des Vertrages. Der Vertrag endet spätestens mit Ablauf des 30.09.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Um die Eignung, d. h. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter beurteilen zu können, hat der Bieter die in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen Dokument "Auflistung der Bieternachweise" genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) mit Angebotsabgabe vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter der Nr. 1, 5 und Nr. 11 der Auflistung der Bieternachweise geforderten Angaben jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie die unter Nr. 4 genannte "Erklärung der Bietergemeinschaft" vorzulegen. Die unter den Nrn. 2, 3 (beide bei Bedarf) sowie 6, 7, 12 und 13 der Auflistung der Bieternachweise aufgeführten Unterlagen sind nur von dem bevollmächtigten Mitglied auszufüllen.
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen.
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Der Bieter hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes in der europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, vorzulegen, oder einen gleichwertigen Nachweis zum Gewerbebetrieb einzureichen, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser - unabhängig vom Datum der Erstellung - die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Angebote wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter in dem Vor-druck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" - sofern möglich - auch Angaben hinsichtlich der Bonität des Unternehmens (insbesondere der Geschäftskontenführung, der finanziellen Gesamtverhältnisse, des Vorliegens von Beanstandungen in der Geschäftsbeziehung zum Kreditinstitut, des Eingehens von erfüllbaren Verpflichtungen und der Zahlung von fälligen Rechnungen) und - sofern entsprechende Angaben verfügbar sind - des Umsatzes (Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegen-stand der Vergabe ist sowie Gesamtumsatz) der letzten drei abgeschlossenen Jahre zu machen.
Können die vorstehenden Angaben aufgrund einer Neugründung des Unternehmens oder aus einem anderen berechtigten Grund noch nicht (vollständig) getätigt werden, hat der Bieter zum Nachweis seiner Bonität mit Angebotsabgabe eine entsprechende Erklärung seines Kreditinstituts vorzulegen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu erklären, dass er über eine gültige Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung verfügt oder im Falle einer Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird.
- [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen- und/oder Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für
Vermögensschäden
Darüber hinaus versichert der Bieter, dass bei einer bereits bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Höchstersatzleistung der Haftpflichtversicherung bisher nicht über die genannte Deckungssumme in Anspruch genommen wurde.
Der Versicherungsschutz ist unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen. Bei Angebotsabgabe reicht die Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung, die im o. g. Vordruck enthalten ist.
Im Übrigen wird hinsichtlich des Versicherungsschutzes auch auf Ziff. 2.8 dieser Leistungsbeschreibung verwiesen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fachkunde), hat der Bieter eine Referenzliste mit mindestens drei Referenzen einer vergleichbaren Tätigkeit des Unternehmens und der vor Ort eingesetzten Führungskräfte (Arbeit mit Flüchtlingen, Asylbegehrenden oder mit Personen mit sonstigem Migrationshintergrund) in den letzten drei Jahren, unter Angabe des Auftragswertes, des Auftragsumfangs, des Auftragszeitraums sowie des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer zu benennen. Eine entsprechende Tabelle ist in dem beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" enthalten. Sollte der Platz dort nicht ausreichen, können die Angaben auf einer gesonderten Anlage getätigt werden.
Darüber hinaus ist zur Erfüllung der Leistung nur qualifiziertes/ausgebildetes, erfahrenes und zuverlässiges Personal in dem Umfang entsprechend der Vorgaben der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) einzusetzen. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zuzusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in der jeweiligen Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter muss eine Fachkraft für Hygiene beschäftigen bzw. jederzeit auf diese Rückgriff nehmen können. Es ist nicht erforderlich, dass die Fachkraft für Hygiene in einem Beschäftigungsverhältnis mit dem Bieter steht. Dies hat der Bieter in dem Vordruck "Eigenerklärung zum Personal, zum Versicherungsschutz und zur Schweigepflicht" verbindlich zu zusichern. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt vorzulegen. Berücksichtigung finden nur Angebote von Bietern, die alle in dieser Eigenerklärung aufgeführten Punkte erfüllen. Bei Nichterfüllung von nur einer Anforderung wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Des Weiteren hat der Bieter Musterspeispläne für einen Monat seinen Angebotsunterlagen beizufügen.
Des Weiteren hat der Bieter mit seinem Angebot eine kurze schriftliche Erläuterung über das System der elektronischen Erfassung der Essensausgabe gem. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) Ziffer 2.7 einzureichen.
Es bleibt dem Bieter vorbehalten, bereits mit Angebotsabgabe Qualifizierungsnachweise (nichtbeglaubigte Kopie) einzureichen.
Die folgenden Nachweise sind nicht mit dem Angebot, sondern nach Zuschlagserteilung und vor Aufnahme der Dienstleistung durch den Auftragnehmer einzureichen:
- erweiterte Führungszeugnisse (Belegart "OE" zur Vorlage bei einer Behörde) für das gesamte in der Außenstelle eingesetzte Personal, bzw. eine Eigenerklärung "Führungszeugnis", sofern ein Führungszeugnis nicht zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme vorliegt (Die LAB NI behält sich vor, Mitarbeitende mit Eintragungen im Führungszeugnis von der Dienstleistung auszuschließen.).
- Qualifizierungsnachweise des einzusetzenden Personals gem. Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)
- HACCP-Zertifikat oder gleichwertiges Zertifikat
- Bestätigung über die Einhaltung der Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, die für die Zubereitung der Speisen zu beachten sind (DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kliniken)
- Qualifizierungsnachweis der Fachkraft für Hygiene
Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ab sofort ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher hat der Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung (Nr. 5 der Auflistung der Bieternachweise) verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift vorliegt. Wird diese Erklärung nicht abgegeben, wird das Angebot gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Der Bieter hat in dem Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil" des Weiteren Angaben zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur, zum Personalbestand sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDX11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/