Beschaffung eines Teleskopstaplers über Tage, ERAM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171/43-1226
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Teleskopstaplers über Tage, ERAM
Im übertägigen Bereich des ERAM sollen Transport- und Umschlagarbeiten, allgemeine Wartungsarbeiten am Schacht und dem schachtnahen Bereich durchgeführt werden. Zu diesem Zweck soll ein Schwerlast-Teleskopstapler angeschafft werden. Die Beschaffung umfasst dabei neben dem Grundfahrzeug verschiedene, über eine Schnellwechseleinrichtung zu koppelnde Anbaugeräte wie bspw. eine Arbeitsbühne, Gabelzinken, einen Lasthaken sowie eine Schwerlast-Winde.
Endlager für radioaktive Abfälle Morsleben
Schachtweg 3
39343 Ingersleben OT Morsleben
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE), im Folgenden als Auftraggeber(AG) bezeichnet, ist Betreiber des Endlagers für radioaktive Abfälle Morsleben (ERAM) in Sachsen-Anhalt, nahe der Grenze zu Niedersachsen. Zwischen 1971 und 1991 sowie von 1994 bis 1998 wurden hier insgesamt rund 37.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle endgelagert. Das Endlager soll zukünftig unter Verbleib der Abfälle stillgelegt werden.
Im übertägigen Bereich des ERAM sollen Transport- und Umschlagarbeiten, allgemeine Wartungsarbeiten am Schacht und dem schachtnahen Bereich durchgeführt werden. Zu diesem Zweck soll ein Schwerlast-Teleskopstapler angeschafft werden. Die Beschaffung umfasst dabei neben dem Grundfahrzeug verschiedene, über eine Schnellwechseleinrichtung zu koppelnde Anbaugeräte wie bspw. eine Arbeitsbühne, Gabelzinken, einen Lasthaken sowie eine Schwerlast-Winde.
Das Fahrzeug soll konstruktiv und technisch dem heutigen Stand der Technik, sowie den aktuell geltenden und in den folgenden Kapiteln beschriebenen Gesetzen und Normen entsprechen. Durch entsprechende Sonder- / Zusatzausstattungen wie bspw. eine Vorrüstung für ein Betriebsfunkgerät, zusätzlichen Scheinwerfern, einen Feuerlöscher sowie die Installation eines Batteriehauptschalters, soll das Fahrzeug auf die Anforderungen des AG angepasst werden. Das Fahrzeug muss für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein und daher der StVZO entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Teleskopstaplers über Tage
Postanschrift: Salzer Str. 11a
Ort: Biere
NUTS-Code: DEE07 Börde
Postleitzahl: 39221
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.anders-gabelstapler.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 228999163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.