Trägerschaft einer Kindertagesstätte in der Landeshauptstadt Hannover (Vinzenzstraße 17, 30559 Hannover) Referenznummer der Bekanntmachung: 51-0456-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Joachimstr. 8
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Submission
E-Mail:
Telefon: +49 511-168-42870
Fax: +49 511-168-42087
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hannover.de
Adresse des Beschafferprofils: www.meinauftrag.rib.de/public/publications
Abschnitt II: Gegenstand
Trägerschaft einer Kindertagesstätte in der Landeshauptstadt Hannover (Vinzenzstraße 17, 30559 Hannover)
Ausschreibung der Trägerschaft der 4-gruppigen Kindertagesstätte in der Vinzenzstr. 17, 30559 Hannover mit 2 Krippengruppen und 2 Kindergartengruppe. Start der Gruppen voraussichtlich zum 15.1.2024, Vorlauf Personal max. ab 04.12.2023
Vinzenzstraße 17, 30559 Hannover
siehe II.1.4)
Sofern weiterhin ein Bedarf an Betreuungsplätzen an diesem Standort besteht, kann der Auftrag verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Das pädagogische Personal muss den Vorgaben des NKitaG entsprechen
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal den Vorgaben des NKitaG entspricht.
-Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Abgaben und Steuern
-Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Landeshauptstadt Hannover
OE 18.42 Zentrale Submission
Brüderstraße 5
30159 Hannover
Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 4131152943
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Hannover
Land: Deutschland