Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des OOWV. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025. Referenznummer der Bekanntmachung: E/0174
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kwl.digital
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des OOWV. Lieferzeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2025.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) für diverse Abnahmestellen des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes OOWV, Georgstraße 4, 26919 Brake (Unterweser).
Insgesamt ca. 1.446 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 71.125.150 kWh/a.
Die Abnahmestellen wurden von der ausschreibenden Stelle in zwei Lose aufgeteilt.
Los 1 „SLP“: Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr
Los 2 „RLM“: Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
SLP
Brake
Ökostrom für ca. 1.368 SLP-Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 6.407.875 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2025, 24.00 Uhr.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Es besteht die optionale Möglichkeit der Verlängerung um zwei weitere Lieferjahre.
Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängert sich zu gleichen Bedingungen um zwei weitere Lieferjahre, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag bis zum 28.02.2024 zum 31.12.2024 kündigt. Im Falle der optionalen Verlängerung bleibt der Dienstleistungspreis pro kWh von 2025 für 2026 und 2027 gleich.
RLM
Brake
Ökostrom für ca. 78 RLM-Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von insgesamt ca. 64.717.275 kWh/a.
Lieferzeitraum vom 01.01.2024, 0.00 Uhr bis 31.12.2024, 24.00 Uhr.
Es wird als Zulassungsvoraussetzung vorgegeben, dass der zu liefernde Strom regenerativ erzeugt wird. Dies umfasst Strom erzeugt aus Wasserkraft einschließlich, der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, oder aus Windenergie, oder aus solarer Strahlungsenergie, oder aus Geothermie, oder aus Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas oder aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie. Die Lieferung von Strom aus Erzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, wie insbesondere, Kernkraft, Kohle oder Gas, ist nicht zulässig.
Es besteht die optionale Möglichkeit der Verlängerung um ein weiteres Lieferjahr.
Der Rahmenvertrag und der Stromliefervertrag verlängern sich zu gleichen Bedingungen um ein weiteres Lieferjahr, wenn nicht eine Vertragspartei den Vertrag bis zum 28.02.2024 zum 31.12.2024 kündigt. Im Falle der optionalen Verlängerung bleibt der Dienstleistungspreis pro kWh von 2024 für 2025 gleich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe III. 1.2)
Der Bieter hat im Formblatt „Bietererklärung“ namentlich eine Ansprechperson nebst Vertretung zu benennen.
Ferner muss er in dem Vordruck Angaben zum Unternehmen und zum Umsatz machen. Gemäß § 45 Abs. 2 VgV muss der Mindestumsatz das Zweifache des geschätzten Nettoauftragswertes (Energie frei Abnahmestelle incl. aller Steuern und Abgaben lediglich ohne MwSt.) je Los auf das geboten wird betragen.
Ferner muss er Referenzen zu den in den letzten Jahren erbrachten Leistungen in vergleichbarer Größenordnung im Bereich der Energieversorgung in die Referenzliste eintragen. In die Referenzliste sind dazu 4 bereits abschließend durchgeführte Energielieferungen an vergleichbare Kunden in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbaren Zeiträumen (Lieferzeitraum der abschließend durchgeführten Energielieferung jeweils mindestens 2 Jahre) aus den Jahren 2019 bis 2022 einzutragen.
Soweit zutreffend, sind ferner Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die der Bieter an Unterauftragnehmer übertragen will.
Soweit zutreffend, sind ferner Angaben zu Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften zu machen.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist die Anzeige nach § 5 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung oder gleichwertig aussagekräftige Nachweise (z. B. Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. eine vergleichbare nationale Erklärung) beizufügen. Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist, soweit keine Anzeige nach § 5 EnWG und / oder keine Genehmigung nach § 3 EnWG bzw. keine vergleichbaren nationalen Erklärungen vorliegen (z. B. bei sogenannten „Altversorgern“) alternativ zu den vorstehenden Ausführungen zu erklären, dass sie als sog. „Altversorger“ weder die Anzeige nach § 5 EnWG noch die Genehmigung nach § 3 EnWG benötigen.
Alternativ dazu ist zum Nachweis der Zuverlässigkeit die Abgabe einer „Einheitlichen Europäische Eigenerklärung“ zulässig. Hierfür gelten die Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist ferner zu erklären, dass die Regulierungsbehörde dem Bieter gemäß § 5 EnWG die Ausübung der Tätigkeit weder ganz oder teilweise untersagt hat und Bedenken, dass die personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist, sind seitens der Regulierungsbehörde bislang nicht angemeldet worden sind.
Ferner ist zu erklären, dass sich der Bieter an keinerlei kartellrechtswidrigen oder wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Handlungen beteiligt hat und dass keinerlei Änderungen an den Ausschreibungsunterlagen vorgenommen wurden.
Auf gesondertes Verlangen der ausschreibenden Stelle ist ein aktueller aussagekräftiger Geschäftsbericht in deutscher Sprache bzw. in deutscher Übersetzung nachzureichen.
Wegen näherer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Hinweis: Sollten einzureichende Unterlagen (Nachweise / Erklärungen u. ä.) bei Angebotsabgabe fehlen, behält sich die Vergabestelle vor, diese kurzfristig am Tage der Angebotsabgabe nachzufordern. Soweit eine Nachforderung erforderlich sein sollte, müssen die fehlenden Unterlagen / Erklärungen innerhalb von 2 Stunden nach Anforderung per E-Mail oder Fax nachgereicht werden.
siehe III. 1.2)
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]