Entwicklung einer prognosegestützten Instandhaltungs-planung für das Entwässerungssystem der Stadt Hildesheim Referenznummer der Bekanntmachung: X-SEHI-2023-0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hildesheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 31137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sehi-hildesheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung einer prognosegestützten Instandhaltungs-planung für das Entwässerungssystem der Stadt Hildesheim
Ingenieurleistungen: Erstellung eines Sanierungskonzepts RÜB und Druckleitungen, Sanierungskonzept Freigefällekanalisation, Ergebniszusamenführung, Datenübergabe und Dokumentation
Stadtentwässerung Hildesheim AöR
Kanalstr. 50
31137 Hildesheim
Die Stadtentwässerung Hildesheim AöR (SEHi) betreibt und unterhält das etwa 670 km lange Entwässerungsnetz der Stadt Hildesheim.
Um Sanierungsprioritäten neu zu beurteilen und um Sanierungserfolg sowie Substanzwert des Entwässerungssystems langfristig sicherstellen zu können, plant die SEHi im Jahr 2023 den Einstieg in die Arbeiten zur Erstellung einer optimierten Instandhaltungsplanung unter Verwendung von Prognosemodellen. Im Zuge dessen sollen auch Instandhaltungskonzepte für die 9 Regenüberlaufbecken und den Druckleitungen entwickelt und in die Gesamtkonzeption eingebunden werden.
Sowohl für den kurz- und mittelfristigen als auch für den langfristigen Zeitraum soll also eine Netzinstandhaltungsstrategie entwickelt werden, die im Wesentlichen Folgendes ermöglicht:
• Die bauliche Substanz sowie kaufmännischer und substanzieller Wert des Systems sind ggf. wiederherzustellen und hiernach zu erhalten.
• Der angestrebte, im Einzelnen noch zu definierende Sollzustand des Netzes soll sowohl aus betrieblicher, baulicher und rechtlicher Sicht erreicht und gewahrt werden.
• Die optimierte Instandhaltung soll es ermöglichen, dass die mit o.g. Zielen einhergehenden Maßnahmen zum wirtschaftlich richtigen Zeitpunkt, gebührenverträglich umgesetzt werden können.
• Eine Vergleichmäßigung der Investitionstätigkeiten und des betrieblichen Aufwandes für den Substanzerhalt ist anzustreben. Entsprechend sollen Kosten- und Ressourcensprünge im langjährigen Mittel vermieden werden. Eine langfristige Gebührenentwicklungsstrategie soll aufgebaut werden. Auch sind personelle und technische Ressourcen der Dienststellen auf die Art und den Umfang der Maßnahmen zu betrachten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Qualitätsnachweise und Referenzen gem. Anlage "Bewertungsmatrix"
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).