K 39 Borstel/Cranz 3. BA Vergabe Sicherheitskoordination Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKS-66-STR-2023-0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stade
NUTS-Code: DE939 Stade
Postleitzahl: 21682
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-stade.de
Abschnitt II: Gegenstand
K 39 Borstel/Cranz 3. BA Vergabe Sicherheitskoordination
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SIGEKO)
Landkreis Stade, Kreisstraßen, Am Sande 2, 21682 Stade bzw. K39 SIB-Stat. 1.820 - 0.000
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SIGEKO) Straßenbaumaßnahme ca. 2000 m lang mit Kanalbau, Straßenbau und ggf. Versorgungsleitungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
2) Eigenerklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen. Bestätigungen in anderen als der deutschen Sprache sind als eine einfache Übersetzung in deutscher Sprache einzureichen.
3) Aufgrund des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-Verordnung) über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gilt ein Zuschlagsverbot im Hinblick auf Unternehmen, die einen Bezug zu Russland haben. Daher haben die Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft mit der diesen Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung verbindlich zu bestätigen, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
3) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind nach § 46 VgV folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
1) Eigenerklärung darüber,
- dass der Bieter Referenzprojekte in vergleichbarer Größe (Angabe von Ansprechpartner, Art der ausgeführten Leistung, Auftragssumme und Ausführungszeitraum) durchgeführt hat,
- dass der Bieter Erfahrung mit der eigenverantwortlichen Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination im Straßenbau nach RAB 30, Anlage B & C hat.
2) Angaben zur Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren
Die jeweiligen Erklärungen / Angaben erfolgen mit der den Vergabeunterlagen beigefügten Eigenerklärung zur Eignung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch die Anforderung bestätigender Unterlagen zu überprüfen.
zu 1) Referenzen:
mindestens drei Referenzen aus den vergangenen drei Jahren
zu 1) Erfahrung mit der eigenverantwortlichen Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination im Straßenbau nach RAB 30, Anlage B & C:
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben mit Hilfe eines allgemein anerkannten Zertifikats eine Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) nach RAB 30, Anlage B & C nachzuweisen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).