Sanierungsgebiet
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hude (Oldenburg)
NUTS-Code: DE94D Oldenburg, Landkreis
Postleitzahl: 27798
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hude.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierungsgebiet
Das Verfahren betriftt die Beauftragung eines treuhänderischen Sanierungsträgers für das Sanierungsgebiet "Hude - Parkstraße"
27798 Hude (Oldenburg)
Die Gemeinde Hude (Oldb) schreibt die Vergabe der Leistungen eines treuhänderischen Sanierungsträgers gem. §§ 157 ff. BauGB für das Sanierungsgebiet „Hude – Parkstraße“ im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens auf Grundlage der Vergabeverordnung (VgV) aus. Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb gem. §§ 17, 74 VgV durchgeführt. Das Verfahren ist daher zweistufig aufgebaut. In einem ersten Schritt wird die Gemeinde aus den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen diejenigen Bewerber auswählen, die anschließend auch zur Aufnahme von Verhandlungen und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen. Zur Vorbereitung dieses Verfahrens hat die Gemeinde einen Gesamtaufwand prognostiziert. Dieser beruht darauf, dass die „Kappungsgrenze“ (6 % der förderfähigen Gesamtkosten abzgl. Grunderwerb) EUR 300.000,00 für die Gesamtmaßnahme beträgt. Bei einer angenommenen Sanierungsdauer von etwa 10 Jahren entspricht dies einem durchschnittlichen Jahreshonorar von ca. EUR 30.000,00.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Treuhänderischer Sanierungsträger gem. §§ 157 ff. BauGB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekamm
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und die Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.