Demonstrationsbauwerk Massenbaustoff im Steinsalz Referenznummer der Bekanntmachung: EMOVOBE3T-22-01-SL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
Abschnitt II: Gegenstand
Demonstrationsbauwerk Massenbaustoff im Steinsalz
Im Rahmen der Errichtung der geotechnischen Barriere (Demonstrationsbauwerk) sind vom AN Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsleistungen zu realisieren.
Darüber hinaus ist ein Standort (Bergwerk) mitsamt der jeweils für die Projektphasen notwendigen Infrastruktur und Personal zur Verfügung zu stellen.
Der AN hat ein geeignetes Bergwerk samt Infrastruktur und Personal zur Verfügung zu stellen. Der Standort sollte idealerweise Deutschland sein, europaweite Verfügbarkeit ist ebenfalls möglich. Im Vorderung steht nicht der Erfüllungsort, vielmehr die Adaptionsfähigkeit auf die späteren Bedingungen im ERAM, siehe LB Kapitel 2.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Planung der großmaßstäblichen Herstellung eines Streckenabdichtungssegments und eines Widerlagers aus dem Magnesiabaustoff MO1 im Steinsalzgebirge mit anschließender Bau- und Untersuchungsausführung (nachfolgend: Demonstrationsbauwerk) außerhalb des ERA Morsleben. Die Bereitstellung eines geeigneten Bergwerks im Steinsalz durch den AN inkl. der dazugehörigen Infrastruktur und Personals ist Grundvoraussetzung für die Leistungserbringung.
Das aus dem Magnesiabaustoff in einem sohlengleichen Betonageverfahren herzustellende Demonstrationsbauwerk besteht aus einem Streckenabdichtungssegment, einem Widerlager und einer Druckkammer. Mittels einer Druckbeaufschlagung nach Bauwerkserrichtung und einem begleitenden In-situ-Messprogramm, Nachuntersuchungen sollen die hydraulischen Eigenschaften des Abdichtungssegmentes unter Einwirkung von Fluiden bestimmt werden.
Die Errichtung des Demonstrationsbauwerks dient dem Nachweis der bautechnischen Herstellung und der Ermittlung der erforderlichen Daten zur Bestimmung der Eigenschaften, die benötigt werden, um die Funktionalität vergleichbarer Streckenabdichtungssegmente für mögliche Belastungszustände belegen zu können. Aufgabe des AN dabei ist, die Eigenschaften des Demonstrationsbauwerks mit Blick auf die integrale Querschnittspermeabilität nach Bauzustand (Funktionalität) und nach Druckbeaufschlagung durch eigeständig zu entwickelnde und auszuführende Untersuchungs- und Messprogramme zu ermitteln.
Alle während der Bauwerkerrichtung und den Nachuntersuchungen ermittelten Daten und Ergebnisse sind mit Bezug auf die Untersuchungsziele, Ableitung der hydraulischen Eigenschaften des Demonstrationsbauwerks und Ableitung von Empfehlungen für das QS-Programm für die Streckenabdichtungen des ERA Morsleben vom AN zu bewerten. Für das Demonstrationsbauwerk ist baubegleitend ein 3D-Modell zu erstellen, dass alle wesentlichen Elemente und Komponenten des Bauwerks enthält, inkl. der Ergebnisse der Standorterkundung, der Untersuchungen am und im Bauwerk.
Ein Rückbau des Demonstrationsbauwerks ist nicht geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Demonstrationsbauwerk Steinsalz (MgO-Massenbaustoff)
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Land: Deutschland
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED Sachsen
Land: Deutschland
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Land: Deutschland
Ort: Nordhausen
NUTS-Code: DEG Thüringen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:
- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht
- § 135 GWB Unwirksamkeit
- § 160 GWB Einleitung, Antrag
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB
zubeachten:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Es wird hiermit darauf hingewiesen, das sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von
vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines
Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.