VKH-1750: Neubau / Bauteil K - Dämmung an technischen Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VKH-1750-H-018/06/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30559
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vinzenzkrankenhaus.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE925 Hildesheim
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VKH-1750: Neubau / Bauteil K - Dämmung an technischen Anlagen
Dämmung an technischen Anlagen und Rohrleitungssystemen für Neubauten im Gesundheitswesen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Dämmung an technischen Anlagen der Wärme-/Kälteversorgung, Raumlufttechnik, Wasser- und Abwassersystemen unter Brandschutztechnischen Aspekten für Räumlichkeiten im Krankenhaus
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzt durch Vorinformation zur Gesamtmaßnahme "Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen" vom 27.12.2022 / SIMAP/TED-Nr. 2022/S 249-726667
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilweise Einschränkungen der Montagezeiten bei laufendem Krankenhausbetrieb im angrenzenden Bestandsgebäude sind zu erwarten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: D-21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.