KV / Spreader und Piggyback
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26388
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eurogate.eu
Abschnitt II: Gegenstand
KV / Spreader und Piggyback
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines elektrischen 4-Punkt Automatik- Verstellspreader und einem unterrüstbaren Piggyback- Greifzangengerät für den Umschlag von 20‘, 25‘, 30‘ und 40‘ Containern sowie für den Greifzangenbetrieb. Die Tragfähigkeit beträgt 41 Tonnen an den Twistlocks für den Containerumschlag, 41 Tonnen an dem Greifzangengerät, 46 Tonnen bei Verwendung eines Überhöhenrahmen, 12 Tonnen pro Anschlagauge am Hauptrahmen für Stückgutumschlag und 12 Tonnen pro Anschlagauge am Kopfbalken für Stückgutumschlag. Einsatzort sind die Containerportalkräne der KV- Anlage auf dem Container Terminal Wilhelmshaven (CTW).
KV-Container Terminal Wilhelmshaven
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung eines elektrischen 4-Punkt Automatik- Verstellspreader und einem unterrüstbaren Piggyback- Greifzangengerät für den Umschlag von 20‘, 25‘, 30‘ und 40‘ Containern sowie für den Greifzangenbetrieb. Die Tragfähigkeit beträgt 41 Tonnen an den Twistlocks für den Containerumschlag, 41 Tonnen an dem Greifzangengerät, 46 Tonnen bei Verwendung eines Überhöhenrahmen, 12 Tonnen pro Anschlagauge am Hauptrahmen für Stückgutumschlag und 12 Tonnen pro Anschlagauge am Kopfbalken für Stückgutumschlag. Einsatzort sind die Containerportalkräne der KV- Anlage auf dem Container Terminal Wilhelmshaven
1. Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
2. Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind.
3. Die Laufzeit des Vertrags ist mit maximal 12 Monaten (vgl. Ziffer II.2.7) angegeben. Hierbei geht die Vergabestelle davon aus, dass innerhalb dieser Zeit und spätestens nach Ablauf der 12 Monaten der - 4 Punkt Automatik- Verstellspreader und ein unterrüstbares Piggyback- an den Auftraggeber betriebsbereit übergeben wird. Nicht berücksichtigt bei der Laufzeit sind neben der Gewährleistung vertraglich vereinbarte Garantien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes des Angebots nicht älter als 6 Monate sein.
1. Eigenerklärung zum Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Schienengebundene Portalkräne), jeweils bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre Mindestanforderung: durchschnittlich [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr).
2. Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen und mindestens zwei Millionen für Sachschäden je Schadensfall zweifach maximiert je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Darstellung von mindestens 3 aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem Referenzauftraggeber, die das Unternehmen erfolgreich in den letzten 8 Jahren durchgeführt hat.
Als vergleichbare Referenzprojekte gelten folgende Kriterien (jeweils kumulativ):
ein elektrischer 4-Punkt Automatik- Verstellspreader und ein unterrüstbares Piggyback- Greifzangengerät
Tragfähigkeit:
41 to an den Twistlocks für den Containerumschlag
41 to an dem Greifzangengerät
46 to bei Verwendung eines Überhöhenrahmen
12 to pro Anschlagauge am Hauptrahmen für Stückgutumschlag
12 to pro Anschlagauge am Kopfbalken für Stückgutumschlag
Zeitraum 01/2015 bis 01/2023.
Vorgenanntes gilt als Mindestanforderung zur Eignung.
1. Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
2. Jeder Hersteller von Stahlbaukomponenten muss über folgende Herstellerqualifikation nach DIN EN 1090 Ex-Class 3 (aktuelle Fassung) verfügen. Nachweis erfolgt spätestens 4 Wochen vor Beginn der Fertigung der Stahlbaukomponente: Schweißtechnische Qualifikation: DIN EN 3834-2
Abschnitt IV: Verfahren
Der bevollmächtigte Verhandlungsleiter und der bevollmächtigte Protokollführer öffnen die Angebote und erstellen eine Submissionsniederschrift.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebots von dem Vergabeverfahren (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Dazu gehören z.B. die Angabe von eigenen Montagevoraussetzungen, Abgrenzungen von Lieferumfängen und Gewährleistungen sofern sie von den Vergabeunterlagen (dazu gehört auch der Liefervertrag) abweichen.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende oder unvollständige Angaben, Regelungen oder Bedingungen enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Die Bieter haben die Informationen der Vergabestelle entsprechend zu überprüfen und ggf. die Korrektur durch die Vergabestelle zu beantragen (hierzu wird das Unternehmen den Weg über Ziffer 7 der Verfahrensbedingungen zu wählen). Die vorgenannte Regelung betrifft insbesondere den Fall, in welchem das Unternehmen unter Zugrundelegung der Bedingungen eine Angebotsabgabe allgemein für unmöglich bewertet.
3. Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
4. Die Vergabeunterlagen, mit Ausnahme von der Technischen Spezifikation sowie den Anlagen der Technischen Spezifikation, werden zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link zur Verfügung. Hinsichtlich der Bereitstellung der Technischen Spezifikation sowie den Anlagen der Technischen Spezifikation werden Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit gem. § 41 Abs. 3 VgV angewendet. Diese Dokumente werden vom Auftraggeber über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt, sobald das interessierte Unternehmen die Verschwiegenheitserklärung gem. Vordruck „Verschwiegenheitserklärung“ unterschrieben über die Postfachfunktion der Vergabeplattform an den Auftraggeber übermittelt hat.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de