Beschaffung von Containern zur Unterbringung von Flüchtlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023001244

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeven
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Postleitzahl: 27404
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zeven.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Containern zur Unterbringung von Flüchtlingen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023001244
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Samtgemeinde Zeven beabsichtigt die Anmietung einer Containeranlage über einen Zeitraum von 12 Monaten zur Unterbringung von ca. 80 Geflüchteten (optionale Verlängerung der Mietzeit um weitere 12 Monate). Die Lieferleistung umfasst Wohn- /Schlafcontainer sowie Sozial-, WC-, Sanitär- und Versorgungscontainer mit einer innenliegender Treppenanlage.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
44211100 Mobile, modulare Containergebäude
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Hauptort der Ausführung:

27404 Zeven

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine entstand ein Aufnahmezwang von Geflüchteten aus der Ukraine.

Da in der Samtgemeinde Zeven kein Wohnraum mit ausreichender Kapazität zur Verfügung steht, wird die

Anmietung einer Containeranlage über einen Zeitraum von 12 Monaten erforderlich (optionale Verlängerung der

Mietzeit um weitere 12 Monate). Die Lieferleistung umfasst diverse Wohn- Aufenthalts- und sonstige Container für

die Unterbringung von ca. 80 Personen. Das geplante Aufstellungsfeld liegt am südliche Rand der Ortslage Zeven, an der Straße "Südring", siehe hierzu auch beigefügte Übersichtspläne. Der Umfang der Leistungen beinhaltet das Herrichten des Baufeldes, Abtrag des vorhandenen Oberbodens und Einbau einer Tragschicht aus Beton-Recyclingmaterial zur Gründung der späteren Containeranlage, Errichtung einer 2-geschossigen Unterkunft (max. 80 Personen). Die Wohneinheiten umfassen Wohn- /Schlafcontainer, sowie Sozial-, WC-, Sanitär- und Versorgungscontainer, mit einer innenliegender Treppenanlage.

Die bauordnungsrechtliche Genehmigung der Wohnanlage im Sinne der Erlangung einer Baugenehmigung einschließlich Baufreigabe, die zum Betriebe der Anlage erforderlichen Anträge und Genehmigungen, der Brandschutznachweis, die erforderlichen Antragstellungen an die Energieversorgungsunternehmen, sowie die abwasserrechtlichen Genehmigungen sollen durch den Bieter vorbereitet werden und sind dem AG zu übergeben.

Die lose Möblierung (Betten, Schränke, Tische, etc.) ist nicht Teil der Ausschreibung (bauseitige Stellung).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Aufgrund der neuen Zuweisungszahlen von Asylsuchenden aus der Nicht-Ukraine ab dem 2. Quartal 2023 sowie der weiterhin angespannten und ungewissen Lage bzgl. der zu erwartenden Zuströme von ukrainischen Geflüchteten ist die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens notwendig.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 060-175021
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Containern zur Unterbringung von Flüchtlingen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
22/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: D-26835
NUTS-Code: DE937 Rotenburg (Wümme)
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3Nr.1GWB).

Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ebenfalls unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggebergerügt werden.

Der Vergabenachprüfungsantrag ist ferner nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB schließlich dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für die weiteren Voraussetzungen der Zulässigkeit wird auf §§ 160 und 161 GWB verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/06/2023

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