Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Vechta - Schülerbeförderung Janusz-Korczak-Schule Vechta und Freistatt Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0198
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Vechta - Schülerbeförderung Janusz-Korczak-Schule Vechta und Freistatt
Schülerbeförderung
Die Zuschlagslimitierung gilt für alle Bieter unabhängig davon, ob der Bieter allein oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder auf ein oder mehrere Lose allein und auf ein oder mehrere Lose als Mitglied einer Bietergemeinschaft Angebote abgibt. Verbundene Unternehmen im Sinne der § 15 ff. AktG werden im Hinblick auf die Zuschlagslimitierung durch den Auftraggeber wie ein Bieter angesehen mit der Folge, dass den miteinander verbundenen Unternehmen der Zuschlag in der Summe auf maximal 3 Lose erteilt werden kann.
Dinklage/Bakum nach Vechta
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Dinklage sowie der Gemeinde Bakum zur Janusz-Korczak-Schule, Standort Vechta
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2023/24. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 5 Kindern aus den o. g. Gemeinden im Landkreis Vechta zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Vechta.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um 2 weitere Schuljahre; näheres regeln die Vergabeunterlangen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Neuenk.-Vörden/Holdorf nach Vechta
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus den Gemeinden Neuenkirchen-Vörden sowie Holdorf zur Janusz-Korczak-Schule, Standort Vechta
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2023/24. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 10 Kindern aus den o. g. Gemeinden im Landkreis Vechta zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Vechta
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um 2 weitere Schuljahre; näheres regeln die Vergabeunterlangen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Damme/Steinfeld nach Vechta
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Damme sowie der Gemeinde Steinfeld zur Janusz-Korczak-Schule, Standort Vechta
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2023/24. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 6 Kindern aus den o. g. Kommunen im Landkreis Vechta zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Vechta.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um 2 weitere Schuljahre; näheres regeln die Vergabeunterlangen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Goldenstedt nach Vechta
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Goldenstedt zur Janusz-Korczak-Schule, Standort Vechta
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2023/24. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 9 Kindern aus der o. g. Kommune im Landkreis Vechta zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Vechta.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um 2 weitere Schuljahre; näheres regeln die Vergabeunterlangen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Vechta/Langförden nach Vechta
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Vechta, samt Ortsteil Langförden, zur Janusz-Korczak-Schule, Standort Vechta.
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2023/24. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 8 Kindern aus der o. g. Kommune im Landkreis Vechta zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Vechta.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um 2 weitere Schuljahre; näheres regeln die Vergabeunterlangen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Lohne nach Vechta
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Lohne zur Janusz-Korczak-Schule, Standort Vechta.
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2023/24. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 7 Kindern aus der o. g. Kommune im Landkreis Vechta zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Vechta.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um 2 weitere Schuljahre; näheres regeln die Vergabeunterlangen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Visbek nach Vechta
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Gemeinde Visbek zur Janusz-Korczak-Schule, Standort Vechta.
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2023/24. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 3 Kindern aus der o. g. Kommune im Landkreis Vechta zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Vechta.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um 2 weitere Schuljahre; näheres regeln die Vergabeunterlangen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Visbek/Goldenstedt/Vechta nach Freistatt
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Vechta sowie den Gemeinden Goldenstedt und Visbek zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Freistatt.
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2023/24. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 3 Kindern aus den o. g. Kommunen im Landkreis Vechta zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Freistatt.
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um 2 weitere Schuljahre; näheres regeln die Vergabeunterlangen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Steinfeld/Holdorf/Damme/Neuenk.-Vörden nach Freistatt
Beförderung von Schülerinnen und Schülern aus der Stadt Damme sowie den Gemeinden Steinfeld, Holdorf und Neuenkirchen-Vörden zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Freistatt.
Erbringung von Leistungen im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Vechta ab dem ersten Schultag des Schuljahres 2023/24. Der Auftrag umfasst die Beförderung von ca. 2 Kindern aus den o. g. Kommunen im Landkreis Vechta zur Janusz-Korczak-Schule, Schulstandort Freistatt
Der Auftraggeber hat die einseitige Option auf Verlängerung des Vertrags um 2 weitere Schuljahre; näheres regeln die Vergabeunterlangen
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe:
1) keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist;
2) der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts- noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde;
3) der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat;
4) der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
5) der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben;
6) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat;
7) der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
8) dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
9) dass der Bieter in den letzten 3 Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat;
10) der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
11) weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten 5 Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist.
12) der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solchen Umfang verfügt, dass diese zur Erfüllung seiner laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag ausreichen werden und dass der Bieter dies im Falle einer eventuell in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote erfolgenden entsprechenden Anforderung des Auftraggebers durch Einreichung entsprechender Unterlagen im Sinne der Absätze 4 und 5 des § 45 VgV unverzüglich nachweisen kann;
13) der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
B) Bieter können sich nach Maßgabe des § 47 Abs. 1 VgV zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen. Hierzu haben sie nachzuweisen, dass die entsprechenden Kapazitäten dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeittatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Soweit sich Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter berufen, ist das Personal des Dritten, das das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen.
Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen nach den Ziffern III.1.1) und III.1.2) für jedes sowie die entsprechenden Unterlagen nach Ziffer III.1.3) (Referenzen) für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft bei der hiesigen Leistung das Personal der die Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Nachunternehmer, sind die Nachweise und Erklärungen nach den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Nachunternehmer zu erbringen.
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV; Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von Referenzen des Bieters über vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Verkehrsleistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Verkehrsunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Leistungen vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen und sich aus dem Niedersächsischen Tariftreue und Vergabegesetz - NTVergG ergebenden speziellen Vertragsbedingungen und Verpflichtungserklärungen sind Bestandteile dieses Vertrags. Die Bieter (bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied derselben) sowie deren Subunternehmer oder Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben insbesondere die gemäß § 4 NTVergG erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen (inkl. der Aufforderung zur Angebotsabgabe) sind im Internet unter dem oben unter Ziffer I.3) genannten Link frei zugänglich abrufbar; einer Abforderung bei der Vergabestelle bedarf es somit nicht. Rückfragen der Bieter als auch die Antworten der Vergabestelle werden in anonymisierter Form allen Bewerbern im Internet unter dem vorgenannten Link zur Verfügung gestellt, soweit in den Antworten wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bieter sind angehalten regelmäßig unter der angegebenen Internetadresse die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Änderungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angegebenen Link veröffentlicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Telefon: +49 4131150
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).