Lieferung von zwei Ozeanboden-Seismometersystemen (OBS) Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10119613
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von zwei Ozeanboden-Seismometersystemen (OBS)
Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von zwei Ozeanboden-Seismometersystemen (OBS) des Typs NAMMU.
Hannover
Die BGR betreibt einen Gerätepark zur Durchführung von marinen Experimenten im Bereich der Ozeanbodenseismik. Dieser Gerätepark besteht aktuell aus 18 Ozeanbodenseismometern (OBS) der Typen LOBSTER und NAMMU (Hersteller K.U.M.). Kernkomponenten dieser OBS sind unter anderem ein Rekorder zur Datenaufzeichnung (die vorhandenen OBS beinhalten den Rekorder-Typ 6D6, Eigenentwicklung der Firma K.U.M.) sowie ein akustischer Transponder/Releaser zur Kommunikation zwischen OBS und Schiff sowie zum Auslösen des Gerätes am Ende der Messung. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Beschaffung von zwei weiteren Ozeanbodenseismometern (OBS) des Typs LOBSTER und NAMMU (Hersteller K.U.M.).
Abschnitt IV: Verfahren
- Zusätzliche Lieferungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt
Die BGR betreibt einen Gerätepark zur Durchführung von marinen Experimenten im Bereich der Ozeanbodenseismik. Dieser Gerätepark besteht aktuell aus 18 Ozeanbodenseismometern (OBS) der Typen LOBSTER und NAMMU (Hersteller K.U.M.). Kernkomponenten dieser OBS sind unter anderem ein Rekorder zur Datenaufzeichnung (die vorhandenen OBS beinhalten den Rekorder Typ 6D6, Eigenentwicklung der Firma K.U.M.) sowie ein akustischer Transponder/Releaser zur Kommunikation zwischen OBS und Schiff sowie zum Auslösen des Gerätes am Ende der Messung. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Beschaffung von zwei weiteren Ozeanbodenseismometern (OBS) des Typs LOBSTER und NAMMU (Hersteller K.U.M.). Zum Betrieb dieser Geräte auf Forschungsschiffen ist folgende umfangreiche Infrastruktur nötig:
1) Eine Deckseinheit inkl. Hydrophon an der Außenhülle des Schiffes wird verwendet, um die Kommunikation mit den OBS zu gewährleisten und das sichere Aufsteigen der Geräte an die Wasseroberfläche am Ende des Experimentes zu garantieren und zu überwachen.
2) Eine Deckseinheit zur GPS-Synchronisation sowie zur weiteren Programmierung der in den OBS befindlichen Rekordern. Hierzu gehört auch eine (auf dem obersten Schiffsdeck installierte) GPS-Antenne.
3) Ein IT-System zur Umwandlung der internen Aufzeichnung im Rekorder in übliche Datenformate. Dieses wird ergänzt durch selbstentwickelte Verfahren zur Zeitkorrektur der autonomen Rekorderuhren.
4) Peilantenne auf dem Schiff zur Ortung des aufgetauchten OBS.
Die zu beschaffenden OBS erweitern den bestehenden Gerätepark der BGR. Nur durch die Beschaffung der OBS desselben Herstellers können die vorhandenen Zusatzgeräte (s.o.) auch für diese neuen OBS verwendet werden. Bei einer Beschaffung von OBS anderer Hersteller müssten die Komponenten unter Nr. 1 bis 4 zusätzlich beschafft werden, es müsste also ein paralleler Gerätepark aufgebaut werden, was eine technische Unvereinbarkeit und unverhältnismäßige technische Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung mit sich bringen würde. Die Fa. K.U.M. Umwelt- und Meerestechnik Kiel GmbH hat die Geräte entwickelt, stellt sie her und vertreibt sie ausschließlich selbst. Alternative Anbieter für die geforderte Leistung existieren nicht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von zwei Ozeanboden-Seismometersystemen (OBS)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24148
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1. Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR 30/53“ ist auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Zusätzlich hat der Bieter seinem Angebot, sofern verfügbar, einen Auszug aus seiner aktuellen Preisliste für die angebotenen Geräte/Gerätekomponenten beizufügen.
2. Angaben zum Energieverbrauch
Mit seinem Angebot hat der Bieter Unterlagen vorzulegen, in denen der Energieverbrauch der angebotenen Geräte genannt wird.
4. Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an. Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.