Gehölzpflegearbeiten 2023-2025, SM Eschershausen und SM Hameln Referenznummer der Bekanntmachung: 03_914121-286710
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hameln
NUTS-Code: DE923 Hameln-Pyrmont
Postleitzahl: 31787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gehölzpflegearbeiten 2023-2025, SM Eschershausen und SM Hameln
Gehölzpflegearbeiten an den Bundes-, Landes- und Kreisstraßen für die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr; Geschäftsbereich Hameln. Die Gehölzpflegearbeiten sollen im Bereich der SM Eschershausen und SM Hameln erfolgen.
- Gehölzbestand verjüngen 174.000 m²
- Kronenpflege durchführen 1.050 Stück.,
- Bäume im Bestand fällen div. Größen 382 Stück.,
- Div. Verkehrsabsicherungen 194 Stück.
- Schnittgut häckseln 700 m³,
- Forstmulchen bis ca. 10 cm Tiefe 2.500 m²,
Eschershausen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hameln Roseplatz 5 31787 Hameln Bundes- und Landesstraßen im Bezirk der SM Eschershausen
Gehölzpflegearbeiten entlang der Bundes- und Landesstraßen im Bezirk der SM Eschershausen
- Gehölzbestand verjüngen 85.000 m²
- Kronenpflege durchführen 1.050 Stück.,
- Bäume im Bestand fällen div. Größen 71 Stück.,
- Div. Verkehrsabsicherungen 69 Stück.
Hameln
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Hameln Roseplatz 5 31787 Hameln Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk der SM Hameln
Gehölzpflegearbeiten entlang der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen im Bezirk der SM Hameln.
- Gehölzbestand verjüngen 89.000 m²,
- Bäume im Bestand fällen div. Größen 311 Stück.,
- Schnittgut häckseln 700 m³,
- Forstmulchen bis ca. 10 cm Tiefe 2.500 m²,
- Div. Verkehrsabsicherungen 125 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben,
- über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde
- ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- dass nachweislich keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen
Näheres siehe Vergabeunterlagen
Auf Grund des 5. EU-Sanktionspaketes im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 für alle Vergaben öffentlicher Auftraggeber maßgeblich. Gemäß Artikel 5k sind Auftragsvergaben an RUS Unternehmen sowie Beteiligungen solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden, verboten, soweit mehr als 10 % des Auftragswertes auf das jeweilige Unternehmen entfallen. Der Artikel 5k sieht Ausnahmen vor. Der Auftraggeber kann im Fall dieser Ausnahmen die Erfüllung dieser Verträge genehmigen. Als Nachweis sind vom Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen geeignete Unterlagen für das Vorliegen dieser
Ausnahmetatbestände vorzulegen.
Geforderte Sicherheiten:
- Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) vom 31.10.2013 (Nds. GVBl. Nr. 20/2013, 07.11.2013), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20.11.2019 (Nds. GVBl. S. 354).
Hierzu sind Eigen- und Verpflichtungserklärungen entsprechend der Angaben in den Vergabeunterlagen einzureichen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der erklärten Anforderungen in
geeigneter Weise zu kontrollieren.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6DX8R
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs.3 Nr.4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30453
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.strassenbau.niedersachsen.de