Aufstellung und Betreuung von Multifunktionsgeräten
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
NUTS-Code: DE93 Lüneburg
Postleitzahl: 21335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]28
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hansestadtlueneburg.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstellung und Betreuung von Multifunktionsgeräten
Vergabenummer 82-23-10 - Aufstellung und Betreuung von Multifunktionsgeräten bei der Hansestadt Lüneburg
Lüneburg
Das Projekt „Aufstellung und Betreuung von Multifunktionsgeräten“ ist darauf ausgerichtet, die Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur ganzheitlich neu zu organisieren und wirtschaftlich zu optimieren.
Die Hansestadt Lüneburg plant, den Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte durch einen externen Dienstleister im Rahmen einer Miete der Geräte in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung erbringen zu lassen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert.
Die Anforderungen an die Geräte sind dem Leistungsverzeichnis nebst Anlagenkatalog zu entnehmen.
Alle Systemkomponenten werden über einen Mietvertrag beschafft, der folgende Leistungen umfasst:
1. Beschaffung der Hardware inklusive Service und Wartung der Geräte
2. Verbrauchsmaterialbeschaffung (ohne Papier und Heftklammern)
3. Reparatur, Wartung, Support
Der AG erwartet ein Gesamtsystem, welches für den AG mit minimalem Aufwand zu administrieren ist. Die Geräte und deren Konfiguration sind zu standardisieren. Datenschutz und IT-Sicherheit der Geräte müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Der Bieter ist verantwortlich, das Gesamtsystem in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen und über die gesamte Vertragslaufzeit zu halten.
Im Rahmen des Projektes wurde die aktuelle Infrastruktur qualitativ und quantitativ untersucht, was zu den Bestimmungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung geführt hat.
Der Leistungsumfang und die Erwartungen an die Leistungsqualität und Schnittstellen sind in der Anlage Leistungsbeschreibung dargestellt.
Der Mietvertrag hat eine feste Mindestlaufzeit von jeweils 60 Monaten und beginnt voraussichtlich am 01.08.2023. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Der AG kann jedoch von einer optionalen Verlängerung um weitere 12 Monate Gebrauch machen. Er muss dies spätestens 3 Monate vor dem Ende der Laufzeit schriftlich erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Prüfung der Eignung von Bietern erfolgt unter den Gesichtspunkten der finanziellen und wirtschaftlichen, sowie fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit. Mit dem Angebot vorzulegen sind zusätzlich zu den Angaben in den Dokumenten „Aufforderung zur Angebotsabgabe für Dienstleistungen“ und „Angebot für Dienstleistungen“:
• Ausgefüllte Anlage C.03 Referenzen
• Der AN (nicht der Hersteller) verfügt über eine Zertifizierung nach dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) oder nach anderen europäischen oder internationalen Nor-men (z.B. DIN 14001). Ein entsprechender Nachweis ist mit Angebotsabgabe zu erbrin-gen. Andere Nachweise für gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen werden ebenfalls akzeptiert.
siehe auch "Vergabebedingungen Stadt Lüneburg.pdf"
siehe III.1.2
Abschnitt IV: Verfahren
Hansestadt Lüneburg - Stabsstelle Bauverwaltungsmanagement, Neue Sülze 35 - Zimmer 1.09, 21335 Lüneburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]36
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mw.niedersachsen.de
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf zur Frist der Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.